Sebastian BrehmCDU/CSU - Jahressteuergesetz 2024, Wohngemeinnützigkeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beste gleich vorweg: Wer als Hobbybrauer zu Hause Bier braut, der kann in Zukunft bis zu 5 Hektoliter steuerfrei genießen; bisher waren es 2 Hektoliter.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Jörn König [AfD] – Markus Herbrand [FDP]: Genau! Wer hat es gemacht? Wir haben es gemacht!)
Dies ist übrigens eine wahrscheinlich notwendige Entscheidung bei der jetzigen Regierungsarbeit. Ob da 5 Hektoliter reichen, weiß ich ehrlicherweise nicht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Aber kommen wir zum Jahressteuergesetz 2024. Der Entwurf umfasst 248 Seiten, 148 Seiten Stellungnahme des Bundesrats und typischerweise viele Umsetzungen aus der Steuerrechtsprechung und redaktionelle Anpassungen. Das ist üblich für ein solches Gesetz. Es gibt durchaus gute Regelungen – wenn sie denn am Ende auch gut gemacht werden –: erleichterte Buchwertübertragung, Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung, steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen durch Krankenkassen und vieles mehr. Aber es fehlt Wesentliches, zum Beispiel die seit Jahren notwendige uneingeschränkte Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften und vor allem eine Initiative zur Stärkung des Mittelstands. Auch dies hätte man im Jahressteuergesetz unterbringen können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie verwenden in Ihrem Gesetzentwurf das Wort „unbürokratisch“. Ich will einmal zwei Punkte zum Thema Bürokratie herausgreifen. Der erste Punkt ist das Mobilitätsbudget. Es wird ja abgefeiert, dass man nun eine pauschal besteuerte Summe von 2 400 Euro an Mitarbeiter weitergeben kann. Dies gilt aber nur für die gelegentliche und bedarfsgerechte Nutzung von Mobilität, also für die Nutzung eines E-Rollers oder Leihfahrrads oder auch für gelegentliches Carsharing. Die Regelung gilt aber nicht für die BahnCard, nicht für die Monatskarte, nicht für die normale Nutzung eines betrieblichen Pkw. Und das Mobilitätsbudget muss immer noch zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das ist gerade in der jetzigen Zeit ein falsches Signal.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dann kommen wir zum bürokratischen Aufwand. Wie lässt sich diese pauschal besteuerte Summe in Anspruch nehmen? Wenn der Arbeitnehmer einen E-Scooter am Samstagmorgen oder am Freitagabend nutzt, muss er dem Arbeitgeber die Quittung über 1,20 Euro vorlegen. Der Arbeitgeber muss es in der Lohnabrechnung mit aufführen und abrechnen – also eine unglaubliche Bürokratie.
(Zuruf des Abg. Sascha Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Es ist letztlich ein richtiger Mehraufwand sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Wenn Sie da was Gutes machen wollen, dann machen Sie doch eine Pauschale, die in Anspruch genommen werden kann, ähnlich der Arbeitnehmerpauschale, aber nicht so ein bürokratisches Monster mit dieser Mobilitätspauschale und dem Mobilitätsbudget!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als Zweites kommt mehr Bürokratie mit der Istversteuerung und der Kleinunternehmerregelung dazu. Ich weiß, das ist die Umsetzung einer EU-Rechtsprechung. Es kommen neue Pflichtangaben in der Rechnung nach § 14 Umsatzsteuergesetz dazu, je nachdem, ob man Istversteuerer ist, die Steuer also nach Zahlungseingang abführt, oder ob man Sollversteuerer ist, die Steuer also schon bei Rechnungsstellung abführt.
Man könnte das auch – das würde ich empfehlen; wir stehen ja auch vor der Einführung der E-Rechnung ab 2025 bis 2028 – nach der Rechtsprechung des EuGH bis dahin verschieben, weil es sonst jetzt eine Umstellung für alle Unternehmer bedeutet, die dann in einem Jahr oder in zwei Jahren noch mal anfällt. Auch da: eine Riesenbürokratie.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Bildungsleistungen sind schon vom Kollegen Güntzler angesprochen worden. Auch hier schafft man eine gängige Praxis der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen durch Bescheinigung der Landesbehörden ab.
(Bernhard Daldrup [SPD]: Nein!)
Aber Sie selber sagen ja bei dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung einbringt: Das machen Sie nicht, und das machen Sie nicht, und das machen Sie nicht.
(Michael Schrodi [SPD]: Nein! Alles geeint! Die Koalition in großer Einigkeit!)
Insofern ist es eigentlich ein schlampiger Entwurf der Bundesregierung, von dem Sie selber überhaupt nicht überzeugt sind. Wir auch nicht. Deswegen braucht es bei den Bildungsleistungen unbedingt eine Vereinfachung, weil auch das eine Verkomplizierung, eine Wettbewerbsverzerrung und eine Verteuerung der Bildungsleistungen ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Kommen wir am Schluss zur Landwirtschaft. Auch beim Thema „Durchschnittssätze der Landwirtschaft“, den Berechnungsgrundlagen, haben wir schon oft darüber gesprochen, dass die Durchschnittssatzberechnung eine falsche Berechnungsgrundlage hat und die Landwirte deshalb zu Unrecht weiter belastet werden. Es sind übrigens weitere 96 Millionen Euro Belastung für die deutschen Landwirte.
(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: So ist es! Keine Entlastung! Sie belasten nur!)
Sie haben versprochen, es kommt Entlastung für die Landwirte. Heute beschließen Sie neue Steuererhöhungen für die Landwirte in Höhe von 96 Millionen Euro. Das ist falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen,
(Beifall bei der CDU/CSU)
und geht zusätzlich noch mit mehr Bürokratie einher – der Kollege Güntzler hat es erwähnt –: eine Umstellung für einen Monat, rückwirkend für 2024.
Zusammenfassend kann man also sagen: Die Koalition zeichnet ein Bild von unglaublich mehr Bürokratie – ein großes Durcheinander, Verunsicherung der Bevölkerung und Verteuerung der Leistung. Diese Ampel macht die Bürger immer noch ein Stück ärmer, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos] – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Ampel hat fertig!)
Für die SPD-Fraktion hat nun Bernhard Daldrup das Wort.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Thomae [FDP] – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Ah, jetzt kommt die Wohnraumgemeinnützigkeit! – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Mit Bart!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615453 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 187 |
Tagesordnungspunkt | Jahressteuergesetz 2024, Wohngemeinnützigkeit |