Mathias PapendieckSPD - Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe 23 Jahre im Einzelhandel gearbeitet, bevor ich in den Bundestag gekommen bin, und war dort vorher auch Betriebsratsvorsitzender. Man kann sagen: Ich freue mich von ganzem Herzen, dass wir heute das Betriebsverfassungsgesetz verändern und es besser machen.
(Beifall bei der SPD)
Vor allen Dingen die Betriebsrätevergütung ist immer ein heikler Punkt gewesen. Das Thema ist aus zwei Gesichtspunkten wichtig.
Erstens. Es ist ganz klar, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten immer Kollegen haben wollen, die Experten sind. Die Betriebsratsmitglieder bilden sich fort. Sie haben ein Anrecht auf Fortbildung: einerseits zum Thema Mitbestimmungsrechte, andererseits im Arbeitsrecht, aber genauso in wirtschaftlichen Belangen.
Wenn die Kolleginnen und Kollegen uns fragen: „Ist denn die Unternehmenslage wirklich schlimm, oder ist die Unternehmenslage gut?“, dann wollen die eine konkrete Aussage haben. Wir müssen Bilanzen verstehen, wir müssen Bilanzen lesen, wir müssen Bilanzen interpretieren können. All diese Fähigkeiten kriegt man im Rahmen einer Betriebsratstätigkeit beigebracht und lernt man.
Zweitens – diesen Punkt finde ich an diesem Gesetzentwurf besonders gut –: Man kann jetzt eine Betriebsvereinbarung zu dieser Vergütung machen. Eine solche Betriebsvereinbarung hat nämlich einen gewaltigen Vorteil: § 77 Absatz 2 im Betriebsverfassungsgesetz sagt: Betriebsvereinbarungen müssen veröffentlicht werden. Jeder Kollege, jede Kollegin kann so einsehen, was da zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Vergütung vereinbart worden ist. Und jeder kann genau sehen, was da in Zukunft genau gezahlt werden soll. Das ist richtig.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir sind immer für Tarifverträge; denn auch in Tarifverträgen ist klar, wer was genau verdient. Darüber würden wir gerne reden, und darüber reden wir auch gerne.
Ich möchte an der Stelle auch Danke sagen. Zu der Anhörung waren von der CDU oder der FDP Arbeitgebervertreter eingeladen worden. Andererseits waren Gewerkschaften da; Linke, Grüne, SPD hatten sie eingeladen. Und beide Seiten haben sich gemeinsam geeinigt. Solche Prozesse sind gut. An dieser Stelle ist es auch in Ordnung, dass hier verschiedenste Lobbygruppen klar Einfluss nehmen. Wenn das zum Wohle von allen geschieht, ist es ein guter Prozess. Ich finde gut, dass man sich da offen und ehrlich in die Augen schaut.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Eine Sache möchte ich aber hier noch sagen, und zwar in Richtung AfD: Wenn hier behauptet wird – Herr Kleinwächter, da spreche ich Sie ganz persönlich an –, dass Herr Hartz mal Arbeitsminister war, dann sage ich: Das war er nie, von keiner Bundesregierung hier in Deutschland. Wenn Sie behaupten, Sie wissen es immer besser als die anderen und die anderen wissen nichts, dann sage ich: Ganz vorsichtig an der Gleiskante, ganz vorsichtig!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Auch Ihre Behauptungen in den Reden, die Sie in der ersten Lesung hier gehalten haben, dass Betriebsräte immer – ich zitiere hier aus der Rede von Frau Huy – wie Krähen sind, die einander das Augenlicht aushacken, dass es Vetternwirtschaft unter Betriebsräten und Arbeitgebern gibt, sind falsch. Sie sind klar ein Feind der Arbeitnehmer. An den Reden, die Sie hier halten, ist völlig deutlich geworden, welche Auffassung Sie zu den Kolleginnen und Kollegen haben. Das ist nicht in Ordnung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Manfred Todtenhausen [FDP])
Ich freue mich, dass dieses Gesetz jetzt verabschiedet wird, und danke allen, die hier mitgemacht haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Susanne Ferschl aus der Gruppe Die Linke.
(Beifall bei der Linken)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7613557 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 179 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes |