Sebastian BrehmCDU/CSU - Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir die beiden Anträge der AfD als Vorbereitung auf die heutige Rede durchgelesen habe, musste ich schon ein bisschen schmunzeln. Wenn man Ihre heutigen Anträge so liest, wird man den Eindruck nicht los, dass Sie gemerkt haben, dass wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit unserer Forderung, die ersten 2 000 Euro Arbeitseinkommen im Monat für Rentner steuerfrei zu stellen, bei den Menschen in diesem Land einen Nerv getroffen haben. Unsere Forderung ist auf breite Zustimmung gestoßen, und Sie wollen nun ein Stück dieser Zustimmung erhaschen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Aber während wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ernsthaft über dieses Thema Gedanken gemacht haben, die CDU im Rahmen des Grundsatzprogrammprozesses lange darüber diskutiert hat und wir auch ein wissenschaftliches Gutachten dazu in Auftrag gegeben haben, wollen Sie einfach nur schnell mit der Überschrift als Trittbrettfahrer Aufmerksamkeit.
(Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Gucken Sie sich doch mal die Zahlen an!)
Wir haben die Forderung, die ersten 2 000 Euro Arbeitseinkommen im Monat für Rentner steuerfrei zu stellen, bereits im Februar mit unserem Antrag „Wirtschaftswende jetzt“ hier in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damals hätte Ihr Redner, Herr Komning, dazu etwas sagen können, aber er hat nur gesagt, alle Forderungen seien bloß Ausdruck von Symptombekämpfung und würden von Ihnen abgelehnt. Da stellt sich mir die Frage, wenn das für Sie nur Symptombekämpfung ist, warum Sie heute eine Forderung aus demselben Antrag einbringen, die aber nur die Hälfte unserer Forderung ausmacht. Das ist doch auch nicht ganz logisch.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die grundsätzliche Forderung, dass man Rentnerinnen und Rentner steuerlich entlasten muss, ist und bleibt richtig, weil sie stark belastet werden. Aber allein der Aufmacher in Ihrem Antrag hat mit dem Thema null Komma null zu tun:
„Die Beschäftigung eigener Rentner bietet gegenüber der Zuwanderung Vorteile wie kulturelle Kontinuität … Gleichzeitig werden soziale Konflikte und Verteilungskämpfe um bezahlbaren Wohnraum und optimale Gesundheitsversorgung reduziert.“
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es geht um die Steuerfreistellung von Rentnereinkommen. Wenn Sie über Zuwanderung reden wollen, können wir das gerne machen. Aber heute führen wir eine Debatte über die steuerliche Entlastung der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Und natürlich müssen wir die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land entlasten, weil sich Leistung eben nicht lohnt und deswegen auch viele nicht mehr in die Erwerbstätigkeit gehen. Deswegen müssen wir auch allen die Chance für Hinzuverdienstmöglichkeiten geben.
Wir bleiben bei der Forderung in unserem Antrag, die ersten 2 000 Euro im Monat steuerfrei zu stellen, und müssen Ihren Antrag mit 1 000 Euro deshalb selbstverständlich ablehnen.
Ihren zweiten Antrag „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln“ kann man auch diskutieren. Ich sage Ihnen: Es ist eine alte und langjährige Forderung von mir persönlich, diese Hinzuverdienstgrenzen nicht nur bei der Frühverrentung, sondern komplett bei der Witwenrente abzuschaffen.
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer bezahlt das denn? Woher nehmen Sie die Milliarden, die das kostet?)
Aber auch da bleiben Sie inhaltlich hinter den Erwartungen zurück, sodass man Ihrem Antrag wirklich nicht zustimmen kann. Der ist handwerklich einfach falsch; und das ärgert mich bei Ihren Anträgen. In der Überschrift schreiben Sie vielleicht mal einen Satz, der zutreffend sein kann, aber der eigentliche Antrag ist handwerklich kompletter Schrott.
Ich glaube, Sie widersprechen sich auch wirklich leider selber, und ich sage Ihnen auch gleich, warum:
In dem ersten Punkt stellen Sie das Erwerbseinkommen gänzlich frei. Das ist auch meine Forderung. Also, wer arbeitet, soll keine Kürzungen bei der Witwenrente haben.
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Purer Populismus! Für die Witwenrente ist kein Beitragsgeld gezahlt worden!)
– Das ist übrigens kein Populismus, sondern das ist der Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“, den Sie nicht verstanden haben.
Aber unter Punkt 2 des Antrages – und das wundert mich jetzt bei Ihrem Antrag schon, weil Sie ja vorhin über Bürgergeld und alles Mögliche gesprochen haben – stellen Sie auch diejenigen, die nicht leisten, sondern ein Erwerbsersatzkommen beziehen, steuerfrei. Das ist überhaupt nicht logisch und widerspricht genau dem, was Sie in Ihren Reden im Bundestag vorgetragen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [Die Linke]: Da hat er recht!)
Und der dritte Punkt ist, dass Sie für diejenigen, die Elterngeld beziehen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Waisenrente, die volle Anrechnung ablehnen, also die Aufhebung des Freibetrags ablehnen. Da frage ich mich ehrlicherweise, ob Ihnen derjenige, der Bürgergeld bekommt, wichtiger ist als derjenige, der quasi ein Kind auf die Welt bringt und Familieneinkommen hat oder Elterngeld bezieht.
Das ist in Ihrem Antrag also überhaupt nicht logisch. Wenn man sich wirklich mit den Inhalten Ihrer Anträge sachlich und steuerrechtlich auseinandersetzt, dann sieht man, dass sie leider grundsätzlich falsch sind.
Wenn Sie in Social Media das Thema „Leistung muss sich lohnen“ wirklich präsentieren wollen – es ist ja der Hintergrund des Antrags, dass man heute die Überschrift zeigen kann –,
(Heiterkeit des Abg. Markus Herbrand [FDP])
dann bitte auch wirklich konkret, handwerklich richtig und mit einer sachlichen und guten Diskussion! Und dann konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Steuer.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Kollegin Dr. Tanja Machalet hat das Wort für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7613627 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 179 |
Tagesordnungspunkt | Hinzuverdienstgrenzen für Rentner |