05.07.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 182 / Tagesordnungspunkt 28

Thomas Seitzfraktionslos - Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 2011 lag die Zahl der Abtreibungen bei rund 100 000 pro Jahr. Zuletzt gab es einen starken Anstieg: von 95 000 Abtreibungen im Jahr 2021 auf 106 000 im letzten Jahr. Schon diese Zahlen zeigen, dass das suggerierte Horrorszenario, dass unzählige Frauen durch Gehsteigbelästigungen an der Beratung gehindert und die Arbeit der Beratungsstellen kriminell sabotiert würden, reine Fantasie ist.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch keine Frage der Quantität!)

Konkrete Zahlen und Vorfälle konnte die Abtreibungskoalition erst gar nicht liefern.

Die Gerichte erkennen durchaus, dass das Persönlichkeitsrecht von Frauen, die eine Beratungsstelle aufsuchen, von Mahnwachen und ähnlichen Versammlungen beeinträchtigt wird, wenn sie hierdurch „in eine unausweichliche Situation geraten, in der sie sich direkt und unmittelbar angesprochen sehen müssen“.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wissen Sie überhaupt, wovon Sie reden? – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So der hessische VGH, dem sich der VGH Baden-Württemberg, vom Bundesverwaltungsgericht unbeanstandet, angeschlossen hat. Die Verfahren betrafen dabei nicht einmal übergriffige Versammlungen, sondern übermäßige Beschränkungen durch die Ordnungsämter. Im Fall aus Hessen betrug der Abstand zur Beratungsstelle übrigens 30 bis 35 Meter. Im Fall aus Freiburg lag zwischen Eingang und Versammlungsort eine vielbefahrene vierspurige Straße mit einer Breite von 17 Metern.

Das zeigt uns: Hier geht es nicht um Gerechtigkeit für bedrängte Schwangere, sondern um die völlige rechtliche Freigabe der Abtreibung, die durch Fristenlösung und die rechtfertigende medizinisch-soziale Indikation faktisch bereits ins Belieben gestellt ist.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Gesetz einfach nicht gelesen oder nicht verstanden!)

Die Tötung eines ungeborenen Kindes ist aber nicht die Krönung angeblicher Geschlechtergerechtigkeit –

Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

– und schon gar kein hochheiliges Grundrecht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD sowie der Abg. Joana Cotar [fraktionslos], Robert Farle [fraktionslos] und Matthias Helferich [fraktionslos])

Zum Abschluss dieser Debatte erhält das Wort Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7614293
Wahlperiode 20
Sitzung 182
Tagesordnungspunkt Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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