27.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 178 / Tagesordnungspunkt 24

Fabian JacobiAfD - Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

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Der Minister hat gesprochen.

(Stephan Brandner [AfD]: Jaja, aber nicht fürs Parlament!)

Beginnen Sie jetzt bitte mit Ihrer Rede.

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Für die Legislative!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Justizminister, das ist nicht zu verkennen, ist auf einer Mission: der Mission einer möglichst umfassenden Digitalisierung nicht nur der Justiz und des Staates im Übrigen, sondern auch des gesellschaftlichen Lebens außerhalb des Staates, etwa in privaten Organisationen. Das nimmt nicht wunder, hat es doch die Partei des Ministers vor den letzten Wahlen durchaus erfolgreich unternommen, sich gerade jüngeren – unterstellt: besonders digitalaffinen – Wählerschichten als die Digitalpartei schlechthin anzudienen.

(Zuruf von der AfD: Lange her!)

Im Gefolge dieser Ankündigungen hat der Bundestag unter der Ampelregierung eine Vielzahl von Gesetzesänderungen vorgenommen, mit denen das große Projekt des Ministers vorangetrieben wurde. Diese betreffen das Recht der Vereine, der Wohnungseigentümergemeinschaften, der Aktiengesellschaften, auch der politischen Parteien und nicht zuletzt das Verfahrensrecht der Gerichte. Überall wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die Formen, in denen Menschen traditionell von Angesicht zu Angesicht miteinander interagieren, durch virtuelle oder elektronische Formen zu verdrängen. Man kann dem Minister manches vorhalten, jedoch nicht, dass er in dieser Hinsicht nicht geliefert hätte.

Wir als AfD-Fraktion haben diese Entwicklung kritisch begleitet. Dies nicht, weil wir den Möglichkeiten, die eine sich weiterentwickelnde Technik eröffnet, grundsätzlich ablehnend gegenüberstünden, oder gar aus einer ideologischen Technikfeindlichkeit heraus, wie sie etwa bei den Grünen in ihrer frühen Phase im Schwange war. Wir betrachten eine Digitalisierung, wie sie die FDP vorantreibt, allerdings auch nicht als Selbstzweck. Wir stehen für eine nüchterne Abwägung, wo der Einsatz von Digitaltechnik sinnvoll und wo Zurückhaltung angebracht ist.

(Beifall bei der AfD)

Schließlich hat jeder mögliche Zugewinn an Effizienz, an Beschleunigung durch Digitalisierung auch seinen Preis, etwa im Hinblick auf neue und gesteigerte Möglichkeiten der Überwachung und Manipulation. Von daher sind wir der Meinung, dass der Gesetzgeber dem Bürger zwar die Möglichkeit zur selbstbestimmten Nutzung digitaler Verfahren eröffnen, aber große Zurückhaltung üben sollte, wenn es darum geht, ihm diese aufzudrängen.

Und nun der vorliegende Gesetzentwurf zum Beurkundungswesen. Unsere Rechtsordnung verlangt an zahlreichen Stellen dann, wenn Menschen ihre privaten Rechtsverhältnisse gestalten und regeln wollen, besondere Formen der Beurkundung von Rechtsgeschäften oder anderen Erklärungen. Solche Beurkundungen erfolgen vor allem durch staatlich eingesetzte Notare, in manchen Fällen aber auch durch Gerichte oder staatliche Ämter wie etwa Jugendämter.

Die Bürger sind in vielerlei Lebenssituationen auf diese Beurkundung angewiesen. Bisher erfolgte die Beurkundung im Regelfall durch die Errichtung einer körperlichen Urkunde in Papierform. Der Gesetzentwurf soll diese Form nun weitestgehend durch rein elektronische Formen ersetzen, und zwar ohne dass der Bürger sich noch gegen diese Form der Beurkundung entscheiden, also auch eine körperliche Urkunde verlangen könnte, wenn er dies – aus welchen Gründen auch immer – vorzieht. Im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und die Manipulationssicherheit mag der Einzelne aber durchaus Gründe haben, sich gegen eine rein elektronische Beurkundung zu entscheiden. Diese Möglichkeit sollte allemal erhalten bleiben.

(Beifall bei der AfD)

Wir werden sehen, ob eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs insoweit möglich ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613498
Wahlperiode 20
Sitzung 178
Tagesordnungspunkt Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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