Joachim WundrakAfD - Afghanistan- und Syrienpolitik
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bilder – wir haben das eben noch mal gehört – der chaotischen Flucht aus Kabul, die fatal an die Flucht aus Saigon erinnerten, bestimmen bis heute die Afghanistan-Politik der Bundesregierung. Die in Doha ausgehandelte geordnete Übergabe der Macht an die Taliban scheiterte im August 2021 völlig unnötig, wie der US-Sonderbeauftragte Khalilzad einige Tage danach zugegeben hat.
(Beifall bei der AfD)
Inzwischen leben nahezu eine halbe Million afghanische Staatsbürger in Deutschland. Die Hälfte davon bezieht Bürgergeld. Knapp 25 000 Afghanen sind ausreisepflichtig. Die Kriminalitätsrate der Afghanen in Deutschland ist exorbitant hoch.
Vor einigen Wochen hat eine Abschiebeaktion von 28 Straftätern nach Kabul große Medienresonanz erfahren. Diese Aktion musste mit großem Aufwand und signifikanter Hilfe Katars organisiert und durchgeführt werden, da Deutschland seit der Flucht aus Kabul keine diplomatischen Beziehungen mehr zu Afghanistan und den regierenden Taliban unterhält. Dagegen ist Deutschland nach wie vor größter Geldgeber für humanitäre Hilfe in Afghanistan.
Im Jahr 2023 wurden mehr als 260 Millionen Euro, meist über internationale NGOs, abgewickelt. Nach Aussage von in Afghanistan präsenten NGOs ist die dortige Sicherheitslage seit der Machtübernahme durch die Taliban erheblich besser als in all den Jahrzehnten zuvor. Dies wird bestätigt durch die Tatsache, dass eine erhebliche Zahl an anerkannten Flüchtlingen regelmäßig Urlaub in Afghanistan macht.
Inzwischen haben alle Nachbarn Afghanistans diplomatische Arbeitsbeziehungen zu der Talibanregierung aufgenommen. Insgesamt 17 Länder betreiben offizielle Botschaften in Kabul, darunter die Großmächte China, Indien und Russland, aber auch Japan und das NATO-Mitglied Türkei. Viele andere Staaten pflegen Arbeitsbeziehungen mit den Taliban über Drittbotschaften.
Als Reaktion auf die jüngsten Gewalttaten afghanischer und syrischer Täter hat der Bundeskanzler angekündigt, Abschiebungen auch nach Afghanistan in großem Umfang durchführen zu wollen. Wenn dies nicht nur eine Schaufensteraktion bleiben soll wie bei den erwähnten abgeschobenen 28 Straftätern vor den Landtagswahlen, ist eine Abkehr von der feministisch-wertegeleiteten Außenpolitik hin zu einer vernunft- und interessengeleiteten Politik dringend erforderlich.
(Beifall bei der AfD)
Dazu ist die Anerkennung politischer Realitäten und die Verfolgung und Sicherung deutscher Interessen auch im Umgang mit schwierigsten Ländern wie Afghanistan geboten.
(Tobias B. Bacherle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von politischen Realitäten kann ich in Ihren Anträgen wenig erkennen! Politische Realitäten müssen Sie nicht in Moskau nachfragen!)
Diplomatie ist gerade dann gefordert, wenn es schwierig ist.
(Beifall bei der AfD)
So hat auch der ehemalige deutsche Botschafter in Afghanistan Markus Potzel die Wiedereröffnung der Botschaften Deutschlands und weiterer westlicher Staaten in Kabul gefordert. Die Bundesregierung ist also aufgefordert, ein Verbindungsbüro in der Botschaft Kabul zu eröffnen und über direkte technische Gespräche mit der De-facto-Regierung Afghanistans eine Rückführungs- und Abschiebevereinbarung im deutschen Interesse zu verhandeln.
(Beifall bei der AfD)
Darüber hinaus sind auch Handels- und Wirtschaftsfragen in beiderseitigem Interesse zu erörtern. Eine wirtschaftliche Erholung würde der Bevölkerung Afghanistans und auch den Frauen dort weit mehr helfen als die weitere Isolation Afghanistans.
(Beifall bei der AfD)
Was für Afghanistan zutrifft, trifft für Syrien im doppelten Maße zu. Mehr als 1 Million Syrer sind seit 2011 nach Deutschland eingewandert. 60 Prozent von ihnen beziehen derzeit Bürgergeld.
(Marianne Schieder [SPD]: Das ist überhaupt nicht wahr!)
Die Gewaltkriminalitätsrate ist unerträglich hoch. Anerkannte Flüchtlinge – auch hier eine Parallelität – machen Heimaturlaub in Syrien. Jüngste Gewalttaten durch Syrer haben nun auch Stimmen aus Union und FDP laut nach Abschiebungen rufen lassen. Ich wiederhole hier also Forderungen der AfD-Fraktion von 2017 und 2019, nämlich die Wiedereröffnung der deutschen Botschaft in Damaskus, die seit 2012 geschlossen ist.
(Beifall bei der AfD)
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jüngst geurteilt, dass in Syrien keine ernsthafte Bedrohung für heimkehrende syrische Bürger besteht. Wir erheben also auch für Syrien die Forderung nach einer Rückführungs- und Abschiebevereinbarung.
(Beifall bei der AfD)
Worauf wartet die Bundesregierung hier eigentlich noch?
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Michael Müller für die SPD-Fraktion hat das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615952 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 189 |
Tagesordnungspunkt | Afghanistan- und Syrienpolitik |