Susanne HierlCDU/CSU - Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bayram und Frau Mast, wenn man Ihnen so zuhört, hat man wirklich den Eindruck: Es gibt keine Beratungsstelle, an der die Frauen ungehindert Zutritt hätten, stattdessen werden sie überall belästigt.
(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jede Gehsteigbelästigung ist zu viel! Jede ist mir zu viel!)
Dabei konnte weder über eine Abfrage des Bundesfamilienministeriums in den Bundesländern noch auf anderem Wege diese Behauptung belegt werden.
Und Frau Mast, es gibt in München einen Fall, da hat ein Arzt ein Urteil eines Verwaltungsgerichts bekommen.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch noch?)
Die haben sich jetzt auf eine Lösung geeinigt, mit der er leben kann. Er warnt sogar davor, diese Fälle wieder aufzumachen, um keinen weiteren Streit vom Zaun zu brechen.
(Zuruf der Abg. Carmen Wegge [SPD])
Für uns als Unionsfraktion ist es selbstverständlich, dass für Schwangere in Ausnahmesituationen der Zugang zu Beratungsstelle und Arzt gewährleistet sein muss, ohne dass sie belästigt werden.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen das auch verhindern!)
Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion?
Ja.
Bitte schön.
Sehr verehrte Kollegin Hierl, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zugelassen haben. – Ich will Sie fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Thema Gehsteigbelästigung in der Regel ausschließlich vor nicht konfessionell gebundenen Beratungsstellen stattfindet, nämlich vor pro-familia-Beratungsstellen. In meinem Wahlkreis, in Pforzheim, ist es so, dass sich die diakonische Beratungsstelle mit der pro-familia-Beratungsstelle zum Glück solidarisch erklärt; in Frankfurt und vielen anderen Bundesländern ist es auch so. Dahinter steckt ja eine politische Intention, nämlich eine nicht konfessionell gebundene Beratung zu unterbinden, zu stigmatisieren und zu verurteilen. Haben Sie davon Kenntnis?
Ich kenne die Beschreibung dieser Dinge, die Sie da erzählen, und es mag sein, dass das nur die nichtkonfessionellen Beratungsstellen betrifft. Aber die Frage ist doch folgende. Sie haben gerade von einer politischen Agenda gesprochen. Wer hätte die denn? Sicherlich nicht die Parteien. Das sind diejenigen, die an bestimmten Stellen protestieren. Welche Hintergründe sie haben, das weiß ich nicht. Und wenn Sie mich ausreden lassen, dann kann ich die Dinge vielleicht auch noch erklären.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Beratungspflicht ist schließlich der unabdingbare Kern des Lebensschutzkonzeptes der bestehenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Das beinhaltet auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der medizinischen Einrichtungen ihre Tätigkeit frei von Behinderungen durch Dritte ausführen können müssen.
Es ist eine verlockende Vorstellung, dass alle Menschen mit der eigenen Meinung übereinstimmen und es keine anderen Meinungen gibt, mit denen man sich auseinandersetzen müsste.
(Zuruf des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD])
So einfach ist das aber nicht in unserem Rechtsstaat.
Unser Grundgesetz schützt das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frau; es schützt aber auch die Meinungsfreiheit und gibt Menschen das Recht, sich zu versammeln. Diese unterschiedlichen Grundrechte sind nicht mehr oder weniger wert. Sie sind in einen Ausgleich zu bringen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf will aber etwas anderes. Sie sind der Ansicht, dass durch die weitere, noch dazu bußgeldbewehrte Einschränkung der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit ein besserer Schutz des Persönlichkeitsrechts der schwangeren Frau erreicht werden kann. Frau Bayram, da kann ich nur sagen: Die Einschränkung der Meinungsfreiheit führt nicht zu mehr Rechtssicherheit und auch nicht zu mehr Recht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)
Es besteht bereits heute die Möglichkeit, Nötigung und Beleidigung zu verfolgen; das wird von den Behörden auch durchgesetzt. Auch ist es fraglich, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für dieses Gesetz hat. Die Durchführung der Beratung ist Ländersache. Damit liegt die Zuständigkeit für die Sicherstellung des Zugangs zu den Beratungsstellen und Behandlungszentren bei den Ländern.
(Zuruf der Abg. Carmen Wegge [SPD])
Auch ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sache der Bundesländer. Diese nehmen ihre Aufgaben sehr gut wahr. Sie tun ja gerade so, als ob unsere Behörden die Gesetze nicht auslegen können, um danach zu handeln. Dieses Gesetz ist daher überflüssig.
(Leni Breymaier [SPD]: Es ist überfällig, nicht überflüssig!)
Über die statistische Erfassung kann man sprechen. Vielmehr ist das Gesetz nur ein Mosaikstein in einem größeren gesellschaftlichen Umbauplan,
(Zuruf des Abg. Bruno Hönel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
den Sie seit Vorlage des Koalitionsvertrages unbeirrt vorantreiben.
(Zuruf der Abg. Carmen Wegge [SPD])
Ich verstehe, dass sich für die Ampel mit dieser Legislatur ein historisches Zeitfenster geöffnet hat und Sie mit Biegen und Brechen noch Ihre Pläne umsetzen wollen.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: O Gott!)
Der erste Schritt war die Abschaffung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch; das haben wir von Frau Helling-Plahr gerade gehört. Und bei § 219a haben wir nicht nur indirekt immer auch § 218 diskutiert.
(Leni Breymaier [SPD]: Ja, Sie! Nicht wir! Sie haben das gemacht!)
Frau Paus hat das damals in der zweiten und dritten Lesung zur Abschaffung des Werbeverbots ganz klar dargestellt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)
Sie haben die Kommission zur Prüfung der Herausnahme des § 218 aus dem Strafgesetzbuch eingesetzt; der Bericht liegt vor. Die Regierung ist in ihrer Bewertung zurückhaltend, was aber vor allem die SPD nicht davon abhält, bereits an einer Fristenlösung zu arbeiten.
(Zuruf von der SPD)
Ich hoffe, die FDP bleibt wenigstens in diesem Punkt einmal standhaft.
(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Helling-Plahr [FDP]: Was heißt hier „einmal“?)
Der heute vorliegende Gesetzentwurf soll vermeintlich dem Schutz von Frauen in einer absoluten Ausnahmesituation dienen. In Wahrheit ist dieses Gesetz aber ein weiterer Schritt Ihrer Agenda.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was meinen Sie denn mit „gesellschaftlichem Umbau“? Was ist denn das für ein Sprech?)
– Lassen Sie mich doch einfach ausreden, dann werde ich es Ihnen erklären!
Als Nächstes schaffen Sie die Beratungspflicht entgegen allen Warnungen, auch von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, ab. Danach streichen Sie die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch,
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Das ist der Plan!)
dehnen die zeitlichen Grenzen für den Abbruch weit über die ersten drei Monate der Schwangerschaft hinaus aus
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Ja, bis nach der Geburt am liebsten!)
und legalisieren als weiteren Schritt die Eizellspende.
In Ihrem Koalitionsvertrag schreiben Sie: „Das Wohl des Kindes ist dabei für uns zentral.“ Über das ungeborene Leben hat heute aus der Ampelfraktion außer Frau Helling-Plahr noch keiner gesprochen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos] – Leni Breymaier [SPD]: Das ist ja auch nicht das Thema!)
Wir werden dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Jetzt erhält das Wort Denise Loop für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7614284 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 182 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes |