27.09.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 189 / Tagesordnungspunkt 36

Joachim WundrakAfD - Bundeswehreinsatz in Irak

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Frau Präsidentin! Frau Wehrbeauftragte! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Erneut legt die Bundesregierung einen Antrag zur Verlängerung eines Mandates vor, das eine unzulässige Vermischung der US-geführten Operation Inherent Resolve zur Bekämpfung des „Islamischen Staates“ einerseits und der NATO Mission Iraq zur Beratung und Ausbildung der irakischen Streitkräfte andererseits darstellt. Wie auch in den Jahren zuvor lehnen wir den vorgelegten Mandatsentwurf ab.

Zum Ersten ist der IS seit 2019 militärisch besiegt. Die weitere und dauerhafte Eindämmung des IS obliegt damit den souveränen Staaten Syrien und Irak.

(Beifall bei der AfD)

Die andauernde Präsenz fremder Streitkräfte in Syrien ohne Zustimmung Syriens und ohne UN-Mandat lediglich aufgrund einer Erklärung des Selbstverteidigungsrechtes nach Artikel 51 der UN-Charta ist völkerrechtlich zunehmend kritisch zu bewerten. Dies gilt im besonderen Maße für die Präsenz der NATO-Partner USA und Türkei, wie auch Expertisen des deutschen Bundestages aufzeigen.

Die Bundesregierung hat sich dieser Problematik durchaus bewusst gezeigt und daher vor zwei Jahren Einsätze deutscher Flugzeuge im syrischen Luftraum aus dem Mandat genommen. Aber auch die Unterstützung von Verletzungen des syrischen Luftraums durch Alliierte mit deutschen Beiträgen zur Luftbetankung und Radarüberwachung ist aus unserer Sicht rechtswidrig.

(Beifall bei der AfD)

Die USA unterhalten weiterhin rund zwei Dutzend Stützpunkte mit knapp 1 000 Soldaten in Syrien, gegen den Willen der Regierung in Damaskus und unter Vorenthaltung der Erträge aus den reichen Ölfeldern Syriens.

Auch die irakische Regierung – wir haben das eben kurz vernommen – hat seit 2020 Widerspruch zur Präsenz der 2 500 amerikanischen Soldaten in ihrem Land erhoben. Nun hat der irakische Verteidigungsminister Thabet Al-Abbasi öffentlich verkündet, dass sich die irakische und die US-Regierung auf einen schrittweisen Abzug der US-Truppen und ihrer Verbündeten geeinigt hätten. Der Abzug der Soldaten der US-geführten Counter-Daesh-Koalition solle in zwei Stufen erfolgen. Die Koalition wolle bis September 2025 ihre Stützpunkte in Bagdad und anderen Teilen des Iraks aufgeben. Bis September 2026 solle dann die Koalition auch die autonomen kurdischen Gebiete im Nordirak verlassen. Dieser Plan ist wohl noch nicht von der US-Regierung so bestätigt worden, zeigt jedoch die Richtung der erwartbaren Entwicklung auf.

Was der von der irakischen Regierung angekündigte Rückzug der US-Streitkräfte samt Alliierter für die weitere Präsenz der NATO im Irak bedeutet, bleibt derzeit noch unklar. Allerdings sollten für Deutschland und die Bundeswehr die abrupten und chaotischen Beendigungen der Einsätze in Afghanistan und Mali eine Warnung sein. Denn die Zeichen im Nahen und Mittleren Osten stehen auf Sturm. Eine Verwicklung der NATO und damit auch der Bundeswehr in eine bewaffnete Auseinandersetzung im Irak ist nicht zu akzeptieren. Der verfassungsmäßige Kernauftrag der Bundeswehr ist die Landesverteidigung. Und Deutschland wird weder am Hindukusch noch im Irak verteidigt.

(Beifall bei der AfD)

Den Einsatz der NATO außerhalb des Bündnisgebietes lehnen wir grundsätzlich ab. Die NATO sollte konsequent defensiv ausgerichtet werden.

(Beifall bei der AfD)

Aus den genannten Gründen lehnen wir daher den vorliegenden Antrag ab.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Uli Lechte.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7615978
Wahlperiode 20
Sitzung 189
Tagesordnungspunkt Bundeswehreinsatz in Irak
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