26.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 13

Franziska KerstenSPD - Tierschutz und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes setzen wir endlich um, was schon sehr lange gefordert wurde. Neben anderen wichtigen Dingen schaffen wir Transparenz über die Haltungsbedingungen von Nutztieren. Wir können so schwarze Schafe unter den Tierhaltern schnell identifizieren und zum Wohl der Tiere zur Verantwortung ziehen.

Ich habe jahrelange Erfahrung als Amtstierärztin. Die übergroße Anzahl der Landwirte kann vom Generalverdacht wirklich freigesprochen werden. Dies funktioniert über Kontrollen verendeter Tiere dort, wo sie dann hingebracht werden müssen: in die Tierkörperbeseitigungsanlagen.

Studien der Tierärztlichen Hochschule Hannover und aus Österreich haben gezeigt, dass an Tierkadavern deutliche tierschutzrelevante Befunde erfasst werden können. Es kann doch nicht sein, dass Tiere schlecht gehalten oder gar misshandelt oder im schlimmsten Fall auch unsachgemäß getötet werden und der Halter sie dann ohne irgendwelche Konsequenzen einfach entsorgt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass die untersuchten Tiere vor dem Verenden bzw. vor der Tötung oft unnötige Schmerzen und langanhaltende Leiden erdulden mussten. Daher führen wir jetzt eine Kennzeichnungspflicht für alle verendeten und getöteten Tiere ein, um sie bei Kontrollen eindeutig dem Tierhalter zuordnen zu können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Kontrollen ins Gesetz aufzunehmen, hatte der Bundesrat schon 2019 gefordert. 2021 kam die Bundesregierung dem dann mit einem Gesetzentwurf nach, der leider durch den Ablauf der Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte. Daher ist es jetzt umso erfreulicher, dass diese Thematik endlich im Gesetz verankert wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Union müsste eigentlich frohlocken; denn immerhin war es die Ministerin Otte-Kinast, die diesen Antrag eingebracht hat. Es wäre gut, wenn Sie sich daran noch erinnern würden. Auch der Bauernverband hatte dies gefordert und ebenfalls die Amtstierärzte. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer sind jetzt erfasst. Dazu muss aber auch eine regelmäßige Schulung der Landwirtinnen und Landwirte zur Haltung und auch zur Tötung von Tieren erfolgen; denn das lernt nicht mehr jeder auf der Schule. Es wäre sinnvoll, das wirklich gut zu unterstützen.

Wir müssen die notwendigen Maßnahmen allerdings auch bürokratiearm umsetzen. Es sollte sich am Leitfaden des Nationalen Tierwohl-Monitorings orientiert werden, den etablierte Fachwissenschaftler/-innen zusammengestellt haben. Aufgrund meiner veterinärmedizinischen Expertise befürworte ich diese Vorgehensweise zutiefst. Das bedeutet auch, dass Kontrollen nur Sinn machen, wenn ein Tierschutzverstoß am Tier auch wirklich erkennbar ist, zum Beispiel eine qualvolle Tötung. Aber auch als Beweis für unzureichende oder katastrophale Haltungsbedingungen ist es sinnvoll, diese Tiere zu identifizieren. Dadurch könnten die Veterinärbehörden effektiver kontrollieren, und dann würde es vielleicht auch dazu kommen, dass in Bayern öfter als alle 30 Jahre kontrolliert wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu hat der Bauernverband gar nichts gesagt!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615720
Wahlperiode 20
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Tierschutz und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz
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