27.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 178 / Tagesordnungspunkt 25

Fabian JacobiAfD - Umsetzung d. EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

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Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung bemüht sich um Unauffälligkeit. Die EU hat moniert, dass ihre Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung von Deutschland bisher nicht vollständig befolgt worden sei. Das Justizministerium will nun der Aufforderung nachkommen, dies nachzuholen. Insoweit geht es hier also einmal mehr darum, in deutsche Gesetze zu überführen, was andernorts festgelegt wurde. Das soll geschehen durch die Ausweitung sowohl von materiellen Strafvorschriften im Strafgesetzbuch als auch von Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung.

Dass wir als AfD-Fraktion der immer weiter gehenden Entmündigung des deutschen Gesetzgebers durch die EU überaus kritisch gegenüberstehen, ist bekannt und muss hier nicht nochmals ausgeführt werden. Es sei allerdings angemerkt, weil das tatsächlich nicht oft genug betont werden kann, dass ein Großteil der Bedrohungslagen, zu deren Bewältigung immer neue Strafvorschriften und Eingriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden gefordert und eingeführt werden, durch die seit Langem andauernde Politik der offenen Grenzen erst mutwillig verursacht wurde, und auch daran ist die EU ja alles andere als unschuldig.

(Beifall bei der AfD)

Allerdings, um eine berüchtigte CDU-Politikerin zu paraphrasieren: Nun sind sie halt da, die Bedrohungslagen. Und natürlich befürworten wir als AfD-Fraktion gesetzgeberische Maßnahmen, die geeignet sind, die deutsche Gesellschaft effektiver vor diesen Bedrohungen zu schützen. Allerdings darf auch die bitter nötige Bekämpfung des importierten Terrorismus nur auf rechtsstaatlicher Grundlage erfolgen, und das heißt für uns: im Rahmen unseres Grundgesetzes.

(Dunja Kreiser [SPD]: Hört! Hört!)

Der vorliegende Gesetzentwurf hat im Vorfeld wenig Beachtung erfahren. Auf der Netzseite des Ministeriums finden sich magere drei Stellungnahmen externer Institutionen. Die Verbände der Strafverfolger, namentlich der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Gewerkschaft der Polizei, sind naturgemäß wenig kritisch, was die Ausweitung ihrer Befugnisse angeht.

Die dritte Stellungnahme kommt aus der Rechtswissenschaft, und sie hat es in sich. Sie konstatiert eine – Zitat – „exzessive Ausweitung des Anwendungsbereichs strafprozessualer Überwachungsbefugnisse“ und bewertet diese – Zitat – „unter Geltung des deutschen Grundgesetzes als hoch problematisch“.

(Beifall bei der AfD)

Die Vorgaben der EU führten – Zitat – „zur bizarren Konsequenz, ein zwar … verfassungswidriges, aber … richtlinienkonformes Terrorismusstrafrecht akzeptieren zu müssen“. Damit nicht genug, wird weiterhin ausgeführt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung punktuell in rechtsstaatswidriger Weise sogar über die ohnehin problematischen Vorgaben der EU hinausgehe.

Der Rechtsausschuss wird sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befassen. Dort wird hoffentlich Gelegenheit sein, diesen massiven Bedenken in angemessener Ernsthaftigkeit nachzugehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Unionsfraktion hat nun das Wort Susanne Hierl.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613503
Wahlperiode 20
Sitzung 178
Tagesordnungspunkt Umsetzung d. EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung
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