10.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 8

Markus HerbrandFDP - Geldwäsche, Terrorismus- u. Extremismusfinanzierung

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eins gleich vorwegzunehmen: Es wird der Union auch mit diesem Antrag nicht gelingen, von ihrem jahrelangen eigenen Versagen bei der Bekämpfung von Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung abzulenken. So leicht kommen Sie da nicht raus.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Georg Link [Heilbronn] [FDP])

Sie dokumentieren dieses Versagen auf der ersten Seite des Antrags durchaus selbstbewusst. Bei der Analyse der Vergangenheit stimmen wir alle Ihnen weitgehend zu.

Allerdings stellte die Financial Action Task Force – das ist die interne Prüfeinheit der OECD in diesem Bereich – schon im Jahre 2022 im Rückblick auf die vergangenen Jahre, also die Jahre vor 2022, erhebliche, vielfältige Defizite fest. Kenner wissen: Das war nicht die allererste Prüfung der FATF in Deutschland.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Scholz hat da vorher schon versagt!)

Schon Jahre zuvor hat sie sich ganz ähnlich mit diesen strukturellen Schwächen befasst. Damals nahm die Union das bestenfalls zur Kenntnis. Geändert hat sie jedenfalls nichts. Insofern bedanke ich mich, auch hier noch mal herausstellen zu dürfen, dass Deutschland diesen zweifelhaften Ruf als Geldwäscheparadies nicht erst seit den Regierungsjahren ab 2021 genießt.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Ist noch schlimmer geworden!)

Im Gegenteil: Mit der Ampel und mit Christian Lindner als Finanzminister wurde ab 2021 der Kampf gegen diese mafiösen Strukturen erstmals entschlossen angegangen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD – Matthias Hauer [CDU/CSU]: Angekündigt! Nur angekündigt!)

Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, das ja bereits im Finanzausschuss abschließend beraten und auch beschlossen worden ist, werden wir, wie von der FATF gefordert, genau dort Abhilfe schaffen, wo die Fehler festgestellt wurden.

(Michael Georg Link [Heilbronn] [FDP]: So ist es! – Matthias Hauer [CDU/CSU]: Ja, wann denn? Ihr macht’s ja nicht!)

Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz nimmt mit der Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, kurz „BBF“ genannt, eine grundlegend strukturelle Neuordnung bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Angriff.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Da streitet ihr euch doch mit den anderen! Seit zehn Monaten ist nix passiert!)

Dabei werden nicht nur Institutionen besser aufgestellt und ausgestattet, sondern vor allem auch Ausbildung, Methodik und Instrumente weiter verbessert. Beim BBF werden Schlüsselkompetenzen bei der Bekämpfung von Geldwäsche unter einem Dach gebündelt; ich spreche von Analyse, Ermittlung und Aufsicht. Mit dieser Zusammenführung werden bestehende Fragmentierungen überwunden. Das alles adressiert wesentliche Kritikpunkte der FATF aus den Berichten von 2022 und früher und schafft genau dort Abhilfe.

Das Gesetz nimmt nicht weniger als einen Paradigmenwechsel vor. Erfolgte die Geldwäschebekämpfung in der Vergangenheit oftmals vortatenorientiert, werden zukünftig die Zahlungsströme verfolgt, ganz nach dem Motto „Follow the Money“, so wie das international längst üblich ist. Der Antrag der Union dagegen fokussiert sich meines und unseres Erachtens zu stark auf polizeiliche Kompetenzerweiterung bestimmter Behörden, von deren Richtigkeit wir nicht überzeugt sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Thema soll nicht unter den Tisch fallen: Die Union fordert auch eine gesetzliche Regelung zur Schaffung administrativer Vermögensermittlungsverfahren. Wir in der Ampel sind uns einig, dass es eines solchen Instrumentariums auch bedarf; das hatten wir bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Deshalb ist das auch im Kabinett gescheitert!)

Debatten gibt es darüber, wie eine solche administrative Vermögensermittlung konkret ausgestaltet werden kann, ohne in die Rechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, in unverhältnismäßiger Art einzugreifen. Hier stellen sich komplexe verfassungsrechtliche Fragen, die in Regierungsverantwortung beantwortet werden müssen. Die Opposition kann da einfach mal fordern, Herr Hauer.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Ihr beantwortet das ja nicht! Seit zehn Monaten warten wir!)

Aber seien Sie sicher: Schon bald werden Sie die Ergebnisse auch dieser komplexen Analyse ins parlamentarische Verfahren bekommen. Das ist dann der nächste Baustein zu einer effektiven Geldwäschebekämpfung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mit beidem – dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz und der administrativen Vermögensermittlung – werden dann die richtigen Folgen aus vielen Jahren untätiger Geldwäschebekämpfung gezogen sein – ganz praktisch und nicht nur theoretisch.

Wir Freien Demokraten freuen uns, wenn nun ohne weiteren Verzug die Lesungen zu beiden Gesetzen hier im Hohen Hause stattfinden werden,

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Wann denn? Wann kommen die denn? – Gegenruf des Abg. Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Weiß er selber nicht!)

die dann solche Anträge der Opposition überflüssig machen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die Unionsfraktion hat jetzt das Wort der Kollege Matthias Hauer.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7616370
Wahlperiode 20
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Geldwäsche, Terrorismus- u. Extremismusfinanzierung
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