03.07.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 180 / Tagesordnungspunkt 3

Nina ScheerSPD - Änderung energierechtlicher Regelungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhart, Sie haben einen Denkfehler in der Rechnung, die Sie vorgenommen haben,

(Nina Warken [CDU/CSU]: Das kann ich mir nicht vorstellen!)

und zwar bei der Frage, wie man erneuerbare Energien im Zusammenhang mit Effizienzsteigerung, wie wir sie traditionell verstehen, bewertet. Sie müssten wissen, dass die erneuerbaren Energien nicht in diese Einsparrechnung einzubeziehen sind. Insofern ist das Gesetz keine Wachstumsbremse. Die Rechnung, die Sie vorgelegt haben, nivelliert genau die Sonderstellung der erneuerbaren Energien, die wir in der Gesetzgebung verankert haben.

(Dr. Thomas Gebhart [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht!)

Ich möchte zum vorliegenden Gesetzesvorhaben zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Einzelnen noch ein paar Dinge sagen. Ich finde es ein bisschen betrüblich, dass jetzt der Eindruck erweckt wird, als ob das alles nur eine Gängelei wäre und man quasi überhaupt kein Ziel damit verfolgen würde. Dieses Gesetz ist natürlich dafür da, bei den drei Es, die die Energiewende enthält, nämlich Energieeinsparung, Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien – oder auch in einer anderen Reihenfolge, je nach Gesetzgebung –, jeweils Fortschritte zu erreichen. Man kann einfach so tun, als ob jede Befassung mit einem dieser Fortschritte der Mühe zu viel ist. Aber dann darf man sich nicht wundern, wenn man irgendwann feststellt, dass man keine Fortschritte bei diesen drei Es erreicht hat. Und das scheint Ihnen genug zu sein. Da kann man nur sagen: Das ist der Ampel nicht genug.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Denn wir sehen ja auch tatsächlich, dass es teilweise schon Bereiche gibt, in denen Einsparungen und Effizienzmaßnahmen so offenkundig Überlegenheit schaffen, dass man keine Regelungen braucht; das ergibt sich von ganz alleine. Diese Bereiche gibt es. Aber es gibt auch Bereiche, in denen das etwas schwieriger ist. Es gibt zum Beispiel Bereiche – die werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf angesprochen, und in diesem Zusammenhang ist auch im aktuellen Gesetz die Abwärmeplattform verankert worden –, in denen es ohne eine Hilfestellung, die wir zum Beispiel mit der Abwärmeplattform ja geben wollen, nicht richtig gelingen kann, Kenntnisse über Abwärmepotenziale zu gewinnen, um sie nutzbar zu machen. Das sind Bereiche, in denen es nicht von alleine läuft. Wenn ich einen Nachbarn habe und dessen Abwärme direkt anzapfen kann, ist alles fein. Aber wenn ich diesen Nachbarn nicht habe, sondern vielleicht eine Hilfestellung brauche, um entsprechende Informationen zu bekommen, dann sind wir als Gesetzgeber dafür da, diese Hilfestellung zu geben. Und wer das unterlässt, der riskiert eben, dass die Abwärmepotenziale ungenutzt bleiben. Das ist offenbar das Ziel, das Sie verfolgen. Das ist aber nicht das Ziel der tatsächlichen Energienutzung und Abwärmenutzung, um das es hier geht.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben ja auch die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Energieberatung und die Tatsache angesprochen, dass da jetzt auch wieder Dinge verändert wurden. Diesen Komplex möchte ich nur einmal kurz anreißen, weil die Zeit fehlt, hier auf jedes Detail einzugehen. Uns ist natürlich wichtig, dass das auch alles handhabbar ist. Das Gesetz, das wir im letzten Jahr beschlossen haben, ist ja, wie wir wissen, nicht im Sommer beschlossen worden, sondern wir mussten den Beschluss im Herbst nachholen. Wir haben die Debatte hier geführt, mussten aber die Beschlussfassung verschieben.

(Dr. Thomas Gebhart [CDU/CSU]: Weil Sie nicht beschlussfähig waren!)

– Ja, ich sage nur einfach: Das Datum ist wichtig. Die Gründe spielen jetzt hier keine Rolle, weil wir uns mit der Sache beschäftigen.

Das Datum ist insofern wichtig, als wir ja auch Zeit für die Umsetzung geben müssen. Wenn die Umsetzungszeit nicht reicht, dann müssen wir Fristen verschieben. Deswegen ist auch im vorliegenden Entwurf eine Fristverschiebung vorgesehen. Berichtsfristen werden entsprechend nach hinten verschoben, um für einen zielführenden Umgang der Unternehmen mit den Abwärmepotenzialen sorgen zu können.

Zudem haben wir uns noch genauer angeschaut: Wie sorgt man wirklich für Qualifizierung bei der Handhabung von Abwärme und ihrer Bewertung? Es ist wichtig, dass die Experten sich stetig einer Weiterbildung unterziehen, sodass man gewisse Nachweise dafür hat, dass sie auch wirklich über die entsprechende Expertise verfügen. Denn sonst hätte man tatsächlich – was Sie ja auch nicht wollen; da sind wir ganz einer Meinung – gesetzliche Pflichten, die eine Bürde darstellen, aber keinen Effekt hätten. Jede Pflicht ist erst mal eine Bürde. Aber wenn der Effekt die Bürde überwiegt, dann ist es eine gute Sache. Damit der Effekt auch wirklich die Bürde dieser Verpflichtung überwiegt, damit man wirklich einen Benefit davon hat, haben wir hier diese Qualifizierung vorgesehen. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir die Qualifizierung sicherstellen. Auch das ist Bestandteil des Gesetzentwurfs.

Zudem müssen wir den Umgang mit den zu verpflichtenden Unternehmen anders handhaben, was wir mit der Umsetzung des Europarechts tun. Bisher ging es nach Unternehmensgröße, zukünftig geht es nach Energieverbrauch. Dafür muss man eine Gesetzesregelung schaffen, und diese nehmen wir hiermit vor. Auch an der Stelle haben wir eine Vereinfachung, weil es übersichtlicher und gerechter handhabbar ist; denn die Energieverbräuche lassen sich einfacher aufzeigen.

In der letzten Zeit gab es viel Verhetzung aufgrund des Umstands, dass sich Unternehmen in der Frage, ab wann sie ihre Abwärmepotenziale und Energiemengen nennen müssen, alleingelassen fühlen. In dem entsprechenden Merkblatt wird noch mal klargestellt, dass es nicht um Bagatellmengen geht. Wenn es dazu weiterhin Handlungsbedarf geben sollte, dann sind wir die Letzten, die darauf verzichten würden, dies noch mal festzuschreiben. Es geht nicht um die Gängelung von Unternehmen, sondern um zielführende Möglichkeiten, –

Kommen Sie bitte zum Schluss.

– um die Energiemengen nutzbar zu machen, die sonst ungenutzt blieben. – Ich muss hier zum Schluss kommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Konrad Stockmeier [FDP])

Für die AfD-Fraktion ist der nächste Redner Steffen Kotré.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613756
Wahlperiode 20
Sitzung 180
Tagesordnungspunkt Änderung energierechtlicher Regelungen
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