26.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 22

Fabian JacobiAfD - Reform im Beschlussmängelrecht

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fasse mich jetzt mal sehr kurz: Wir beraten über einen Antrag der Fraktion der CDU/CSU zum Aktienrecht, näherhin zum Beschlussmängelrecht. Der Antrag umfasst zwei Seiten. Diese zwei Seiten enthalten zwei Worte, die eigentlich genügen würden: „hinlänglich bekannt“.

Dieser Antrag möchte festgestellt wissen, dass das deutsche Aktienrecht, insoweit es mit den Rechtsfolgen mangelhafter Beschlüsse sich befasst, weithin als reformbedürftig angesehen wird. Ja, das ist hinlänglich bekannt.

Es soll sodann, geht es nach dem Antrag, die Bundesregierung bewerten, sie soll evaluieren und berichten. Außerdem soll sie Reformvorschläge vorlegen. Dazu werden dann einige Eckpunkte aufgezählt, wie die Reformvorschläge aussehen sollen. Auch dies alles: hinlänglich bekannt.

Das alles tut nicht weh, ist auch nicht geradeheraus falsch. Aber unbedingt brauchen tut so einen Antrag jetzt auch niemand.

Die in dem Antrag angesprochene Bundesregierung hat bereits während der Ausschussberatung wissen lassen, dass sie nicht gedenkt, ihrerseits ein Gesetzgebungsverfahren zum Beschlussmängelrecht anzustoßen. Von daher kann die antragstellende Fraktion sich daranmachen, einfach ihrerseits auf Grundlage der Vorstellungen, die sie ja bereits hat, einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Über den können wir uns dann gerne weiter unterhalten.

Danke schön. Gute Nacht!

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Jacobi. – Der Kollege Esra Limbacher, der Kollege Dr. Till Steffen und der Kollege Carsten Müller haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Damit schließe ich die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615800
Wahlperiode 20
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Reform im Beschlussmängelrecht
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