Martin PlumCDU/CSU - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir trotz der vorgerückten Stunde kurz drei Punkte zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz, das wir heute Nacht abschließend beraten.
Erstens. Es ist richtig, den missbräuchlichen Erwerb von Schrottimmobilien in der Zwangsversteigerung zu unterbinden. Es kommt dazu deutschlandweit zwar nur in rund 25 von 21 000 Versteigerungsverfahren; diese Fälle sind für die betroffenen Anwohner und auch die betroffenen Gemeinden aber ein großes Ärgernis.
Zweitens bewegt sich die jetzt vorgeschlagene Regelung auf verfassungsrechtlich äußerst dünnem Eis. Vereinfacht gesagt, soll eine Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren auf Antrag einer Gemeinde in gerichtliche Verwaltung genommen werden können, wenn die Gemeinde bestätigt, dass es sich um eine Schrottimmobilie handelt. Diese Regelung knüpft damit allein an die Immobilie und nicht an die Person des Erstehers oder ihre Redlichkeit an. Der Begriff „Schrottimmobilie“ ist zudem sehr unklar; „klar definiert“ kann man nun wahrlich nicht sagen, Frau Kollegin Willkomm.
Beides ist mit Blick auf die Eigentumsgarantie des Artikels 14 Grundgesetz problematisch.
Darüber hinaus wird im Zwangsversteigerungsverfahren auch nicht geprüft, ob die Immobilie tatsächlich eine Schrottimmobilie ist, es reicht die entsprechende Bestätigung der Gemeinde. Die Bestätigung selbst dürfte wiederum weder bei den Verwaltungs- noch bei den Zivilgerichten gerichtlich überprüfbar sein. Das alles ist mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz äußerst problematisch.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir sehen diese verfassungsrechtlichen Bedenken durch die jetzige Regelung nicht ausreichend ausgeräumt und werden uns deshalb heute bei der Abstimmung enthalten.
Drittens regelt das Gesetz eben nur ein Phänomen, und zwar ein kleines Phänomen, aus dem Problembereich „Schrottimmobilien“. Ich habe eben gesagt, es geht um geschätzt rund 25 Fälle im Jahr. Es gibt aber viele weitere, von denen ich hier eins ausdrücklich ansprechen möchte: die ausbeuterische Unterbringung von Arbeitsmigranten durch Leiharbeitsunternehmen in Problemimmobilien in der deutsch-niederländischen Grenzregion. Das ist in vielen Orten ein großes und wachsendes Ärgernis, bei mir zu Hause im Kreis Viersen etwa in Breyell, Hinsbeck, Leuth, Kaldenkirchen, Lobberich und Schaag, den Stadtteilen der Stadt Nettetal. Die Kommunen vor Ort tun, was sie können. Das Land NRW tut, was es kann. Der Bund muss auch tun, was er kann. Dafür muss er den grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern, und dafür muss er auch Lücken im Melderecht schließen.
Der Kampf gegen den Missbrauch von Schrottimmobilien ist also lange nicht gewonnen; dafür braucht es weit mehr als dieses eine, einzige Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Zanda Martens, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615823 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 188 |
Tagesordnungspunkt | Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz |