05.07.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 182 / Tagesordnungspunkt 24

Nina ScheerSPD - EU-Richtlinie Windenergie auf See und Stromnetze

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Jung, Sie haben nun eine ganze Reihe von Themen aufgeworfen, die – das wissen auch Sie – mit dem TOP, den wir hier behandeln, vielleicht von der groben Thematik etwas zu tun hat, aber nicht mit der Gesetzesvorlage, die wir heute beschließen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Andreas Jung [CDU/CSU]: Von Windenergie steht im Gesetz gar nichts drin!)

Weil Sie diesen großen Bogen spannen wollen, muss ich jetzt meinerseits – Sie haben es ja bei der Zwischenfrage von Ingrid Nestle gerade schon aus Richtung unserer Koalition gehört – noch ein bisschen was richtigstellen. Das muss ich jetzt leider zu Beginn meiner Rede einschieben.

Sie haben uns vorgeworfen, wir – Sie hatten SPD und Grüne direkt angesprochen – würden mit der Carbon-Management-Strategie hier etwas blockieren. Das ist einfach falsch. Sie wissen genau, dass es einen Kabinettsbeschluss zum Kohlenstoffspeichergesetz gibt.

(Andreas Jung [CDU/CSU]: Heute sollte die erste Lesung sein!)

– Das war die Planung; so hatten wir es vor. Dieses Vorhaben mussten wir ändern; denn uns war daran gelegen, dass erst einmal die Stellungnahme des Bundesrats in dieser Frage abgewartet wird. Diese liegt erst mit dem heutigen Tag vor. Daher kann man jetzt weiter verfahren.

Das ist nicht ein Blockieren durch Fraktionen. Es ist einfach falsch, der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass dies ein Blockieren sei. Das weise ich entschieden zurück.

(Beifall bei der SPD – Andreas Jung [CDU/CSU]: Am besten durch eine erste Lesung!)

– Die erste Lesung setzt voraus, dass wir alle Materialien haben, die zum Gesetzgebungsprozess gehören, und der Bundesrat sollte doch nicht übergangen werden. Oder meinen Sie, dass wir den Bundesrat in dieser Frage übergehen sollten? Das fände ich sehr fahrlässig.

Ich finde, es ist in Ordnung und völlig geboten, dass wir auch solche Argumentationen aufgreifen. Insofern ist der Vorwurf, den Sie an uns gerichtet haben, einfach falsch, und ich weise ihn zurück. Wir blockieren hier nichts, sondern wir werden uns im parlamentarischen Verfahren inhaltlich damit auseinandersetzen. Wir wollten eben auch die Materialien haben, auf die noch zu warten war; das habe ich erwähnt.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Als Nächstes hatten Sie uns dann vorgehalten, dass wir mit der Erdverkabelung etwas falsch machen, und gefragt, warum wir denn nicht bitte umsteigen. Gerade ist schon ausgeführt worden, wie die Gemengelage ist. In der Tat ist es nicht top-down oder par ordre du mufti, wie Sie es da gerade in den Raum gestellt hatten, wenn der Kanzler einen Lösungsweg im Bund-Länder-Gespräch vorschlägt, wie man mit differenzierten Betrachtungen umzugehen hat.

Die Entscheidung, dass man der Erdverkabelung den Vorrang einräumt, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern war ein Prozess, einhergehend mit der Erkenntnis, dass man damit auch Sorgen aus der Bevölkerung wirksam aufnehmen kann. Dieser Erdkabelvorrang war sachlich begründet und hatte tatsächlich akzeptanzfördernde Wirkung. Insofern ist das nicht vom Himmel gefallen. Wir haben seither diesen Vorrang.

Es gibt vieles, was sich in einer Gesellschaft im Zuge der Netzplanung darauf ausrichtet, wenn ein solcher Vorrang implementiert wird. Daran hängen die Investitionen von allen, die daran beteiligt sind. Wir beschleunigen gerade alles; und wenn man dann, auch in Bezug auf schon in Gang gesetzte Prozesse, auf einmal in den Raum stellt, dass man das Ganze jetzt doch noch mal ändert, dann hat das auch einen Verzögerungsprozess zur Folge. Das hat auch Kostensteigerungen zur Folge. Es hat außerdem zur Folge, dass mit den Verzögerungen verstärkt die Netzengpässe aufrechterhalten werden. Und Netzengpässe aufrechtzuerhalten, das bedeutet wiederum, dass weiterhin eine enorme Menge Strom aus erneuerbaren Energien abgeregelt werden muss. Das ist das Gegenteil von Energiewende. Man muss auch schon mal B sagen und nicht immer nur A; von wegen: „Wir wollen das alles nicht“. Man muss sich auch mal mit den Konsequenzen auseinandersetzen, wenn solche Forderungen in den Raum gestellt werden. Insofern finde ich es im höchsten Maße verantwortungsbewusst, dass man sagt: Eine solche Änderung kann nur dann vorgenommen werden, wenn wirklich Einvernehmen besteht zwischen allen Beteiligten. Und dieses Einvernehmen ist nicht da. Insofern ist es nicht redlich – ich verwende jetzt auch diesen Begriff; Sie hatten uns ja vorgeworfen, dass das nicht redlich sei –, diese Gemengelage einfach zu übergehen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann haben Sie uns noch vorgeworfen, dass wir hier keine Antwort hätten, was die Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus betrifft. Zunächst einmal haben wir heute – darauf komme ich gleich auch noch zu sprechen – eine Verabschiedung von Leitungsausbauvorhaben im Bundesbedarfsplan, die wir vorziehen wollen. Sehen Sie es mir daher nach, wenn wir heute hier nicht einen Haushaltsentwurf debattieren. Aber wenn Sie unterstellen, dass die Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus nicht geregelt sei, ist das erneut eine Falschbehauptung. Wir haben ein Energiefinanzierungsgesetz, in dem klipp und klar geregelt steht, dass die vormals über die EEG-Umlage finanzierten Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien jetzt eben nicht mehr über diese Umlage eingezogen werden – also von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu zahlen sind –, sondern dass sie haushalterisch erbracht werden.

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Diese Kosten explodieren gerade!)

Das ist eine gesetzliche Regelung: Wenn eine solche Verpflichtung des Staates besteht, diese Differenzzahlungen zu leisten, dann sind diese auch zu zahlen. Insofern haben wir sehr wohl eine Regelung. Sie sollten der Bevölkerung nicht suggerieren, dass wir keine Regelung hätten; die Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus ist gesichert.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann in den letzten Sekunden, die nun auch schon fast vorbei sind, nur ganz kurz sagen: Wir ziehen diese Vorhaben vor, die zwei HGÜ-Leitungen und sieben Offshoreanbindungsleitungen umfassen, und integrieren sie in die Vorhaben 81 und 82, und zwar in den NordOstLink und den Rhein-Main-Link. Es ist von der Materie her sehr simpel, was wir tun. Es ist aber notwendig, dass wir diese Beschleunigungswirkung hinbekommen, dass wir diese Projekte jetzt vorziehen und auch noch Erleichterungen hineinbringen. Wir übertragen Festlegungen auf die Bundesnetzagentur, damit auch hier eine Beschleunigungswirkung erfolgen kann. Das bringt mehr Beschleunigung in die Energiewende, und das ist auch im Sinne der Klimaschutzzielvorgaben und im Sinne von möglichst schnell zu erreichender günstiger Energie, nämlich durch Erneuerbare.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion Dr. Rainer Kraft.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7614199
Wahlperiode 20
Sitzung 182
Tagesordnungspunkt EU-Richtlinie Windenergie auf See und Stromnetze
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