28.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 179 / Zusatzpunkt 6

Carl-Julius CronenbergFDP - Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt. Daran halten wir fest; so soll es bleiben. Ganz grundsätzlich ist die betriebliche Mitbestimmung seit 100 Jahren tragende Säule gelebter Sozialpartnerschaft in Deutschland, und das ist gut so. Damit das auch in Zukunft so bleibt, verabschieden wir heute ein Gesetz, das Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten in Fragen der Betriebsratsvergütung aus dem Weg räumt, und auch das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Gesetzentwurf stützt sich auf die Empfehlung einer hochkarätigen Kommission und auch auf die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung. Und er wird getragen – das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist uns Freien Demokraten besonders wichtig – von der positiven Bewertung der Sozialpartner. Was Arbeitgeber und Gewerkschaften gutheißen, das muss der Gesetzgeber nicht übersteuern.

Gelebte Subsidiarität führt zu mehr als nur Rechtsfrieden in den Betrieben. Sie stärkt die vertrauensvolle Zusammenarbeit, zu der § 2 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat auffordert. Die Frage allerdings, wie hoch die Vergütung der Betriebsräte sein soll, ist knifflig. Es geht um die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsräte; Kollege Bsirske hat dazu ausgeführt. Betriebsräte dürfen aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder begünstigt noch benachteiligt werden. Das Begünstigungsverbot gilt, damit Betriebsräte nicht in Versuchung geraten, am Ende Arbeitgeberinteressen zu vertreten, das Benachteiligungsverbot, damit das Ehrenamt Betriebsrat attraktiv bleibt und nicht zum Karrierekiller wird. Nur so wird die hohe demokratische Legitimation der gewählten Betriebsräte einerseits und ihrer Vereinbarungen mit den Arbeitgebern andererseits gewährleistet; daran wird auch nicht gerüttelt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Matthias W. Birkwald [Die Linke])

So weit, so gut. Wie jedoch setzt man nun das gleichzeitige Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot praktisch um? Welche Laufbahn im Betrieb wird zugrunde gelegt? Darüber bestand Rechtsunsicherheit, nicht zuletzt, weil es in Einzelfällen zu erstaunlichen Auswüchsen gekommen war. Diese Unsicherheiten räumen wir nun aus dem Weg, indem wir die gesetzliche Möglichkeit schaffen, dass Arbeitgeber und Betriebsrat selbst im Rahmen einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer regeln. Das achtet nicht nur die Subsidiarität, das adelt sie, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen hat die BDA in der öffentlichen Anhörung zu Protokoll gegeben, dass schon heute etliche Betriebe die Betriebsratsvergütung in Betriebsvereinbarungen geregelt haben, allen Rechtsunsicherheiten zum Trotz. Mir wäre nicht bekannt, dass es in diesen Betrieben zu Konflikten oder gar Rechtsstreitigkeiten gekommen wäre. Da ist Ruhe im Stall.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Außerdem reduzieren wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Risiken für redlich handelnde Arbeitgeber, ohne Betriebsratsrechte einzuschränken. Und auch das ist sehr viel wert in Zeiten großer Verunsicherung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

So überrascht es nicht, dass sich eine sehr breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf abzeichnet. Wenn dem aber so ist, dass neben der Koalition auch die Opposition und vor allem auch die Sozialpartner dem Gesetzentwurf zustimmen und ihn gutheißen und damit ein Gesetzentwurf, der den Sozialpartnern mehr Freiheitsvertrauen entgegenbringt, breiteste Zustimmung erfährt, dann gerne mehr davon. Dann lohnt es sich, genau zu schauen, bei welchen Fragen dieses Gesetz Blaupause sein kann. Zum Beispiel beim Arbeitszeitrecht: Wir kennen doch alle irgendeinen Betrieb, zum Beispiel in der Pflege, wo Betriebsrat und Arbeitgeber für ihre Branche oder ihren Betrieb passende Arbeitszeitmodelle bei den Arbeitsschutzbehörden beantragen, die sie dann mit Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage ablehnen. Muss das wirklich sein?

Ein bisschen mehr Freiheitsvertrauen schafft auch da Rechtssicherheit.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Ein bisschen mehr Freiheitsvertrauen, und wir bauen eventuelle Vorbehalte von Arbeitgebern gegenüber der Einrichtung eines Betriebsrats ab. Ein bisschen mehr Freiheitsvertrauen, und wir helfen jungen Familien, Beruf und Betreuung besser unter einen Hut zu bekommen. So stärken wir den Standort Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Ja, dann mal los!)

Krieg und Krisen fordern Wirtschaft und Gesellschaft in besonderem Maße heraus, und, ja, auch die Transformation wird anstrengend. Aber wir können selbstbewusst sagen: „Deutschland kann Strukturwandel“, nicht zuletzt, wenn und weil die Sozialpartner vertrauensvoll zusammenarbeiten.

(Beifall des Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Damit das so bleibt, stärken wir heute das Betriebsverfassungsrecht.

Wir Freie Demokraten stimmen dem Gesetzentwurf zu und laden den Rest des Hauses ein, es uns gleichzutun.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Wilfried Oellers.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613549
Wahlperiode 20
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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