26.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 23

Thomas Hitschler - Wehrdisziplinarrecht, Soldatenrecht

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Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat uns allen wieder in Erinnerung gerufen, wie wichtig es ist, dass wir in der Lage sind, unsere Bündnispartner und uns selbst zu verteidigen. Und dazu gehören nicht nur eine moderne Ausrüstung, sondern auch ein stabiles inneres Gefüge der Streitkräfte, das für Ordnung und Disziplin sorgt. Hier spielt das Wehrdisziplinarrecht eine entscheidende Rolle.

Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen anerkennen, dass das Wehrdisziplinarrecht in den letzten Jahren seine Aufgabe nicht immer in vollem Umfang erfüllen konnte. Besonders die überlangen Verfahren, die durch die Wehrdienstgerichte geführt werden, haben immer wieder zu Verzögerungen geführt, die weder für die Betroffenen noch für die Streitkräfte akzeptabel sind. Die Wehrbeauftragte hat in ihren Jahresberichten zu Recht mehrfach auf diese Missstände hingewiesen. Es besteht also Handlungsbedarf, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dienstvergehen müssen zügig geahndet werden. Das sind wir unseren Soldatinnen und Soldaten schuldig, aber auch der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr.

Wir haben bereits erste Maßnahmen ergriffen, um die Personalsituation zu verbessern, und diese zeigen auch schon Wirkung. Aber das allein reicht nicht aus. Wir müssen das System als Ganzes reformieren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, basiert auf den Vorschlägen einer Expertengruppe und soll das Wehrdisziplinarrecht umfassend modernisieren. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen, die Disziplinarvorgesetzten zu entlasten und gleichzeitig die Rechte unserer Soldatinnen und Soldaten zu wahren.

Im Einzelnen bedeutet das: Die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung über Vorermittlungen erfolgen. Mit dem Disziplinargerichtsbescheid, eine Art Strafbefehl, verfügen wir über ein Mittel, gerichtliche Disziplinarverfahren ohne Durchführung einer Hauptverhandlung abschließen zu können. Künftig sollen alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinargerichtsbescheid verhängt werden können. Außerdem wird die Wehrdisziplinaranwaltschaft einen Disziplinargerichtsbescheid förmlich beantragen können. Ähnlich wie die Staatsanwaltschaft bei einem Strafbefehl legt sie dazu dem Truppendienstgericht einen ausformulierten Entwurf vor. Dies spart Ressourcen und beschleunigt Verfahren.

Die im Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz vorgesehene Anhörung der Vertrauensperson im gerichtlichen Disziplinarverfahren soll künftig in der Hauptverhandlung stattfinden und nicht mehr in einem gesonderten Verfahren, um den Prozess zu beschleunigen und die Position der Vertrauenspersonen zu stärken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Maßnahmen sorgen wir nicht nur für eine Beschleunigung der Verfahren, sondern auch für mehr Transparenz und für mehr Gerechtigkeit im Umgang mit Dienstvergehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Peter Heidt [FDP])

Dabei bleiben die Rechte der Betroffenen vollständig gewahrt. Das ist von zentraler Bedeutung.

Zusätzlich stärkt der Gesetzentwurf die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen, indem diese an das Bundespersonalvertretungsgesetz angepasst werden. Das zeigt: Wir wollen der Stimme der Interessenvertretung in diesem Verfahren noch mehr Gehör verschaffen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist vollkommen richtig so.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Mit diesem modernisierten Wehrdisziplinarrecht setzen wir ein klares Signal: Wir nehmen Fehlverhalten ernst und werden schnell und konsequent handeln. Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen für eine Bundeswehr, die nicht nur äußerlich, sondern auch in ihrem Inneren stark und funktionsfähig ist, eine Streitkraft, die, auf Disziplin und Ordnung und gegenseitigen Respekt abgestützt, für unsere gemeinsame Sicherheit sorgt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist der Kollege Hannes Gnauck, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD – Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Experte fürs Wehrdisziplinarrecht am eigenen Leib! Praktiker!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615806
Wahlperiode 20
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Wehrdisziplinarrecht, Soldatenrecht
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