26.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 26

Gereon BollmannAfD - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Es geht also um Schrottimmobilien. Herr Dr. Plum, Sie haben es ja eben gerade schon erwähnt: Was ist das eigentlich für ein Begriff, für eine Bezeichnung? Wir sagen zu unserer Regierung doch auch nicht „Schrottregierung“, oder?

(Karsten Hilse [AfD]: Doch! – Gegenruf des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: He, he, he!)

Kennen Sie noch die „Problembürger“ in der DDR? Sagen wir doch lieber: Man will den missbräuchlichen Erwerb von Problemimmobilien verhindern.

(Zuruf des Abg. Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diesen Ansatz kann man voll und ganz verstehen. Wenn jemand eine Immobilie ersteigert, wird er durch den Zuschlag sofort Grundstückseigentümer. Es gibt offensichtlich Leute, die diese Regelung missbrauchen. Die leisten also auf den Zuschlag eine 10-prozentige Sicherheitsleistung, haben aber gar nicht die Absicht, den vollen Kaufpreis zu zahlen. Diese Leute wollen nur über viele Monate hinweg die Miete kassieren. Dies scheint in den betroffenen Gemeinden langsam zu einem Geschäftsmodell geworden zu sein.

Man kann dem Entwurf also immerhin gute Absichten unterstellen. Aber wie heißt es so schön in Goethes „Torquato Tasso“? Man bemerkt die Absicht und ist verstimmt.

(Heiterkeit des Abg. Karsten Hilse [AfD])

Warum? Herr Dr. Plum, Sie haben ja auch schon auf die Zahlen hingewiesen: Wir gehen von 25 Missbrauchsfällen pro Jahr aus – bei rund 21 000 Versteigerungsverfahren. Muss man für gerade einmal 0,12 Prozent der Fälle ein Gesetz ändern?

Selbst wenn man dies bejahte, stellte sich die nächste Frage: Sollte das Problem so gelöst werden, wie die Regierung es vorschlägt? Die Antwort ist eindeutig Nein. Schon jetzt kann die Gläubigergemeinschaft gemäß § 94 Zwangsversteigerungsgesetz einen Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung stellen. Mit nur einem einzigen Satz, der diese Regelung auf Gemeinden erstreckt, könnte man das Problem lösen. Wenn die Gemeinden nachweisen, dass die gerichtliche Verwaltung erforderlich ist, um öffentliche Belange nicht zu gefährden, dann könnten doch auch die Gemeinden einen solchen Antrag stellen.

(Beifall bei der AfD)

Man könnte auch daran denken, den Eigentumsübergang schon mit dem Zuschlag gänzlich abzuschaffen. Warum soll man eigentlich den Eigentumsübergang im Zwangsversteigerungsverfahren anders regeln als sonst bei Grundstückskaufverträgen?

Nach der Gesetzesbegründung kann eine solche Änderung angeblich nicht kurzfristig umgesetzt werden. Das überzeugt allerdings nicht. Es müssten nur zusätzlich die Normen im ZVG geändert werden, die auf der jetzigen Regelung aufbauen. Bei halbwegs zügiger Arbeitsweise geht das innerhalb einer Woche.

Wir stellen also fest, dass der guten Absicht leider keine gute Regelung folgt. Eigentlich müsste der Entwurf wegen Überjustizialisierung abgelehnt werden. Wir werden uns aber enthalten, um die gute Absicht zu honorieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615826
Wahlperiode 20
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz
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