Alexander ThromCDU/CSU - Migrationspolitik
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in Woche sieben nach Solingen, und die Ampel – ich kann es Ihnen nicht ersparen – schafft es wiederum nicht, das Versprechen von Bundeskanzler Scholz, hier schnellstmöglich das Sicherheitspaket zu beschließen, zu erfüllen.
(Josef Oster [CDU/CSU]: Tja!)
Das ist erneut schlichtweg nur blamabel und peinlich, dass dies auch in dieser Woche nicht geschieht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie haben im Sommer ein neues Staatsbürgerschaftsrecht eingesetzt: die Turboeinbürgerung. Nach drei Jahren kann man bereits deutscher Staatsbürger werden und, wenn man sich nicht ganz so sehr anstrengt, nach fünf Jahren. Und wie kurz drei Jahre sein können, davon können ja die Ampelkoalitionäre nach drei Jahren Regierungszeit ein Liedchen singen: viel zu kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sie wollten eine Fortschrittskoalition sein, wobei nur noch die Verwegenen unter Ihnen das Wort überhaupt in den Mund nehmen, und sind voll am Ziel vorbeigeschossen. Sie wollten Fachkräfte gewinnen durch die Turboeinbürgerung Ihrer Staatsbürgerschaftsreform. Tatsächlich profitieren andere davon, nämlich anerkannte Asylbewerber, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist genau die falsche Gruppe, die Sie hier bevorzugt haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Denn Asylbewerber können nach Ankunft, Antragstellung und Anerkennung bereits nach drei Jahren in die deutsche Staatsbürgerschaft hineinwachsen. Das ist ein echter Turbo Boost, und das ist keine kleine Gruppe. Seit 2021 wurden vom BAMF 350 000 Flüchtlingsanerkennungen verschiedener Art erteilt, vor allem an Syrer, Iraker und Afghanen.
Genau diese Zielgruppe privilegieren Sie mit Ihrem Gesetz. Ich werde Ihnen das gleich auch nachweisen; denn anders als bei dieser Gruppe gilt Ihre Turboeinbürgerung, Herr Kollege Thomae, nicht für die Ukrainer. Diese müssen erst eine Niederlassungserlaubnis erwirken, in der Regel nach fünf Jahren, bis dann die Frist zur Einbürgerung zu laufen beginnt. Sie bewerten also auf der einen Seite die Einbürgerung von Ukrainern, weil sie über § 24 Aufenthaltsgesetz kommen und keinen Asylantrag stellen müssen, und auf der anderen Seite die Gruppe derer, die asylberechtigt sind, also Syrer, Iraner, Iraker und Afghanen, anders.
(Zuruf des Abg. Stephan Thomae [FDP])
Das ist ein Wertungswiderspruch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das humanitäre Aufenthaltsrecht ist befristet, es ist vorläufig. Das ist der Sinn und Zweck; es geht um Schutz auf Zeit. Das war auch die Grundidee der Genfer Flüchtlingskonvention. Daran rüttelt ja auch niemand – ich habe es schon gesagt – bei den Ukrainern, weil die Ukrainer selbst, wie auch der ukrainische Staat, wollen, dass nach einem möglichst schnellen Frieden die Menschen überwiegend wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Sie müssen diese Regelung aber nicht nur für die Ukrainer treffen, sondern richtigerweise für alle Flüchtlinge, die hier Schutz finden. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass die Frist zur Einbürgerung erst dann zu laufen beginnt, wenn jemand einen verfestigten Aufenthalt hat, einen Aufenthalt zu einem anderen Aufenthaltszweck, etwa Arbeit, und nicht schon dann, wenn noch der vorläufige Flüchtlingsschutz besteht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Problem haben Sie erst geschaffen durch Ihre Verkürzung auf fünf bzw. drei Jahre. Bei acht bzw. sechs Jahren, wie es ursprünglich im Recht geregelt war, gab es dieses Problem nicht, weil man in der Tat nach in der Regel acht Jahren von einer Verfestigung des Aufenthalts sprechen kann. Bei fünf Jahren ist das nach unserer Auffassung nicht der Fall.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die deutsche Staatsbürgerschaft ist der höchste Ausdruck dessen, dass man wirklich Teil unserer Gesellschaft geworden ist, und damit eine Anerkennung. Und sie wird auf ewig verliehen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Deswegen darf man sie nicht so leichtfertig und undifferenziert vergeben, wie es die Ampel gemacht hat.
Herzlichen Dank!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Throm. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Helge Lindh, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7616472 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 191 |
Tagesordnungspunkt | Migrationspolitik |