Fabian JacobiAfD - Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, nicht immer nur Kritik und Vorwürfe oder Nachweise der eigenen Unzulänglichkeit zu hören. Der Mensch möchte auch einmal gelobt werden, weil er etwas richtig gemacht hat oder zumindest kein totales Desaster angerichtet hat. Dieses menschliche Bedürfnis wird den Ministern unserer geliebten Bundesregierung gegenwärtig eher nicht erfüllt, wenn man sich anschaut, wie konsequent das Volk an der Wahlurne den Unfähigkeitsnachweis ausstellt.
(Beifall bei der AfD)
Insofern kann ich die Gelegenheit nutzen, um unserem Justizminister zumindest ein bedingtes Lob auszusprechen.
(Stephan Brandner [AfD]: Wo ist der eigentlich?)
Neulich hat er sich noch um das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz bemüht, das unseren Staat bestenfalls der Lächerlichkeit preisgibt, schlimmstenfalls ihn in einen verqueren Albtraum verwandelt, in dem der Staat seine Bürger zur Lüge zwingt. Neuerdings befasst der Minister sich mit dem Vorhaben, das Grundgesetz zu ändern, um das Verfassungsgericht der Rückbindung an den demokratischen Prozess partiell zu entziehen. Wir werden das in der nächsten Sitzungswoche hier erstberaten.
Gemessen an diesen schwerwiegenden Fehlleistungen ist der Gesetzentwurf, den wir hier beraten, vergleichsweise harmlos. Er identifiziert einen Bereich, in dem unser Zivilprozessrecht ein Verbesserungspotenzial aufweist, und versucht, dort etwas in eine sinnvolle Richtung zu verbessern. Das kann man schon mal loben. Dass der Gesetzentwurf zwar gut gemeint, aber nicht besonders gut gelungen ist und wir ihn deshalb gleich ablehnen werden, steht ja auf einem anderen Blatt.
Welches ist nun das Problem, das der Minister angehen möchte? Unsere Justiz hat die Aufgabe, die Gesetze im Einzelfall anzuwenden und auszulegen. Damit das einigermaßen gleichmäßig geschieht, also das Ergebnis eines Rechtsstreits nicht von dem Zufall abhängt, an welches Gericht man gerät, sieht das Grundgesetz Bundesgerichte vor, die am Ende eines Instanzenzuges stehen und durch ihre Entscheidungen für eine einheitliche Auslegung der Gesetze sorgen. Die Instanzgerichte sind an diese Entscheidungen zwar formal nicht gebunden, sondern könnten theoretisch auch weiter anders entscheiden. In der Praxis urteilen sie aber fast immer in dem Sinne, in dem etwa der Bundesgerichtshof zuvor entschieden hat.
Damit diese im Sinne der Rechtseinheitlichkeit erwünschte Wirkung eintreten kann, muss der Bundesgerichtshof aber erst einmal Gelegenheit bekommen, eine Frage zu entscheiden. Es muss also ein Rechtsstreit von den daran beteiligten Parteien über mehrere Instanzen bis zur Revision geführt werden. Umso misslicher ist es, wenn die Streitparteien dann entscheiden, dass sie doch kein Revisionsurteil wollen, sondern sich lieber vergleichen. An diesem Punkt setzt der Gesetzentwurf an. Danach soll der Bundesgerichtshof eine Art Quasiurteil verkünden können, in dem steht, wie man entschieden hätte, wenn man es gedurft hätte. Das ist dann zwar kein Revisionsurteil, es soll aber, so hofft man, eine ähnliche Wirkung haben, nämlich dass sich die Instanzgerichte daran orientieren und im gleichen Sinne entscheiden. Insbesondere bei sogenannten Massenverfahren soll das auch eine Entlastung der unteren Gerichte bewirken.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist sinnvoll; die Ausführung begegnet Bedenken. Den Parteien eines Rechtsstreits soll die Herrschaft über das Verfahren insoweit entzogen werden, als auch dann entschieden wird, wenn sie es erklärtermaßen gar nicht mehr wollen. Die Verfahrensherrschaft der Parteien ist aber nicht nur ein elementarer Grundsatz des Zivilprozessrechts, sondern auch grundrechtlich geschützt. Sicherlich kann der Gesetzgeber diesen Grundsatz einschränken und dazu auch in Grundrechte eingreifen. Ein solcher Eingriff müsste aber verhältnismäßig sein. Dazu müsste einigermaßen klar sein, dass er eine messbare positive Wirkung haben wird. Das erscheint fraglich und wird auch in dem Gesetzentwurf nicht konkret dargelegt.
Wir teilen insoweit die Bedenken, die während des Gesetzgebungsverfahrens unter anderem von der Bundesrechtsanwaltskammer geäußert wurden. Der zweifellos wünschbaren Entlastung der Gerichte bei sogenannten Massenverfahren widersprechen wir nicht. Den heute vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir jedoch ab.
Sie kommen bitte zum Ende.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Danke. – Der Kollege Dr. Till Steffen hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katharina Willkomm [FDP])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615737 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 188 |
Tagesordnungspunkt | Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH |