Elisabeth Kaiser - Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bauen in Deutschland muss leichter und schneller werden. Hierfür braucht es weniger Bürokratie und schnellere Verfahren. Deshalb haben wir das Baugesetzbuch einmal kernsaniert. Der Entwurf, den wir heute vorlegen, enthält unter anderem drei entscheidende Aspekte.
Erstens und besonders wichtig: Vereinfachung. Die Aufstockung von bestehenden Häusern soll künftig möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss – auch quartiersweise oder stadtweit und nicht nur in Städten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt, sondern überall. Darüber hinaus ermöglichen wir eine stärker verdichtete Bebauung, zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück. Wer zum Beispiel einen großen Garten hat, kann dort künftig leichter noch ein Haus für seine Kinder bauen. Das ist gerade für Familien in ländlichen Regionen eine deutliche Verbesserung. Zudem führen wir eine Innovationsklausel ein, damit veraltete Bebauungspläne schneller aktualisiert werden können. Außerdem straffen wir die Umweltprüfung. Umweltberichte sollen kürzer werden, und die öffentlichen Bekanntmachungen von zum Beispiel Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen sollen von nun an digital erfolgen.
Wir wollen jedoch nicht nur die Schaffung von Wohnraum fördern, sondern auch Mieterinnen und Mieter besser schützen. Und das führt mich zu einem zweiten entscheidenden Aspekt dieser Baugesetzbuchnovelle. Besonders in den Großstädten fürchten viele Menschen, dass ihre Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden und dass sie nach dem Verkauf ausziehen müssen. Hier haben sich Entmietungsgeschäftsmodelle entwickelt, die wir so einfach nicht hinnehmen können. Deshalb haben wir die Dauer des Umwandlungsverbots verlängert.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Zwölf Jahre Schutz vor Eigenbedarf! Das ist der aktuelle Stand!)
Außerdem wollen wir die Umgehung von Vorkaufsrechten verhindern. So soll das Vorkaufsrecht der Kommunen auch Fälle erfassen, in denen Grundstücke als Paket von Eigentumswohnungen verkauft werden.
Bei all dem – das ist der dritte Aspekt unseres Entwurfs, den ich hier besonders hervorheben möchte – stärken wir den Klimaschutz bzw. die Maßnahmen zur Klimaanpassung. Schließlich sollte man heute keine bauliche Maßnahme mehr angehen, ohne dabei mitzudenken, wie wir uns vor zunehmenden Hitzeperioden und Starkregen schützen können. Deshalb sollen die Kommunen das bei der Schaffung von Baurecht und bei Maßnahmen zur Klimaanpassung stärker berücksichtigen. Schutz vor Starkregen und Flut sowie Hitzeprävention werden gestärkt, Bepflanzungen vereinfacht, und Flächen können leichter multifunktional genutzt werden. Zum Beispiel soll ein Sportplatz auch als Retentionsfläche dienen können, auf die Wasser bei Überschwemmungen ausweichen kann.
Durch die heute hier eingebrachte Baugesetzbuchnovelle sollen erstens die Leitplanken für einfacheres, schnelleres Bauen und für die zügige Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum deutlich weiter gesetzt werden, zweitens Mieter besser vor Verdrängung geschützt werden und drittens Kommunen mehr Möglichkeiten für Begrünung und Klimaanpassung bekommen. Ich freue mich schon sehr auf die parlamentarischen Beratungen und wünsche allen noch eine gute Debatte.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der nächste Redner ist Enak Ferlemann für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7616456 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 191 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der integrierten Stadtentwicklung |