10.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 19

Johannes FechnerSPD - Schutz von Vollstreckungsbeamten u. Rettungskräften

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Nach dem letzten Familiensurvey, einer Umfrage, engagieren sich in Deutschland mehr als 28 Millionen Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für das Allgemeinwohl. Darüber hinaus gibt es viele Bürgerinnen und Bürger, die sich hauptberuflich, etwa als Busfahrer, als Feuerwehrmann oder bei der Polizei, auch für das Allgemeinwohl und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger engagieren. Das ist eine große Zahl, und wir sind alle dankbar, dass sich so viele Menschen für unser Allgemeinwohl engagieren. Deswegen haben wir die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sich für das Allgemeinwohl engagieren, auch vor Attacken geschützt sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und da gehen wir mit diesem Gesetz einen ganz wichtigen Schritt.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Leon Eckert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Alle Statistiken zeigen leider, dass sich die Anzahl der Attacken auf diese Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht hat. Es ist ein ziemlicher Irrsinn, gerade diejenigen zu attackieren, die sich für uns alle engagieren. So ist die Zahl der Straftaten gegen Mandatsträger um 50 Prozent gestiegen. Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zufolge haben 38 Prozent aller Kommunalpolitiker Anfeindungen erlebt, bis hin zu körperlichen Attacken. Es gab im letzten Jahr 70 tätliche Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten, und wir alle kennen die schrecklichen Berichte über Attacken auf Pflegepersonal und Rettungssanitäter. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir nicht länger hin, sondern wir erhöhen mit diesem Gesetz den strafrechtlichen Schutz für diese Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Konkret geben wir den Strafgerichten mit der Gesetzesänderung ausdrücklich die Möglichkeit, im Rahmen des § 46 Strafgesetzbuch ein höheres Strafmaß zu verhängen, wenn sich die Straftat gegen eine Person richtet, die für das Allgemeinwohl tätig war. Weil leider immer mehr kommunale Mandatsträger wegen Attacken und Anfeindungen darüber nachdenken, ihre wichtige Arbeit aufzugeben, erhöhen wir auch deren strafrechtlichen Schutz, indem wir den Straftatbestand der Nötigung staatlicher Organe erweitern und Mandatsträger in kommunalen Gebietskörperschaften ausdrücklich in den Anwendungsbereich dieses Straftatbestandes aufnehmen. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt.

Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es tatsächlich Straftäter gibt, die Rettungskräfte in Hinterhalte locken und sie dann brutal attackieren. Das ist besonders perfide; denn Feuerwehrleute oder auch Polizisten sehen es ja gerade als ihre Pflicht an, an bestimmte Orte zu gehen, um Menschen zu helfen. Sie fahren also dieser Pflicht folgend dorthin, geraten so in den Hinterhalt und werden attackiert. Wer dieses Pflichtbewusstsein ausnutzt, der muss härter bestraft werden als bisher, und deswegen werden wir auch hier den Straftatbestand erweitern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Gerade weil Vollzugsbeamte einen sehr schwierigen Job haben und oft in schwierigen Situationen sind und Attacken ausgesetzt sind, wollen wir Rechtsunsicherheiten beseitigen, wenn es darum geht, welche Waffen sie tragen dürfen. Deswegen regeln wir zur Rechtssicherheit ausdrücklich, dass Vollzugsbeamte auch Elektroimpulsgeräte, also Taser oder Elektroschocker, in gefährlichen Einsätzen nutzen können. Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme, weil wir die Vollzugsbeamten unterstützen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir wollen auch in einem anderen Themenbereich im Rahmen der Gesetzesberatungen mit einem Änderungsantrag für besseren Schutz vieler Bürgerinnen und Bürger sorgen. Der Katalog in § 100a Strafprozessordnung gibt den Polizeibehörden bei bestimmten schweren Straftaten besondere Möglichkeiten, zum Beispiel die der Telekommunikationsüberwachung oder auch die der Verkehrsdatenauswertung. Wir wollen auch die Regelung zum Wohnungseinbruchsdiebstahl beibehalten; die Regelung würde sonst auslaufen. Ich finde, es ist eine ganz wichtige Regelung, dass wir weiter gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle vorgehen. Auch das wollen wir in diesem Gesetzgebungsverfahren erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Alles in allem ist das ein wichtiges Gesetz. Wir werden viele Bürgerinnen und Bürger unterstützen und sie vor Attacken bewahren. Das ist unsere wichtige Aufgabe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Fechner. – Nächster Redner ist der Kollege Tobias Matthias Peterka, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7616542
Wahlperiode 20
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Schutz von Vollstreckungsbeamten u. Rettungskräften
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