09.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 190 / Tagesordnungspunkt 5

Erich IrlstorferCDU/CSU - Reform der Notfallversorgung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen nur eins sagen – es ist vollkommen klar –: Die Reform der Notfallversorgung muss kommen. Abfragen der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben gezeigt, dass 90 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme eine Stunde oder länger warten müssen, nur 38 Prozent der Patientinnen und Patienten, die in der Notaufnahme ankommen, so schwer erkrankt sind, dass sie überhaupt stationär aufgenommen werden müssen, circa 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme auch im niedergelassenen Bereich behandelt werden können, 90 Prozent aller Notaufnahmen – so wurde es angegeben – Erfahrungen mit verbaler oder sogar körperlicher Gewalt gemacht haben.

Gerade die letzte Kennzahl ist erschreckend und macht deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass unser System in seiner aktuellen Form an seine Grenzen stößt. Deshalb ist es notwendig, dass wir etwas ändern. Mit Blick auf den Reformentwurf der Ampelkoalitionäre gilt jedoch: Vieles ist gut gemeint, aber vielleicht nicht optimal gemacht. Dass jedoch eine Effizienzsteigerung des Rettungsdienstes im Rahmen der Notfallreform nicht angegangen wird, untergräbt die grundsätzlich guten Ansätze des BMG. Das monieren nicht nur die Techniker Krankenkasse oder der Verband der Ersatzkassen, sondern auch das auf Initiative der Bertelsmann-Stiftung eingerichtete Expertenpanel unter der Leitung des Kollegen Dahmen. Hier muss im weiteren parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, und wir als Unionsfraktion haben das im Blick.

Ein weiteres Problem, das im Gesetzesvorhaben keine Beachtung findet, ist die Verknüpfung zwischen Rettungsdiensten und Krankentransporten. Wird ein Patient beispielsweise mit einem Krankentransportwagen von einer Klinik zu einer Rehaeinrichtung gebracht, ist der Wagen entsprechend geblockt und kann nicht für die Notfallversorgung genutzt werden. Andersherum führt das auch zu Verzögerungen beim Abtransport von Patientinnen und Patienten. Für Münchner Kliniken liegt die Wartezeit mittlerweile bei vier bis sechs Stunden. Mit Blick auf die lange Verweildauer in den Notaufnahmen sollten Kliniken neben telemedizinischen Angeboten und Integrierten Notfallzentren die internen Organisationsstrukturen überdenken.

Ich habe aber auch ein gutes Beispiel zum Schluss: Patientinnen und Patienten in den München Kliniken, die stationär aufgenommen werden müssen, erhalten einen Bettplatz auf einer Station nach maximal drei Stunden. In diesem Zeitraum ist die erste notwendige Diagnostik schon abgeschlossen, –

Herr Kollege, können Sie das abkürzen?

– um danach fachspezifisch weiterbehandelt zu werden.

Ich kann Ihnen nur sagen: Ich glaube, dass wir viele Lösungsoptionen haben und die gemeinsam zusammenführen werden.

Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss.

Und ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden das Ganze gemeinsam lösen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7616305
Wahlperiode 20
Sitzung 190
Tagesordnungspunkt Reform der Notfallversorgung
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