Kerstin ViereggeCDU/CSU - Soldatenentschädigung und Soldatenversorgungsrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute vor fünf Monaten hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit den fraktionsübergreifenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion und der Ampelfraktionen zur Einführung eines Veteranentages verabschiedet. Dieser Antrag war ein klares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Wörtlich hieß es damals:
„Die Einführung eines Tages für Veteraninnen und Veteranen darf sich jedoch nicht ausschließlich in symbolischer Anerkennung erschöpfen, sondern soll verknüpft werden mit der nachhaltigen Verbesserung der Lage, vor allem der einsatzgeschädigten Veteraninnen und Veteranen und von deren Familien in Form von verbesserter Fürsorge und Versorgung.“
Konkret forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, eine grundsätzliche und einheitliche Verbesserung der Nachsorge von im Dienst erlittenen Schädigungen sicherzustellen, Maßnahmen zu ergreifen, um die barrierefreie Ansprechbarkeit und Beratung für Veteranen der Bundeswehr zu gewährleisten, die bürokratischen Hürden bei Wehrdienstbeschädigungsanträgen abzubauen und die Bearbeitungszeit auf sechs Monate zu verkürzen sowie die Einrichtung einer stationären Therapieeinrichtung für einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten und deren Familien zu prüfen.
Ich wünschte, ich könnte heute hier stehen und Ihnen berichten, dass all diese Forderungen umgesetzt und im Änderungsgesetz zum Soldatenentschädigungsgesetz verankert wurden. Leider ist das nicht der Fall. Der Wunsch mag der Vater des Gedankens sein, doch die Realität sieht anders aus. Wie sollen wir nun unseren Soldaten und Veteranen erklären, dass der Bundestag ein Änderungsgesetz zum SEG behandelt, das kaum etwas von dem umsetzt, was er fast einstimmig gefordert hat?
Es ist klar, dass die heute zur Debatte stehenden Änderungen zum SEG notwendig sind – notwendig vor dem Hintergrund, dass das Soldatenentschädigungsgesetz in weniger als drei Monaten in Kraft tritt. Doch denken Sie daran: Verabschiedet wurde das SEG bereits vor über drei Jahren – drei Jahre Vorbereitungszeit, um die Umsetzung sicherzustellen. Und dennoch wissen viele betroffene Soldaten bis heute nicht, was konkret auf sie zukommt.
Seit 1 132 Tagen ist dem Dienstherrn klar, wie die Versorgung der einsatzgeschädigten Soldaten ab dem 1. Januar 2025 aussehen wird. Doch wenn man die Betroffenen selbst fragt, was sich für sie ändern wird, dann sind die meisten ahnungslos. Statt klarer Kommunikation gibt es nur oberflächliche Erklärvideos und FAQs auf den offiziellen Kanälen der Bundeswehr.
Die Soldatinnen und Soldaten müssen in den nächsten drei Monaten eine wichtige Entscheidung treffen: Bleiben sie im alten Versorgungssystem, oder wechseln sie ins neue vom SEG eingeführte Modell? Doch, wie gesagt, kaum jemand weiß, welche konkreten Auswirkungen diese Entscheidung auf die individuelle Versorgung hat. Der offizielle Hinweis auf der Bundeswehrwebseite, dass dies bis Dezember 2024 mitgeteilt werde, grenzt meines Erachtens an eine Farce.
Wir sprechen hier von Menschen, die Leib und Leben für unser Land riskiert und die dafür einen hohen Preis bezahlt haben. So dürfen wir nicht mit unseren Soldatinnen und Soldaten umgehen, wenn wir noch glaubhaft das Wort „Wertschätzung“ in den Mund nehmen wollen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der Ton macht die Musik. Statt Klarheit zu schaffen, wurde Verunsicherung geschürt, insbesondere bei denen, die ohnehin bereits verunsichert sind. Wir als CDU/CSU-Fraktion werden diesen Gesetzgebungsprozess so wie das Artikelgesetz Zeitenwende weiterhin konstruktiv begleiten, den Finger in die Wunde legen und uns dafür einsetzen, dass die versprochenen Verbesserungen für unsere einsatzgeschädigten Veteranen und ihre Familien auch tatsächlich realisiert werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dabei ist uns ein Punkt besonders wichtig: die versorgungsrechtliche Gleichstellung von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nach dem Erleiden einer Wehrdienstbeschädigung. Wer für unser Land einsteht und verwundet wird, der soll bestmöglich versorgt werden, unabhängig davon, welcher Statusgruppe er zum Zeitpunkt der Verwundung angehörte.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nils Gründer spricht jetzt für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615756 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 188 |
Tagesordnungspunkt | Soldatenentschädigung und Soldatenversorgungsrecht |