Gyde JensenFDP - Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn so ein Schwangerschaftstest plötzlich zwei Balken zeigt, dann gibt es für die meisten Frauen wahrscheinlich zwei Gefühlswelten: Für die einen ist es das Glück der Welt, für manche aber auch ein Moment, in dem sie nicht wissen, ob gerade vielleicht eine Welt zusammenbricht. Und genau in einer solchen Phase sollten wir keine Frau alleine lassen, und zwar ganz besonders, wenn es eben nicht Freude ist, sondern Angst, Trauer, Ratlosigkeit oder irgendeine Mischung daraus.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Linken)
Die Entscheidung in einem Schwangerschaftskonflikt ist wohl eine der schwierigsten ethischen Abwägungen, die es gibt. Es ist ein Entschluss, den in seiner gesamten Tragweite jede Frau höchstpersönlich treffen muss. Die Entscheidung in diese eine Richtung wurde im vergangenen Jahr über 106 000-mal getroffen.
Aus sehr guten Gründen setzt die finale und mögliche Entscheidung gegen eine Schwangerschaft eine verpflichtende Beratung durch eine qualifizierte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle voraus. Doch wie selbstbestimmt kann eine Entscheidung erfolgen mit allen Informationen, was damit einhergeht, wenn Abtreibungsgegner schon auf dem Weg in die Beratungsstelle diese Entscheidung zu beeinflussen versuchen?
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Das versuchen andere auch!)
Die sogenannte Gehsteigbelästigung hat in den letzten Jahren zugenommen. Ratsuchende Schwangere, aber vermehrt auch Angestellte werden immer häufiger am Zugang zu einer Beratungsstelle in ihrer Nähe gehindert oder gezielt eingeschüchtert. Deswegen ist es gut, dass wir heute in zweiter und dritter Beratung mit diesem Gesetz zeigen,
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Ihr unterstützt die Abtreibungslobby! Das ist unglaublich!)
dass Politik auf diese Entwicklung reagiert, um das staatliche Konzept des Schutzes ungeborenen Lebens und das verfassungsgemäße Persönlichkeitsrecht der Frau bundesweit zu gewährleisten und zu harmonisieren. Es ist gut, dass der Rechtsstaat entsprechende Instrumente bereithält, um Belästigungen und Behinderungen zu ahnden.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Das ist verfassungswidrig, Frau Kollegin!)
Es ist auch gut, dass das Personal der Beratungsstellen und Einrichtungen hier in den Blick genommen wird.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Götz Frömming [AfD]: Die FDP schafft die Meinungsfreiheit ab!)
Der Gesetzentwurf beschreibt in seiner nüchternen Sprache – Frau Präsidentin, den Satz möchte ich hier gerne zitieren – –
Sie müssen aber zum Schluss kommen.
– das tue ich –:
„Mildere Maßnahmen können die dargestellten Ziele nicht mit entsprechender Wirkung erreichen.“
Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf sicher, dass Frauen ein neutraler Raum gegeben wird, den sie brauchen, um diese Entscheidung zu treffen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und jetzt erhält das Wort der fraktionslose Abgeordnete Thomas Seitz.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7614292 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 182 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes |