Stephan ThomaeFDP - Migrationspolitik
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Aus Ihrem Antrag, Kolleginnen und Kollegen von der Union, spricht ja die Sorge, dass Menschen, die drei Jahre bei uns sind, sozusagen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und damit dauerhaft in Deutschland bleiben können, auch wenn sie nur einen vorübergehenden Schutzstatus besitzen. Ich glaube, das ist der Kern dessen, worum es Ihnen geht: diesen Widerspruch aufzuzeigen.
(Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
Aber schauen wir mal, wie es bisher gewesen ist. Bislang war es doch so: Wer nur lange genug da war, ohne groß aufzufallen, der ist fast automatisch und ohne besondere Prüfung bei uns eingebürgert worden, wenn er einen Antrag gestellt hat. Nach früherem Staatsangehörigkeitsrecht war zwar in der Tat die Wartezeit länger; es stimmt schon, wenn Sie darauf hinweisen. Früher waren es in der Regel acht Jahre
(Dr. Silke Launert [CDU/CSU]: Riesenunterschied!)
statt jetzt fünf Jahre; in besonderen Fällen waren es früher sechs Jahre statt jetzt drei Jahre. Aber eine besondere Prüfung der Person ist nach früherem Recht nicht vorgenommen worden. Früher wurden in der Regel nach acht Jahren und in Sonderfällen nach sechs Jahren Menschen quasi automatisch eingebürgert, selbst wenn sie vielleicht Antisemiten oder Islamisten waren.
(Manuel Höferlin [FDP]: Richtig!)
Das ändert sich jetzt.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nach neuem Recht werden in der Regel schon nach fünf Jahren – es sind in der Regel fünf Jahre und nicht drei Jahre wie beim Turbo –
(Hakan Demir [SPD]: So ist es!)
nur solche Menschen eingebürgert, die sprachlich, rechtlich und wirtschaftlich gut integriert sind und sich ausdrücklich zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
(Dr. Silke Launert [CDU/CSU]: Das ist eine Erklärung! Eine einfache Erklärung!)
Und das ist doch gut so, das ist doch besser so, als es früher gewesen ist, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich will nur mal beispielhaft anführen, was wir neu eingeführt haben. Die Person muss sich ausdrücklich zu unserer Grundordnung bekennen. Wer antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen befürwortet, wer sich insbesondere nicht zum Schutz jüdischen Lebens bekennt, der ist von Einbürgerung ausgeschlossen. Das wird künftig nicht nur vorher abgefragt, sondern es ist auch möglich, die Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen, wenn sich später herausstellt, dass sich jemand durch falsche Angaben, durch Täuschung die Staatsbürgerschaft erschlichen hat. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zu früher, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiterer Punkt. Wer Deutscher werden will, der muss die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie gewährleisten können. Die Einbürgerung von Menschen, die von Sozialhilfe leben, ist künftig nicht mehr so einfach möglich; Ausnahmen bestehen bei früheren Gastarbeitern und Vertragsarbeitern der DDR. Aber in der Regel muss man seinen Lebensunterhalt finanzieren können. Auch das ist eine Verbesserung im Vergleich zu früher, meine Damen und Herren. Das sind manifeste Verbesserungen im Vergleich zur früheren Rechtslage.
Ja, es gibt auch die schnelle Einbürgerung nach nur drei Jahren. Die gab es auch früher schon in besonderen Fällen – nicht im Regelfall, sondern in besonderen Fällen. Aber jetzt ist zum Beispiel der Sprachnachweis deutlich schwieriger. Dafür muss man den Grad C1 nach dem EU-Referenzrahmen nachweisen können. Auch die Integrationsleistung muss eine ganz besondere sein. Also: Wir haben nur die Zeiten verkürzt, aber die Anforderungen bei den Prüfungsschritten sind heraufgesetzt worden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Manuel Höferlin [FDP]: Qualitativ!)
Das betrifft, meine Damen und Herren, genau die Personen, von denen auch CDU- und CSU-Bürgermeister immer schon gesagt haben: Wir schieben die völlig Falschen ab.
(Manuel Höferlin [FDP]: Richtig!)
Leute, die aus eigenem Antrieb ihr Leben gestalten, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie sichern, sich an unsere Regeln und Gesetze halten, die sich integrieren und die etwas zum Gelingen dieser Gesellschaft beitragen, können schneller Staatsbürger werden; aber die Hürden bei der Prüfung sind heraufgesetzt worden. Und Menschen, auf die das nicht zutrifft, können eben nicht Staatsbürger werden. Das ist die Verbesserung, die wir eingeführt haben.
(Beifall bei der FDP)
Deshalb, meine Damen und Herren, würde ich vorschlagen: Wir nehmen Ihren Antrag jetzt zur parlamentarischen Beratung mit in den Ausschuss. Lassen Sie uns noch mal genau hinterfragen, ob die Gefahren, die Sie sehen, die Sorgen, die Sie haben, überhaupt praxisrelevant sind. Und dann können wir uns genau anschauen, ob nicht das, was wir gemacht haben, in Wirklichkeit eine Verbesserung in der Sache ist, meine Damen und Herren.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Thomae. – Nächster Redner ist der Kollege Detlef Seif, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7616476 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 191 |
Tagesordnungspunkt | Migrationspolitik |