Claudia Roth - Filmförderungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Filmschaffen hierzulande hat in den vergangenen Jahren erheblich an weltweiter Wirkung und Attraktivität gewonnen. Das belegen gerade die Erfolge von Filmen wie „Das Lehrerzimmer“ von İlker Çatak, „Im Westen nichts Neues“ von Edward Berger und die vielen Auszeichnungen für Sandra Hüller, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Unser Land verfügt über exzellente Filmschaffende in allen Bereichen, die vom Arthouse-Film bis zu großen Produktionen Außergewöhnliches auf die Leinwand bringen können. Sie erzählen Geschichten, die so bunt und so vielfältig sind wie unsere Gesellschaft. Sie nehmen Europa und die Welt in den Blick. Sie spiegeln und hinterfragen gesellschaftliche wie politische Entwicklungen. Sie sorgen für neue Impulse und Perspektiven und bieten Stoff, aus dem Träume gestrickt werden.
So stark die Filmbranche in Bezug auf ihre Fähigkeit und ihre Möglichkeiten aufgestellt ist, so schwierig sind die Rahmenbedingungen für diesen so eminent wichtigen Wirtschaftszweig. In ihrer Wachstumsinitiative unterstreicht die Bundesregierung den Produktionsstandort Deutschland jetzt erstmals auch als einen wichtigen wirtschaftlichen Dynamisierungsfaktor.
Aber internationale Produktionen wandern in hohem Tempo in andere europäische Staaten ab. Auch deutsche Produktionen folgen zunehmend diesem Trend, weil die Rahmenbedingungen hier immer weniger wettbewerbsfähig sind. Das galt für „Im Westen nichts Neues“, und auch die aufwendige Produktion des Films „Hagen – Im Tal der Nibelungen“, der im Oktober in die Kinos kommt, wurde vor allem in Island und Tschechien gedreht.
Wir brauchen dringend eine umfassende Reform der Filmförderung, um die Rahmenbedingungen entscheidend zu verbessern und den Filmstandort Deutschland europäisch wie auch international wettbewerbsfähig aufzustellen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Das Filmförderungsgesetz, über dessen Neufassung wir heute hier beraten, ist ein großer Schritt hin zu einer solch umfassenden Reform der Filmförderung – übrigens eine Reform, die parteiübergreifend Unterstützung bekommen sollte, der alle zustimmen sollten,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
denen das Filmschaffen und der Produktionsstandort Deutschland am Herzen liegt; denn mit dieser Neufassung des FFG wird die Förderung von Filmen hierzulande leichter, effizienter, planbarer und weniger bürokratisch.
Die Filmförderungsanstalt bauen wir zur zentralen Fördereinrichtung für die Filmförderung auf Bundesebene um. Sie ist zukünftig für sämtliche Filmförderungen des Bundes verantwortlich. Welches Filmprojekt mit einer Förderung durch die FFA realisiert wird, sollen zukünftig die Produzentinnen und Produzenten sowie die Verleihunternehmen selbst entscheiden. Das führt zu mehr künstlerischer Freiheit einerseits und ermöglicht mehr wirtschaftlichen Entscheidungsspielraum andererseits. Um gerade auch kleinere und künstlerisch ambitionierte Kinofilme einzubeziehen, haben wir den Zugang zur automatischen Filmförderung für genau diesen Bereich deutlich erweitert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Auch die Kinoförderung soll effizienter, schneller und planbarer werden. Dafür sieht das FFG künftig eine teilautomatische Projektförderung vor. Gefördert wird in Zukunft also nicht mehr aufgrund des Votums einer Kommission, und das macht die Planung für die Kinos deutlich einfacher. Gezielt unterstützt werden Kinos in der Stadt und natürlich auch auf dem Land, die sich mit viel Engagement dafür einsetzen, künstlerisch anspruchsvolle Filme zum Publikum zu bringen.
Eine weitere zentrale Neuerung des Entwurfs ist die stärkere Verankerung von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Götz Frömming [AfD]: Hui!)
– Ja! – Dafür sorgt die Einrichtung eines Diversitätsbeirates bei der FFA,
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Ist das weniger Bürokratie? – Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])
mit dem die Realität der Vielfalt unserer Gesellschaft zukünftig auch in der Filmförderung stärker in den Blick genommen wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Dr. Götz Frömming [AfD]: So viel zur Kunstfreiheit!)
Wir verbessern die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, indem barrierefreie Fassungen geförderter Filme künftig grundsätzlich angeboten werden müssen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Trotz der herausfordernden Haushaltslage sieht der Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 für die kulturelle Filmförderung einen deutlichen finanziellen Aufwuchs vor. Den innovativen, künstlerischen, jungen und vor allem unabhängigen deutschen Film können wir so stärken und Doppelstrukturen in der Förderung abbauen.
(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])
Wir stärken die Entwicklung von guten Drehbüchern, schaffen eine gesonderte Nachwuchsförderung und stärken die Verleihförderung. Über die so dringend notwendige Reform der Anreizförderung und die Einführung einer wirkungsvollen Investitionsverpflichtung als weitere zentrale Bausteine sind wir in intensiven und konstruktiven Gesprächen auch und gerade mit den Ländern. Ich bedanke mich bei allen beteiligten Ressorts für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit bei diesem wirklich wichtigen Projekt und bitte Sie um Ihre Unterstützung.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Marco Wanderwitz, CDU/CSU-Fraktion
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615667 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 188 |
Tagesordnungspunkt | Filmförderungsgesetz |