Yvonne MagwasBundestagsvizepräsidentin - Fortentwicklung des Steuerrechts, Existenzminimum
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Ich rufe nun auf die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)
Für die Aussprache ist eine Dauer von 68 Minuten beschlossen.
Ich bitte Sie, zügig die Plätze einzunehmen, damit wir fortfahren können.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die Bundesregierung dem Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
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Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615553 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 188 |
Tagesordnungspunkt | Fortentwicklung des Steuerrechts, Existenzminimum |
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BMF
BMF
Bundesministerium der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Dem Ministerium steht der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil (SPD), vor. Das BMF wird von einem wissenschaftlichen Beirat, einem FinTechRat und einem Beirat für nachhaltige Finanzierung unterstützt.
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Das Bundesministerium der Finanzen ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Dem Ministerium steht der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil (SPD), vor. Das BMF wird von einem wissenschaftlichen Beirat, einem FinTechRat und einem Beirat für nachhaltige Finanzierung unterstützt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen