28.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 179 / Zusatzpunkt 6

Wilfried OellersCDU/CSU - Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieser Gesetzentwurf ist notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof in einem Fall einer sehr hohen Vergütung von Betriebsräten den Tatbestand der Untreue angenommen hatte.

Der Gesetzentwurf bringt nun Klarheit und Rechtssicherheit, und diese Rechtssicherheit brauchen auch die Betriebsräte und die Arbeitgeber, um auch diese Bereiche richtig regeln zu können. Die Betriebsräte – deswegen ist die Rechtssicherheit auch so wichtig – erfüllen eine ganz wichtige Aufgabe in der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben, und für diese Wahrnehmung der Aufgabe danke ich ganz persönlich und im Namen meiner Fraktion allen Betriebsräten ganz herzlich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und der Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Matthias W. Birkwald [Die Linke])

Richtig und wichtig ist an dieser Stelle allerdings auch, dass das bereits bestehende Ehrenamtsprinzip beibehalten wird. Der Einsatz für die Belange der Belegschaft soll aus Überzeugung erfolgen und nicht aus finanziellen bzw. monetären Gründen. Das war und ist für unsere Fraktion besonders wichtig, und wir freuen uns daher, dass das auch so bestehen bleibt. Die Personen, die sich in einem Betriebsrat und für die Belegschaft engagieren, dürfen also nicht bevorteilt werden, aber sie dürfen auch nicht benachteiligt werden.

Dieses Benachteiligungsverbot ist in § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz niedergelegt. Es wird hier durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzt. Zur Ermittlung der Vergütung wird eine entsprechende Vergleichsgruppe gebildet. Auch zusätzlich erworbene Kompetenzen können später berücksichtigt werden. Diese Klarstellung in § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz ist richtig, wichtig und sinnvoll und entspricht eben auch – und das ist ganz wichtig zu betonen – der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an dieser Stelle.

Die zweite Präzisierung, die vorgenommen wird, erfolgt in § 37 Absatz 4 Betriebsverfassungsgesetz. Hier soll gesetzlich geregelt werden, was in großen Unternehmen bereits geübte Praxis ist. Betriebsräte können bei Start ihrer Betriebsratstätigkeit in Vergleichsgruppen eingeordnet werden. Diese Vergleichsgruppe bildet dann für den Betriebsrat vergleichbare Arbeitnehmer mit ähnlichen Qualifikationen ab. Wenn die Mehrheit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befördert wird, gilt dies auch für die Betriebsrätin bzw. den Betriebsrat, sodass keine Benachteiligung erfolgt.

Diese Vergleichsgruppen bestimmen die Tarifpartner, also der Arbeitgeber und der Betriebsrat selber. Somit ist auch in diesem Punkt eine entsprechende Transparenz gegeben. Die Überprüfung auf grobe Fehlerhaftigkeit ist das einzige Element, um mehr Rechtssicherheit auch für die Tarifpartner an der Stelle reinzubringen, und es ist gut, dass die Messlatte weit oben angesetzt wird, damit hier auch eine größtmögliche Rechtssicherheit gegeben ist.

Allerdings hätte ich mir gewünscht – das muss man kritisieren, und das habe ich in der ersten Lesung, Herr Minister, auch bereits kritisiert –, dass es einige Verbesserungen im Hinblick auf die Rechtssicherheit gibt.

Der erste Punkt ist die Frage, ob bei der Übernahme eines Betriebsratsamtes weitere Qualifizierungen und Weiterbildungen, zum Beispiel ein Studium oder auch eine Meisterprüfung, ein sachlicher Grund für eine Neubestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer sein könnte. Eine Antwort darauf wäre in meinen Augen sehr wichtig gewesen, um hier mehr Rechtssicherheit reinzubringen.

Der zweite Punkt ist, dass auch die Frage einer hypothetischen Karriere hätte geklärt werden können. In der Begründung hätte man sicherlich Gelegenheit gehabt, auch hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Im Kern setzt die Ampel mit dem Gesetzentwurf aber das um, was, wie eben schon mal gesagt, geübte Praxis ist und auch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt wird.

Dass die Koalition auf Besitzwahrung beharrt und nicht weiterentwickelt, ist – das muss man sagen – etwas bedauerlich. Letztlich ist das wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen, dass man hier im Ergebnis wohl keine große Diskussion aufmachen möchte und etwas auf Zeit spielt, nach dem Motto: Wenn ich mehr auf Zeit spiele, dann kann ich auch nichts falsch machen. Zeitspiel im Fußball bedeutet eigentlich, dass man Angst vor dem Ausscheiden hat. Es wäre meiner Ansicht nach besser gewesen, man hätte hier noch mehr Rechtssicherheit geschaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir danken den Betriebsräten für ihre Tätigkeit und danken ganz herzlich dafür, dass das Gesetz kommt. Es hätte bei der Einigkeit, die wir heute im Haus haben, natürlich auch früher kommen können.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Jan Dieren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613550
Wahlperiode 20
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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