26.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 17

Nils GründerFDP - Soldatenentschädigung und Soldatenversorgungsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Soldatinnen und Soldaten stehen bereit, wenn unser Land sie braucht. Sie riskieren dabei ihre Gesundheit und oft sogar ihr Leben. Eine Soldatin oder ein Soldat kommt beispielsweise körperlich oder psychisch verletzt von einem Einsatz zurück, manchmal auch beides.

Wie gehen wir eigentlich mit diesen Soldatinnen und Soldaten um? Was oft folgt, ist ein monatelanges bürokratisches Verfahren zur Anerkennung der Wehrdienstbeschädigung. Und ich sage es gleich am Anfang: Lange bürokratische Verfahren oder das Versenden von Veteranenabzeichen per Post sind nicht die Art und Weise, wie wir mit unseren Soldatinnen und Soldaten umgehen sollten.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie des Abg. Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ein Soldat tut dann auch nicht mehr das, wofür ein Soldat da ist, nämlich sein Land zu verteidigen, sondern kämpft stattdessen mit langen Formularen und unzureichender Unterstützung.

So darf es nicht weitergehen. Daher bin ich froh, dass wir in einem ersten Schritt ab dem 1. Januar 2025 die Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten verbessern. Und dabei scheren wir auch nicht alle über einen Kamm, sondern setzen uns zu Recht das Ziel, stets den Einzelnen im Blick zu behalten.

Ziel ist nämlich, den Anforderungen und Bedarfen versehrter Soldatinnen und Soldaten noch individueller und passgenauer gerecht zu werden, und zwar allen Soldatinnen und Soldaten, die während ihrer Dienstzeit geschädigt wurden, unabhängig davon, ob im In- oder Ausland oder welcher Dienstgradgruppe sie angehören.

Der Berufsschadensausgleich wird transparenter. Das sorgt dafür, dass die Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund einer im Dienst erlittenen Verletzung ihren Beruf nicht mehr ausüben können, besser abgesichert sind. Damit schaffen wir finanzielle Stabilität und erleichtern den Betroffenen den Zugang zu ihren Ansprüchen, was zur Folge hat, dass sie sich dann ganz auf ihre Genesung konzentrieren können.

Wir denken dabei nicht nur an die Soldatinnen und Soldaten, sondern wichtig ist auch, immer an die Hinterbliebenen zu denken. Für hinterbliebene Eltern zum Beispiel verbessern wir die Regelungen um monatliche Ausgleichszahlungen. Damit verhindern wir, dass die Familien, die bereits einen schweren Verlust erlitten haben, durch finanzielle Sorgen zusätzlich belastet werden. Die Neuregelung gibt ihnen auch den nötigen Rückhalt, um sich auf die Bewältigung ihres Verlustes zu konzentrieren.

Auch hinterbliebene Kinder entlasten wir mit der Reform. Wir stellen zum Beispiel sicher, dass der Ausgleich bis zum 25. Lebensjahr ohne weiteren Nachweis gezahlt wird, sodass sie sich voll auf ihre Ausbildung oder ihr Studium konzentrieren können, ohne ständig um finanzielle Unterstützung kämpfen zu müssen.

Zusätzlich sorgen wir auch für eine menschliche Komponente. Um sicherzustellen, dass die Verbesserungen effektiv greifen, verankern wir das Fallmanagement gesetzlich. Das sorgt dafür, dass es einen fixen Ansprechpartner gibt, ein Verbindungsglied. Damit wird der Zugang zu Leistungen verbessert, und die Angehörigen werden menschlich bei der Antragstellung unterstützt, weil sie sich dann nicht mehr um bürokratische Regelungen kümmern müssen, sondern einen fixen Ansprechpartner haben, der für sie da ist. Denn wir wollen, dass die Hilfe schnell ankommt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Frau Präsidentin, in meiner restlichen Redezeit möchte ich noch anmerken, dass wir natürlich immer mehr tun können. Wir können auch immer noch schneller werden. Wir können auch immer noch besser werden, und gerade bei diesen Schicksalsschlägen kann es gar nicht genug sein. Es ist auch völlig klar: Nichts kann den Preis, den die Betroffenen gezahlt haben, aufwiegen. Dennoch bin ich stolz, dass von diesem Gesetz auch das Signal ausgeht: Dieses Land kümmert sich um seine Soldatinnen und Soldaten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Für die AfD spricht Hannes Gnauck.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615757
Wahlperiode 20
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Soldatenentschädigung und Soldatenversorgungsrecht
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