26.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 13

Hermann FärberCDU/CSU - Tierschutz und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Novelle des Tierschutzgesetzes in erster Lesung. Dabei geht es neben den Themen „Qualzucht“ und „Onlinehandel“ auch um Änderungen in der Nutztierhaltung.

Ich möchte speziell das Thema „Beendigung nicht kurativer Eingriffe“ ansprechen. Da wäre zum Ersten das Enthornen von Rindern. Trotz züchterischen Fortschritts sind noch nicht alle Rinder genetisch hornlos. Nach diesem Gesetzentwurf dürfen Tiere, obwohl sie mit Schmerzmitteln sediert werden, nur noch unter Betäubung enthornt werden. Dazu braucht man einen Tierarzt. Tierärzte stehen aber nicht ausreichend zur Verfügung. Das hat zur Folge, dass viele Tiere nicht enthornt werden können und sich dann gegenseitig verletzen; auch die Verletzungsgefahr für das Betreuungspersonal, für die Landwirtinnen und Landwirte bleibt bestehen.

(Albert Stegemann [CDU/CSU]: Genau!)

Der zweite Punkt ist das Kupieren von Schwänzen bei Lämmern. Das soll nach einer Übergangszeit von acht Jahren beendet werden. Diese Frist wird aber wahrscheinlich nicht reichen, um das Problem züchterisch zu lösen. Das könnte dann dazu führen, dass nur noch Rassen gehalten werden, wo das züchterisch bereits erfolgt ist, und andere auch sehr wertvolle Rassen verschwinden und der Genpool damit dramatisch reduziert wird. Es gilt aber, die Rassenvielfalt auch in der Schafzucht zu erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der dritte Punkt ist die Beendigung des Kupierens von Ferkelschwänzen. Die Betriebe brauchen Lösungen, wie sie auf das Kupieren verzichten können. Es reicht nicht aus, mal eben eine Hand voll Stroh in die Bucht zu werfen, und dann ist alles gut. In vielen Fällen sind auch bauliche Lösungen zu schaffen. Ich begrüße es außerordentlich, dass das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung jetzt in Gang kommt. Aber Tatsache ist: Viele Betriebe warten noch auf Förderbescheide, um ihre Ställe entsprechend umbauen zu können.

(Axel Müller [CDU/CSU]: Ja! Genau!)

Die Verkürzung der Zeiträume für Dokumentation und Risikobewertung von zwölf auf vier Monate bringt uns da auch nicht weiter. Das hilft den Tieren nicht, verdreifacht aber den Bürokratieaufwand.

Das alles bringt keinen Vorteil für die Tiere, sondern verlagert noch mehr Produktion ins Ausland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Tatsache ist: Jedes fünfte Ferkel, das in Deutschland gemästet wird, kommt bereits heute aus Dänemark oder den Niederlanden.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Und warum? Weil die früher das Tierwohl erhöht haben!)

Während das Ferkel, das von dort stammt, dann bei uns gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz den höchsten Tierwohlorden bekommt, bekommt der deutsche Landwirt – nach Ihrem Gesetz –, wenn er die gleiche Methode anwendet, ein Berufsverbot. Lasst uns bitte darauf achten, dass das nicht passiert.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über die Berufsverbote denkst du noch mal nach! Also wirklich!)

Ich freue mich auf die Beratungen zu diesem Gesetz und fordere alle auf, das im Blick zu behalten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Danke, Hermann! Endlich ein Praktiker!)

Das Wort hat Dr. Zoe Mayer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Bernd Schattner [AfD]: Jetzt kommt wieder vollkommene Ahnungslosigkeit!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615712
Wahlperiode 20
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Tierschutz und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz
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