Carmen WeggeSPD - Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Sehr geehrter Herr Kollege Müller, ich habe Ihnen die Kompetenz, sich dazu zu äußern, nicht abgesprochen. Als ich Ihren Namen nannte, haben Sie aufs Handy geschaut; deswegen haben Sie das vielleicht nicht richtig gehört. Ich wollte Ihre Frage nach der Zuständigkeit einfach konkreter beantworten. Deswegen habe ich mich auf Sie bezogen.
Zur Frage, die Sie gestellt haben. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass der Bund hier zuständig ist. Es ist eine Annexkompetenz, eine Kompetenz kraft Sachzusammenhang, weil wir als Bund dafür zuständig sind, den Schwangerschaftskonflikt zu regeln.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Aber doch nicht für Ordnungswidrigkeiten!)
Die Beratungspflicht ist Teil des Schutzkonzeptes ungeborenen Lebens, also kraft Sachzusammenhang auch in unserer Kompetenz, und daraus speist sich die Zuständigkeit des Bundes. Das ist übrigens Hauptmeinung in der juristischen Literatur. Deswegen, glaube ich, können wir guten Gewissens heute alle diesem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
So. Das haben wir jetzt auch geklärt. – Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7614296 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 182 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes |