Stephan BrandnerAfD - Änderung des Rechts der rechtsberatenden Berufe
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist sozusagen der Shakespeare der AfD, der jetzt hier noch einmal das Wort ergreift.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD)
Einen schönen guten Abend wünsche ich Ihnen! Noch ein spannender Tagesordnungspunkt zum Schluss dieser heutigen Debatte. Es ist ein Höhepunkt, auch ein Höhepunkt einer jeden Berlinreise – das geht an die Gäste auf der Tribüne –, wenn man sich mit dem Berufsrecht der verkammerten Berufe – der Notare, der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der Steuerberater – gegen 22.40 Uhr beschäftigen kann. Also das krönt jeden Tag!
(Jürgen Coße [SPD]: 22.36 Uhr!)
– 22.40 Uhr habe ich gesagt. Es ist 22.36 Uhr. Immerhin können Sie Zahlen lesen, im Gegensatz zu mir. Das zeichnet Sie aus, und Sie sind bei der SPD. Herzlichen Glückwunsch, dass das funktioniert!
(Beifall bei der AfD)
Also, es geht darum, Möglichkeiten einzuräumen, die es während Corona schon gab, zum Beispiel in hybrider oder in virtueller Form Hauptverhandlungen abhalten zu können.
(Zuruf des Abg. Jürgen Coße [SPD])
– Zählen Sie jetzt weiter, oder kann ich weitererzählen?
(Jürgen Coße [SPD]: Ich höre Ihnen zu! Auch wenn es mir schwerfällt!)
– Okay. – Oder es gibt die Möglichkeit, Briefwahlen durchzuführen oder auch auf postalischem Wege Beschlüsse herbeizuführen. Das finden wir ganz gut. Ich sage mal, dagegen kann man nichts haben.
Allerdings sehen wir die Möglichkeit, virtuelle oder hybride Kammerversammlungen durchzuführen, kritisch. Es ist auch kammerdemokratiefeindlich, wenn man sich ausschließlich zuschalten kann oder muss. Das lehnen wir im Ergebnis deshalb ab. Es soll zwar die Flexibilität bei der Durchführung der Versammlung gestärkt werden und niederschwellig die Möglichkeit gegeben werden, teilnehmen zu können, aber in der deutschen gelebten Praxis – Sie kennen alle den Ausbauzustand unseres Netzes – erwarten die Betroffenen alle möglichen Formen von technischen Unwägbarkeiten, die ordnungsgemäße Versammlungsdurchführungen verunmöglichen können und werden. Sie alle kennen Softwareprobleme, Verbindungs- und Netzprobleme bis hin zum vollständigen Verbindungsabbruch zwischendurch. Alles ist denkbar in Deutschland. Jeder weiß das, der mehr oder weniger regelmäßig an solchen Onlinebesprechungen teilnimmt.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass Sie – Gott sei Dank – noch die Kurve bekommen haben, was die ursprünglich geplante Möglichkeit angeht, anlasslos Rechtsanwaltsanderkonten durchforsten und so das Mandatsgeheimnis massiv beeinträchtigen zu können.
(Otto Fricke [FDP]: Sammelanderkonten, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Jürgen Coße [SPD]: Otto, damit kennt er sich nicht aus!)
Das wäre ein Systembruch gewesen. Erheblicher Verwaltungsaufwand wäre das gewesen. Deshalb ist es schön, dass Sie es auf den letzten Metern noch geschafft haben, das aus dem Gesetz zu streichen.
Alles in allem: Sie haben jetzt eine umfassende, shakespeareähnliche Abwägung des Für und Wider dieses Gesetzes von hier vorne gehört.
(Marianne Schieder [SPD]: Ich glaube, Sie haben noch nie Shakespeare gelesen!)
Wir haben mit uns gerungen, wir haben debattiert und kommen im Ergebnis zu der Auffassung: Wir können leider nicht zustimmen. Das wird das Gesetz nicht verhindern, soll es auch nicht; wir werden uns absolut kraftvoll enthalten.
Damit entsende oder entlasse ich Sie für die AfD-Fraktion in eine gute Nacht und die Gäste oben auf der Tribüne in das Berliner Nachtleben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Wir machen hier noch ein bisschen weiter. Stephan Mayer hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU – Martin Reichardt [AfD]: Jetzt kommt der Hölderlin der CDU/CSU!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7614187 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 181 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Rechts der rechtsberatenden Berufe |