Ophelia Nick - Tierschutz und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz wird häufig als Herzensangelegenheit bezeichnet, und das ist er auch für mich. Aber Tierschutz ist noch viel mehr als das. Seit über 20 Jahren ist mit dem Staatsziel Tierschutz unsere besondere Verantwortung für den Schutz von Tieren im Grundgesetz verankert. Auch die gesellschaftlichen Erwartungen an den Tierschutz wachsen beständig. Viele Bürgerinnen und Bürger finden, dass Tiere besser vor Leid und Schmerz geschützt werden sollten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Auch die Wissenschaft liefert immer neue Erkenntnisse. Mit all diesen Entwicklungen muss das Tierschutzrecht in Deutschland Schritt halten. Daran arbeiten wir als Bundesregierung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Carina Konrad [FDP])
Mit dem vorliegenden Upgrade des Gesetzes schaffen wir echte Verbesserungen für den Tierschutz. Das betrifft nicht nur Tiere in der Landwirtschaft, sondern auch Wildtiere und Heimtiere. Kurzum: Wir verbessern den Tierschutz in der Breite. Wir schließen Lücken im Gesetz, um strukturelle Defizite zu beseitigen.
Lassen Sie mich mit den Verbesserungen für Tiere in der Landwirtschaft beginnen. Rinder Tag für Tag, Jahr für Jahr anzubinden, das beenden wir. Tiere brauchen Auslauf.
(Zuruf der Abg. Amira Mohamed Ali [BSW])
Wir schränken die Durchführung nichtkurativer Eingriffe ein, wie beispielsweise das Ausbrennen von Hornknospen bei Kälbern ohne Betäubung. Und wir schaffen Regeln für eine Videoüberwachung in Schlachthöfen. Wer Tiere im Schlachthof misshandelt, muss künftig mit Aufdeckung und Strafe rechnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Auch im Bereich der Heimtiere bringt unser Gesetz Verbesserungen. Wir konkretisieren das bestehende Qualzuchtverbot, zum Beispiel für Hunde und Katzen. Das heißt nicht, dass wir Rassen verbieten – keine Sorge: der Dackel darf bleiben –, sondern wir stärken die Zucht gesunder Tiere. Außerdem regeln wir Anforderungen an den Handel mit Tieren. Geschäfte mit Tierleid müssen ein Ende haben durch verpflichtende Kontrollen für Tierbörsen und eine bessere Rückverfolgbarkeit auf Onlineplattformen.
Wir packen auch das Thema Wildtiere an. Bestimmte Tiere wildlebender Arten wie Elefanten oder Giraffen dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen in reisenden Zirkussen gehalten oder zur Schau gestellt werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch der Elefant im Raum!)
Außerdem ist eine Regelung vorgesehen, die nachtaktive Tiere wie Igel vor Mähgeräten schützen soll. Wir verankern das Amt einer oder eines Bundesbeauftragten für Tierschutz im Gesetz. Wer Tiere quält, muss mit härteren Strafen rechnen.
Meine Damen und Herren, mit unserer Gesetzesänderung sorgen wir für mehr Klarheit beim Tierschutz auch im Sinne der Tierhalterinnen und Tierhalter; denn kein Halter will, dass sein Tier leidet. Es ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren.
(Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Und die schlechteste!)
Dabei hat uns ein Gedanke geleitet: dass es den Tieren in Deutschland nach der Gesetzesänderung besser gehen soll als vorher. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir dieses Ziel erreichen!
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Das Wort hat die Kollegin Astrid Damerow für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615707 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 188 |
Tagesordnungspunkt | Tierschutz und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz |