28.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 179 / Tagesordnungspunkt 30

Tanja MachaletSPD - Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brehm, mit der Logik ist es bei der AfD ja nicht weit her. Frau Huy hat es eben auch wieder getan: Sie hat von den fünf Minuten dreißig Sekunden über den Antrag geredet und den Rest dafür genutzt, gegen Migranten zu hetzen. Nur darum geht es ja bei der AfD.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Norbert Kleinwächter [AfD]: Wo haben Sie da bitte Hetze identifiziert?)

Mir ist aufgefallen, dass Sie mit Ihrem Antrag wieder mal nur Fake News verbreiten.

(Norbert Kleinwächter [AfD]: Sie verbreiten Fake News!)

Sie schreiben nämlich zum Steuerfreibetrag, dass es sich für Rentnerinnen und Rentner nicht mehr lohnen würde, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten, und das stimmt nicht. Ich sage Ihnen auch gleich, warum.

Meine Kollegin Frauke Heiligenstadt hat schon viel dazu gesagt, wie unsere Fachkräftestrategie für Deutschland aussieht. Dazu gehört auch, dass Menschen, die wollen, länger arbeiten können. Mir ist noch mal Folgendes wirklich wichtig: Es gibt heute schon sehr viele Anreize dafür, weiterzuarbeiten oder den Renteneintritt noch etwas hinauszuzögern. Wer einen Monat länger arbeitet, obwohl er oder sie schon in Rente gehen könnte, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente obendrauf;

(Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Großartig!)

das hat der Kollege schon erwähnt. In einem Jahr sind das dann ganze 6 Prozent.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das ist richtig! – Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [Die Linke])

Außerdem kann jede Rentnerin und jeder Rentner, der trotz Rente weiterarbeitet, auch freiwillige Arbeitnehmerbeiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese Möglichkeit haben wir im Flexirentengesetz 2017 geschaffen, und ich denke, das ist ein guter Weg. Er muss nur auch genutzt werden und bekannter gemacht werden, und hier sind wir wirklich alle gefordert.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir haben darüber hinaus die Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und Frührentner aufgehoben und die für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner deutlich angehoben.

Das alles sind Stellschrauben, durch die sich das Arbeiten auch bei Rentenbezug lohnt, und neueste Erkenntnisse der Rentenversicherung zeigen auch, dass sie wirken.

Aber kommen wir noch mal zurück auf die Frage der Hinzuverdienstgrenzen bei Witwen- und Witwerrenten. Ab 1. Juli 2024, also ab kommendem Montag, liegt der Freibetrag für die Witwenrente bei 1 038,50 Euro netto. Zum Vergleich: Eine Durchschnittsrente im Jahr 2024 liegt bei 1 543 Euro, bei Frauen sogar nur bei 1 323 Euro. Eine Witwenrente ist dafür da, den Verlust des Einkommens des Partners oder der Partnerin auszugleichen. Das ist vor allem am Anfang wichtig, damit sich die Hinterbliebenen nicht auch noch mit Geldsorgen konfrontiert sehen.

Wir sehen uns ja – und das muss man an der Stelle auch noch mal sagen – das eine oder andere Mal Debatten gegenüber, ob wir die Witwenrente überhaupt in unserem System behalten sollen. Die Witwenrente betrifft ja vor allem Frauen. Zum Beispiel Frau Schnitzer vom Sachverständigenrat fordert schon länger die Abschaffung. Für uns als SPD ist klar: Solange die Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt nicht komplett gleichgestellt sind, ist eine solche Debatte verfrüht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Was soll das denn jetzt?)

Ich erwähne das hier an dieser Stelle auch nur, weil allen klar sein sollte, dass wir mit der Witwenrente in Deutschland noch eine Fürsorgeleistung haben, die in anderen Ländern bereits abgeschafft wurde.

Um auf das Thema Geschlechtergerechtigkeit zu kommen: Wir wollen die Erwerbstätigkeit von Frauen und pflegenden Angehörigen steigern. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen verbessern. Dafür einzustehen und daran zu arbeiten: Das ist ein echter Baustein zur Lösung der Fachkräfteproblematik.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ein anderer wichtiger Baustein ist eben das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das haben wir in dieser Legislatur schon auf den Weg gebracht, und das ist und bleibt Ihnen ein Dorn im Auge. Das ist dann eben so.

Sie von der AfD suggerieren, dass wir das Problem mit Hinterbliebenen und Rentnerinnen und Rentnern lösen können. Noch mal der Hinweis – das hat der Kollege auch schon gesagt –: Das durchschnittliche Zugangsalter bei der Witwenrente liegt bei 74,2 Jahren.

(Matthias W. Birkwald [Die Linke]: Bravo! 74,2 Jahre!)

Die wollen Sie also wieder in Arbeit bringen. Aha! Herzlichen Glückwunsch! Viel Spaß dabei.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Also, um es noch mal festzuhalten: Wir haben heute schon starke Anreize dafür, dass die, die es wollen und vor allem können, länger arbeiten, und wir werden bald weitere auf den Weg bringen. Wir müssen und wir werden noch viel dafür tun, die Menschen gesund durchs Erwerbsleben und ins Renteneintrittsalter zu bringen; denn darum geht es. Das stärkt den Arbeitsmarkt und damit automatisch die Rente. Ihre Anträge brauchen wir dafür nicht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Wort für Die Linke hat Matthias W. Birkwald.

(Beifall bei der Linken)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613628
Wahlperiode 20
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
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