Hendrik HoppenstedtCDU/CSU - Änderung des Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über die Modernisierung des Abgeordnetengesetzes. Das Abgeordnetengesetz ist so etwas wie die Arbeitsgrundlage für uns Abgeordnete und auch für die Fraktionen. Deswegen – Herr Kollege Fechner, Sie haben es ja auch angesprochen – ist es in der Tat gute Tradition, dass man dieses Anpassungsgesetz gemeinsam, auch über die Fraktionsgrenzen der Ampel hinaus, berät. Sie gestatten mir an dieser Stelle die Anmerkung, dass wir nach wie vor darüber empört sind, dass bei der zweiten wichtigen Säule, nämlich dem Wahlrecht, dieses Gemeinsame nicht vonstattengegangen ist. Das kritisieren wir nach wie vor.
(Beifall bei der CDU/CSU – Marianne Schieder [SPD]: Schön bei der Wahrheit bleiben! – Stephan Brandner [AfD]: Ja, da lassen Sie sich so richtig einseifen! Das sollte man durchschauen bei der Ampel!)
Sie nehmen damit in Kauf, dass an dieser Stelle ein Fundament unserer gemeinsamen parlamentarischen Arbeit brüchig wird.
Beim Abgeordnetengesetz, meine Damen und Herren, sind wir gemeinsam der Auffassung, dass es in einigen Punkten gezielt modernisiert gehört. Dies betrifft vor allen Dingen die Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. Nicht zuletzt hat der Bundesrechnungshof wiederholt angemahnt, dass das bisherige Gesetz an mehreren Stellen unklar und unvollständig ist und reformiert werden sollte. Für uns ist wichtig: Es darf gar nicht erst der Anschein erweckt werden, dass Fraktionsmittel für parteipolitische Zwecke missbraucht werden können, meine Damen und Herren.
Bislang war unklar, was Fraktionen im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit tun dürfen und was nicht. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte, die mit Social Media verbreitet werden. Fraktionen sind so etwas wie der Maschinenraum der Politik. Hier werden tagtäglich Gesetzentwürfe und politische Positionen formuliert, geprüft, beraten, mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, Vertreter von Interessenverbänden und Wissenschaftler angehört und Kompromisse geschnürt.
Darüber hinaus müssen die Abgeordneten und die Fraktionen selbstverständlich auch informieren dürfen, auch per Social Media und anderen innovativen Formaten.
(Stephan Brandner [AfD]: Sie sind neidisch auf die AfD-Erfolge, Herr Hoppenstedt!)
Das genau stellen wir jetzt klar, und das ist auch gut und richtig so.
Anders ist es übrigens vor Bundestagswahlen. Das sind die Wochen, in denen die Parteien miteinander um den besten Weg ringen und um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger für die nächsten vier Jahre werben. Da bewegt sich die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen dann tatsächlich in einem Spannungsfeld. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Versuchung, Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit auch unter Wahlkampfgesichtspunkten einzusetzen, besonders groß war.
Wir sorgen deswegen jetzt dafür, dass Fraktionsmittel in den sechs Wochen vor einer Bundestagswahl nur bei einem besonderen parlamentarischen Anlass eingesetzt werden dürfen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Stephan Thomae [FDP])
Wir werden uns sehr genau anschauen, ob diese Regelung problematische Mitteleinsätze verhindert, wie es leider in der Vergangenheit in einzelnen Fällen auch der Fall war. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden wir uns für Verschärfungen einsetzen.
Außerdem gab es bisher keine Regelung dazu, was passiert, wenn Fraktionen die finanziellen Mittel, die sie erhalten, nicht nach den Vorgaben dieses Gesetzes verwenden. Wir stellen klar, dass diese Mittel an den Bundeshaushalt zurückgezahlt werden müssen; das ist ja eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Der Ältestenrat wird zukünftig die Möglichkeit haben, eine rechtswidrige Mittelverwendung festzustellen und die Rückforderung zu veranlassen. Mit diesen Sanktionsmöglichkeiten heben wir die Legitimation der Fraktionsfinanzierungen noch mal auf ein etwas höheres Niveau.
Schließlich sorgen wir mit der Neuregelung zur Offenlegung von Interessenverknüpfungen in den Ausschüssen des Bundestages für ein Mehr an Transparenz. Die bisherige Regelung ist unklar und wird im Übrigen in den Ausschüssen nicht einheitlich angewandt.
Die Neuregelung stellt nunmehr sicher, dass die Berichterstatter für ihre Themen gegenüber dem Ausschussvorsitzenden offenlegen müssen, wenn sie außerhalb des Bundestages entgeltlich mit dem Beratungsgegenstand beschäftigt sind. Das wird anschließend in den Ausschussdokumenten vermerkt und ist für die Öffentlichkeit damit auch transparent. Andere Abgeordnete, die in dem Ausschuss sitzen, müssen ihre Interessenverknüpfungen über die allgemeinen, weitgehenden Transparenzpflichten offenlegen. Wenn die Interessenwahrnehmung daraus noch nicht ersichtlich ist, dann müssen sie diese allerdings gesondert mitteilen. Damit wird für flächendeckende Transparenz gesorgt und zugleich der bürokratische Aufwand reduziert.
Meine Damen und Herren, wir erleben jeden Tag, dass parlamentarische Demokratien im Wettbewerb der politischen Systeme von innen und auch von außen angegriffen werden. Für uns geht es daher darum, den Nachweis zu erbringen, dass unsere repräsentative Demokratie in der Lage ist, die Probleme unseres Landes zu lösen und den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in eine gute Zukunft zu geben.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir das schaffen können, wenn es den notwendigen politischen Willen dazu gibt. Mit dem heutigen Gesetz liefern wir einen entsprechenden kleinen Baustein. Abgeordnete und Fraktionen haben damit eine gute und moderne –
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
– Grundlage für ihre Arbeit.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Hoppenstedt. – Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Dr. Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7613585 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 179 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Abgeordnetengesetzes |