10.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 25

Florian Toncar - Veranschlagung v. Zinsausgaben, KiTa-Qualitätsgesetz

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, beim Thema „periodengerechte Veranschlagung von Zinsausgaben“ besteht die Chance, dass die Gemüter und die Wallungen hier wieder ein bisschen runterkommen.

(Heiterkeit bei der FDP)

Ich werde mir Mühe geben, das hier gut zu begründen und gut darzustellen.

Es ist nur auf den ersten Blick ein sehr technisches Thema; es betrifft Buchungstechnik im Haushalt. In Wahrheit ist es ein Thema, das sehr wichtig ist für die finanzielle Steuerung des Bundeshaushalts, für die Haushaltsaufstellung, für die Haushaltsführung und auch für das Schuldenmanagement des Bundes.

Agien bzw. Disagien sind Einnahmen oder Ausgaben, die der Bund bei der Emission von Bundeswertpapieren, vor allem bei der Aufstockung von bestehenden Anleihen, erhält oder ausgeben muss. Sie beziehen sich ökonomisch auf die gesamte Laufzeit eines solchen Wertpapiers, werden allerdings immer in dem Jahr fällig, in dem sie anfallen. Das ist die bestehende Buchungspraxis. Darüber wurde schon seit vielen Jahren in der Fachwelt intensiv diskutiert.

Die Bundesbank, aber auch der Sachverständigenrat sowie der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen haben diese Buchungspraxis in der Vergangenheit wiederholt korrigiert. Warum? Weil es zum Beispiel dazu führt, dass gerade in den Jahren, in denen die Zinsen sowieso sinken und damit der Bundeshaushalt entlastet wird, dieser Effekt über Agien noch einmal verstärkt wird und die Spielräume noch größer werden, aber umgekehrt in Phasen steigender Zinsen über Disagien zusätzliche diesen ganzen Prozess verstärkende Belastungen erfolgen. Das bedeutet: Die Schwankungen aufgrund der Änderung des Zinsumfelds sind aufgrund dieser Buchungstechnik besonders stark. Das macht eine dauerhafte, nachhaltige, stabile Haushaltsplanung umso schwerer.

Übrigens macht das die Verschuldungspraxis des Bundes gestaltungsanfällig. Denn es könnte sich in bestimmten Phasen lohnen, aufzustocken oder mehr reguläre Anleihen neu auszugeben; je nachdem, was finanziell günstiger ist. Aber das muss nicht unbedingt im Interesse des Bundes sein. Es kann sogar sein, dass der Bund dadurch Mehrkosten zu tragen hat. Diese Gestaltungsanfälligkeit und diese prozyklische Wirkung wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf abstellen und Agien und Disagien künftig gleichmäßig über die gesamte Laufzeit eines Wertpapiers verteilen. Das stärkt im Übrigen nicht nur die regelgebundene Finanzpolitik im Rahmen der Schuldenregel, sondern auch den Kapitalmarkt in Deutschland, der davon profitiert, dass sich der Bund als Benchmark-Emittent auch weiterhin die besten Finanzierungskosten sichern kann. Und das überträgt sich durchaus auch auf andere Emittenten in Deutschland, weil der Referenzzinssatz dadurch niedriger wird. Ich hoffe, das war so überzeugend, dass Sie diesen Teil des Gesetzes gerne und aus Überzeugung mittragen können.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich will gerne auch noch einige Worte zum zweiten Teil des Gesetzes sagen, nämlich zum Thema Kindertagesbetreuung. Das ist weit weniger technisch als die eben ausgeführte Buchungspraxis, aber natürlich sehr alltagsrelevant für viele Familien in Deutschland. Wir als Bundesregierung bekennen uns mit diesem Gesetz dazu, dass wir auch weiterhin unseren Beitrag dafür leisten, dass die Kinderbetreuung in Deutschland besser wird. Wir zeigen, dass wir an Qualitätsstandards arbeiten, die bundesweit Geltung haben, und werden diese auch finanziell unterlegen, auch in haushaltspolitisch sehr, sehr anspruchsvollen und schwierigen Zeiten.

Es geht darum, dass wir bundesweite Standards in den zentralen Qualitätsbereichen „Verbesserung der Betreuungsrelation“ und „Sprachförderung“ schaffen sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot anstreben. Wir wollen den Ländern die finanziellen Mehrbelastungen dadurch erstatten, indem für die Jahre 2025 und 2026 durch die Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder etwa 4 Milliarden Euro seitens des Bundes übernommen werden.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind bereit und bekennen uns dazu, unseren Beitrag für eine bessere Kinderbetreuung in Deutschland zu leisten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der nächste Redner ist Ralph Edelhäußer für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Florian Oßner [CDU/CSU]: Guter Mann!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7616577
Wahlperiode 20
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Veranschlagung v. Zinsausgaben, KiTa-Qualitätsgesetz
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