26.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 23

Hannes GnauckAfD - Wehrdisziplinarrecht, Soldatenrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um eine Reform, die angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen zweifellos notwendig ist. Die Bundesregierung zielt darauf ab, die Verfahrensdauer in Disziplinarverfahren erheblich zu verkürzen und die stark überlasteten Truppendienstgerichte zu entlasten.

(Zuruf des Abg. Patrick Schnieder [CDU/CSU])

Dies ist ein zentrales Anliegen, dem wir grundsätzlich zustimmen können.

Eine zeitnahe Ahndung von Dienstvergehen ist essenziell, um die militärische Ordnung aufrechtzuerhalten und das Vertrauen in die Disziplinarorgane der Bundeswehr zu stärken. Gerade in Zeiten, in denen die Bundeswehr immer stärker gefordert ist, muss die Disziplin gewahrt und durchgesetzt werden.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das ist ein Witz! – Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch die Verfassungstreue muss gewahrt werden, nicht nur die Disziplin!)

Jedoch müssen wir auch die Frage stellen: Ist die vorgeschlagene Reform in dieser Form wirklich ausreichend? Wird sie die überlasteten Strukturen der Truppendienstgerichte tatsächlich verbessern, oder handelt es sich hier um kosmetische Korrekturen, die das grundsätzliche Problem unangetastet lassen?

Ein wesentlicher Kritikpunkt liegt darin, dass der Entwurf keine substanzielle Alternative zu den bestehenden Strukturen bietet. Die Verfahren sollen zwar beschleunigt werden – der erweiterte Disziplinargerichtsbescheid und die verkürzten Berufungsfristen sind positiv zu erwähnen –, aber es bleibt fraglich, ob diese Maßnahmen die Wehrdisziplinaranwaltschaften und Truppendienstgerichte signifikant von der immensen Last, die auf ihnen liegt, befreien können. Die Idee, Disziplinarvorgesetzte in ihrer Rolle zu stärken, indem man ihnen mehr Spielraum bei der Ahndung einfacher Vergehen gibt, ist sicherlich nachvollziehbar. Dennoch bleibt die Umsetzung in der Praxis eine Herausforderung. Was wir brauchen, ist eine grundsätzliche Reform, die nicht nur an den Symptomen herumdoktert.

(Beifall bei der AfD)

So viel zum Gesetzentwurf.

Jetzt kommen wir aber mal zu einem Fall, bei dem die Wehrdisziplinaranwaltschaft sehr schnell gehandelt hat und der ein großes Vergehen an unseren Soldaten aufzeigt. Wie viele von Ihnen vielleicht wissen, war die Bundeswehr die einzige Institution, die unter einer Impfpflicht leiden musste.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Oh!)

Der Oberfeldwebel Alexander Bittner muss aufgrund dieser Impfpflicht ins Gefängnis und sitzt jetzt seit mehreren Tagen in Haft.

(Zuruf von der AfD: Schande!)

Die Impfpflicht war ein großes Verbrechen an unseren Soldaten, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der AfD – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Woher wissen Sie das? Sie dürfen doch gar nicht mehr in Kasernen!)

Oberfeldwebel Alexander Bittner ist Familienvater und Ehemann und hat unserem Land viele Jahre treu gedient. Ich fordere die Bundesregierung und das Bundesministerium der Verteidigung auf, da die Impfpflicht in der Bundeswehr nun gekippt worden ist: Lassen Sie den Kameraden Bittner endlich frei!

(Beifall bei der AfD – Dr. Götz Frömming [AfD]: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Kollege Gnauck. – Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Kollege Peter Heidt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615807
Wahlperiode 20
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Wehrdisziplinarrecht, Soldatenrecht
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