Ekin Deligöz - Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einen Punkt voranstellen: Das, was wir Ihnen hier als UBSKM-Gesetz vorlegen, ist kein Neustart in Sachen Kinderschutz, sondern knüpft an eine ganze Reihe von Maßnahmen an, die hier im Deutschen Bundestag bereits beschlossen und umgesetzt wurden. Die Debatte wird schon seit Jahren geführt. Wir gehen hier einen weiteren wichtigen Schritt.
Seit dem „Runden Tisch Sexueller Missbrauch“ 2010 hat sich in diesem Land vieles zum Guten verändert, um Kinder in diesem Land zu schützen und Prävention voranzubringen. Bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle, einen ganz besonderen Dank an die erste Unabhängige Beauftragte Christine Bergmann zu richten, die in einer sehr schwierigen Zeit sehr viel Verantwortung übernommen und diese Aufgabe gut gemeistert hat. Vielen herzlichen Dank dafür!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der AfD und der Linken)
Eigentlich wurde sie auch auf der Tribüne erwartet, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber wir sind vor der Zeit. Sie sind zu schnell.
(Heiterkeit)
Wahrscheinlich wird sie die Tribüne gleich betreten.
Wir wissen aber auch, dass das Themenfeld noch nicht abgeschlossen ist, noch nicht abgeschlossen sein kann; die aktuellen Nachrichten bestätigen das immer wieder. Deshalb dürfen wir in diesem Kampf auch nicht nachlassen, sondern wir müssen weitermachen. So ist es folgerichtig, dass wir das Amt der Unabhängigen Beauftragten dauerhaft auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Die zweite Person, die jetzt gerade die Tribüne betritt, ist die jetzige Beauftragte Kerstin Claus, die hervorragende Arbeit leistet und sehr viel Vertrauen gewonnen hat. Ich danke auch ihr an dieser Stelle für diese Arbeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der AfD und der Linken)
Wir wollen aber natürlich nicht nur ihre Arbeit verstetigen und auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Gleiches gilt auch für den Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Warum? Weil wir möchten, dass die Menschen, die betroffen sind, Mitspracherechte haben. Wir wollen nicht über sie reden, sondern mit ihnen. Wir wollen empathisch und sensibel im Aufarbeitungsprozess vorankommen und an dieser Stelle auch Fachlichkeit ermöglichen. Dazu gehören auch Instrumente aus dem SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – wie Akteneinsichts- und Auskunftsrechte, die wissenschaftliche Aufarbeitung von problematischen Kinderschutzverläufen und eine erfolgreiche Prävention. Hierzu sind zwei Maßnahmen vorgesehen.
Erstens. Wir wollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Schulen stärken.
Zweitens. Ein sehr wichtiger Punkt ist die Medizinische Kinderschutzhotline, eine Ansprechstelle für alle Menschen, die in diesen Bereichen tätig sind und Unterstützung und Beratung brauchen. Beides möchten wir gesetzlich absichern. Für die Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sind die finanziellen Grundlagen gelegt, sodass da eine Kontinuität erfolgen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir hier machen, ist nichts weniger als ein Bekenntnis zum Kinderschutz. Lassen Sie uns an dieser Stelle zusammenarbeiten und erfolgreich sein! Das sind wir unseren Kindern schuldig.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Für die Unionsfraktion hat das Wort Bettina Margarethe Wiesmann.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7616667 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 192 |
Tagesordnungspunkt | Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen |