Stephan ThomaeFDP - Änderung des Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Kollege Fechner meinte gerade eben, wir führen heute eine etwas langweilige Debatte.
(Mike Moncsek [AfD]: Jetzt nicht mehr!)
Ich empfinde sie nicht als langweilig.
Um die Debatte auch ein bisschen aufzuheitern, habe ich eine Geschichte aus meiner Allgäuer Heimat mitgebracht. Da erzählt man sich die Geschichte eines frühen Vorgängers von mir aus den 1950er- oder 1960er-Jahren. Der erhielt mal einen Bürgerbrief, der dann in seinem Büro ein paar Wochen herumlag. Sein Mitarbeiter fragte ihn irgendwann mal: Herr Abgeordneter, soll ich diesen Brief beantworten? – Und dann sagte der Abgeordnete zu ihm: Nee, nee, das ist nicht notwendig. Den treffe ich schon mal wieder.
Das würde heute, so glaube ich, nicht mehr funktionieren.
(Mike Moncsek [AfD]: Bei der SPD schon!)
Heute wird rund um die Uhr kommuniziert. Zuschriften von Bürgern erreichen uns heute an sieben Tagen in der Woche. Fast rund um die Uhr auf allen denkbaren Kanälen, auf Facebook, auf Instagram, auf Twitter, auf Tiktok, per E-Mail natürlich, auf LinkedIn und dergleichen mehr.
(Stephan Brandner [AfD]: Was Sie alles wissen!)
Heute sind wir ständig dabei, zu kommunizieren.
Das betrifft nicht nur uns Abgeordnete, sondern auch die Fraktionen selber, die ihre Botschaften dahin tragen müssen, wo die Menschen heute sind. Die Menschen sitzen heute eben nicht mehr am Küchentisch und lesen Zeitung oder im Wohnzimmer und sehen die Fernsehnachrichten, sondern Jüngere wie Ältere holen sich heute ihre Informationen anders und kommunizieren zunehmend online am PC, am Tablet, am Smartphone, und das auch unterwegs, etwa in der U-Bahn oder wo immer sie gerade sind. Deswegen ist die Kommunikation heute nicht mehr die Verbreitung von langen Reden, von ausführlichen Positionspapieren, von komplizierten Gesetzentwürfen; vielmehr hat sich das Kommunikations- und Informationsverhalten der Menschen total geändert und wandelt sich beständig.
Daher muss auch die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sich ständig anpassen an diesen Wandel der Kommunikation und Information, wie die Menschen sie erwarten. Deswegen haben wir heute ein völlig anderes Mediensystem, ein völlig anderes Kommunikationsverhalten, bei dem soziale Medien einen ständigen und vor allem sofortigen Austausch mit den Menschen in allen denkbaren Konstellationen und auf allen Ebenen notwendig machen.
Deshalb ist es notwendig, dass die Fraktionen bei der konkreten Umsetzung ihrer Öffentlichkeitsarbeit in der digitalen Kommunikation frei sind, sich ständig diesem Wandel anpassen können hinsichtlich Mittel, Ort, Zeit, Häufigkeit und Stil ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Deswegen schaffen wir mit diesem Gesetz, das wir heute einbringen, eine sichere gesetzliche Grundlage für diese beständige Anpassung an das neue Kommunikationsverhalten der Menschen. All das schreiben wir heute in die Arbeitsgrundlage unseres Parlaments hinein: in das Abgeordnetengesetz.
Ich freue mich sehr auf die Beratungen, die anstehen, und freue mich sehr auf kreative und originelle Einfälle, die wir jetzt auch gesetzlich fundieren und möglich machen, damit Parlament, Fraktion und Abgeordnete eine sichere Grundlage haben für ihre Kommunikation. Denn die schnelle und ständige Kommunikation, die wir heute pflegen müssen, hat Vorteile und Nachteile. Aber aussuchen können wir uns das nicht. Wir müssen uns dem stellen, und keiner kann heute mehr sagen: Na ja, den treffe ich schon irgendwann mal wieder.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Thomae. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7613588 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 179 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Abgeordnetengesetzes |