10.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 21

Martin PlumCDU/CSU - Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Buschmann, Sie haben in dieser Wahlperiode hier schon einige Gesetzentwürfe präsentiert, die Sie mit dem Label „digital“ versehen haben. Heute beraten wir das erste Gesetz aus Ihrem Haus, das dieses Label wirklich verdient.

Mit dem Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens nehmen Sie endlich Abstand von der Methode, immer nur einzelne Schritte eines analogen Prozesses zu digitalisieren, sprich: etwa aus Papier PDF oder aus Präsenz Video zu machen. Der Gesetzentwurf macht es möglich, dass die Länder zumindest in bestimmten Fällen an einzelnen Amtsgerichten moderne Technologie, digitale Kommunikation und neue Verfahrensabläufe erproben können. Das ist immerhin ein kleiner Schritt zu einem digitalen Zivilprozess.

Länder und Justiz tun allerdings schon längst, was der Gesetzentwurf möchte: Sie erproben neue Technologie und mehr Digitalisierung bei Gericht in Reallaboren. Ich nenne hier nur beispielhaft das Reallabor zum digitalen Basisdokument, das Pilotprojekt Digitales Vorverfahren oder die KI-Projekte FraUKe und Codefy.

Darüber hinaus führt der Gesetzentwurf auch kein Onlineverfahren ein, sondern ermöglicht lediglich dessen Entwicklung und Erprobung an einzelnen Amtsgerichten. Stand heute werden gerade einmal 11 von rund 650 Amtsgerichten daran beteiligt sein. Das Gesetz ist damit, um es mal in Ihren Worten zu sagen, bloß ein kleiner Mosaikstein. Wer damit den Weg zur digitalen Justiz gehen möchte, wird lange brauchen. Wir müssen auf diesem Weg aber endlich mit großen Schritten vorankommen. Dafür braucht es nicht neue kleine Mosaiksteine, dafür braucht es große Meilensteine, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Gesetzentwurf begrenzt die Erprobung des Onlineverfahrens zudem unnötigerweise auf Verfahren vor den Amtsgerichten bis zu ihrer Entscheidung. Damit nimmt er einerseits die gesamte Zwangsvollstreckung aus, obwohl hier dringender Bedarf für die Entwicklung und Erprobung eines elektronischen Titel- und Vollstreckungsregisters besteht. Andererseits wird auch im Fall einer Berufung aus dem Onlineverfahren wieder ein analoges Verfahren. Wenn schon online, dann doch bitte insgesamt online, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Darüber hinaus beschränkt der Gesetzentwurf Regelungen auch unnötig auf das Onlineverfahren. Die Möglichkeiten, Streitstoff stärker zu strukturieren und in geeigneten Fällen auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu können, braucht es nicht nur im Onlineverfahren, sie braucht es im gesamten Zivilprozess. Wir als Union haben das hier schon mehrfach angemahnt.

Der Gesetzentwurf ist damit ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur ein kleiner und zaghafter. Im parlamentarischen Verfahren muss er größer werden. Wir sind gerne dazu bereit, mit Ihnen daran zu arbeiten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Plum. – Die Kollegin Sonja Eichwede, SPD-Fraktion, hat ihre Rede dankenswerterweise zu Protokoll gegeben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion, ist der nächste Redner.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7616565
Wahlperiode 20
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
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