10.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 21

Fabian JacobiAfD - Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeichen für die Regierungsparteien stehen auf Sturm. In den Umfragen kann man ihr Dahinschwinden verfolgen. Die Partei des Justizministers zumal steht vor der Existenzfrage. Nach derzeitigem Stand wird sie im nächsten Bundestag ganz einfach nicht mehr vorhanden sein. Er jedoch, unberührt, arbeitet weiter mit immer neuen Gesetzentwürfen sein Programm der totalen Digitalisierung ab. Das erheischt Respekt.

Der vorliegende Gesetzentwurf fügt sich nahtlos in diese Reihe ein. Es soll ein Onlineverfahren eingeführt werden, in dem man bei den Amtsgerichten ganz ohne altmodischen analogen Kontakt mit dem Gericht Geldforderungen einklagen kann. Die Klageeinreichung erfolgt vom heimischen Rechner aus. Eine mündliche Verhandlung vor Gericht soll weitgehend entfallen oder, wenn sie doch erfolgt, per Webcam erledigt werden.

Die Digitalisierung des Lebens im Allgemeinen und der Justiz im Besonderen ist ein Dauerthema dieser Legislaturperiode, und weil das so ist, wurde vieles dazu bereits mehr als einmal gesagt, auch von mir. Ich wiederhole mich also, wenn ich ein weiteres Mal unsere grundsätzliche Haltung zu diesem Thema skizziere: Wir verschließen uns nicht dem technischen Fortschritt. Der Einsatz von Digitaltechnik bei der Erfüllung staatlicher Funktionen kann in dafür geeigneten Fällen zu einer Vereinfachung auch für den Bürger führen.

Wenn hier zunächst einmal nur die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, ein solches Onlineverfahren an ausgewählten Gerichten zu erproben, ist dagegen auf den ersten Blick wenig einzuwenden. Gleichwohl bleibt es bei dem generellen Vorbehalt: Der digitale Staat muss ein Angebot an den Bürger bleiben. Die Inanspruchnahme staatlicher Kernfunktionen – dazu gehört die Justiz – muss aber für diejenigen möglich bleiben, die aus welchen Gründen auch immer dieses Angebot nicht wahrnehmen wollen. Es gibt, plakativ gesagt, ein Recht auf ein analoges Leben, und auch das hat der Staat zu gewährleisten.

(Beifall bei der AfD)

Weiterhin steckt der Teufel oftmals im Detail. Ein Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft die sogenannte Strukturierung des Parteivortrags. Dabei soll das Gericht Vorgaben machen, wie die Prozessparteien ihren Sachvortrag halten. Das kann in sogenannten Massenverfahren zu einer Entlastung der Gerichte beitragen und in manchen Fällen auch für die Parteien hilfreich sein. Allerdings ist es dort, wo eine Partei anwaltlich vertreten ist, zuvörderst die Aufgabe des Anwalts, zu entscheiden, durch welchen Vortrag den Interessen seines Mandanten am besten gedient ist. Hier darf nicht zugunsten eines einseitigen Interesses des Staates an Effizienz und Beschleunigung von Verfahren die Rolle und die Funktion des Anwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege beeinträchtigt werden. Das wird – neben weiteren Detailfragen – sicherlich noch Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss, wenn wir den Gesetzentwurf jetzt dorthin überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie erneut. – Dr. Till Steffen gibt seine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Damit kommen wir zu Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7616566
Wahlperiode 20
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
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