Steffen JanichAfD - NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir leben in einer hoch digitalisierten Gesellschaft. Dies bietet viele Erleichterungen im Alltag; es macht uns aber auch verwundbar gegenüber Cyberspionage und Cyberangriffen. Es ist darum wichtig, die Weichen für einen verbesserten Schutz im digitalen Raum zu stellen; denn wir wissen: Die einzig sinnvollen Firewalls – zu Deutsch: Brandmauern – sind eben die Brandmauern zum Schutz vor Cyberangriffen, keine anderen.
(Beifall bei der AfD – Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Da haben Sie aber lange nachgedacht bei der Formulierung!)
– Ja, ja, ist schon klar.
Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert die gesteigerten Vorgaben zum Schutz von IT-Systemen nun auf Unternehmen, für die NIS 1 bisher nicht galt. Es ist viel spekuliert worden, welche Unternehmen in Deutschland bald von den Vorgaben von NIS 2 betroffen sein werden. Neben KRITIS-Betreibern, digitalen Diensten und Telekommunikationsdiensten fallen jetzt also auch Betriebe aus den Bereichen Energie, Transport, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Weltraum und digitale Infrastruktur in die Kategorie besonders wichtiger Einrichtungen. Als wichtige Einrichtungen zählen daneben Unternehmen aus den Branchen Abfallwirtschaft, Chemieproduktion, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung und – das wird die meisten betreffen – auch die Verarbeitung und Herstellung von Waren wie etwa elektrische Ausrüstungen, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Diese Unternehmen müssen künftig geeignete und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz von IT-Systemen vorhalten.
Schaut man sich Artikel 3 der NIS-2-Richtlinie an, muss man sagen: Es hätte noch schlimmer kommen können; denn die NIS-2-Richtlinie eröffnet durchaus die Möglichkeit, dass die EU-Mitgliedstaaten noch weitere Einrichtungen als Betreiber wesentlicher Dienste einstufen können. Es ist gut, dass Kleinbetriebe und sonstige Branchen von dem Bürokratieaufwuchs verschont bleiben.
(Beifall bei der AfD)
So weit, so gut. Kritisch sehen wir, dass die Bundesregierung annimmt, dass die Umsetzung der verschärften Sicherheitsstandards zur Abwehr der Hälfte des bisher jährlich verursachten Schadens bei den verpflichteten Unternehmen führen wird. Diese Annahme ist völlig aus der Luft gegriffen. Wiegen Sie die Menschen nicht in falscher Sicherheit! Die Kriminalität, insbesondere die Kriminalität im digitalen Raum, schläft nicht.
Es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen. So definiert der Gesetzentwurf eine Unterstützungshandlung des BSI zugunsten des Verfassungsschutzes, etwa für die Fälle, in denen der VS vermeintliche Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Inland auswertet. Darunter fällt zum Beispiel die Beobachtung angeblicher deutscher Rechtsextremer. Hier versteckt die Bundesregierung wieder gekonnt die Überwachung der deutschen Bevölkerung.
(Beifall bei der AfD)
Der VS hat aber auch die Aufgabe, Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu beobachten. Darunter fällt etwa der Ausländerextremismus der Grauen Wölfe in Deutschland, der sich gegen Kurden in der Türkei richtet. Deren Überwachung soll das BSI laut Entwurf aber nicht unterstützen. Es ist nicht vermittelbar, warum eine Unterstützung des BSI im Kampf gegen rechts erfolgen soll, aber nicht im Bereich des Ausländerextremismus. Hier braucht es dringend eine Nachbesserung.
(Beifall bei der AfD)
Zu bemängeln ist auch, dass die betroffenen Einrichtungen sich selbst innerhalb von drei Monaten beim BSI und BBK registrieren müssen. Hiermit überfordern Sie die betroffenen Unternehmen maßlos. Diese Aufgabe müsste stattdessen der Staat übernehmen; er müsste auf die Unternehmen zugehen.
Im Übrigen folgt auf § 43 des geplanten Gesetzes fälschlicherweise § 4 und dann § 45. Das müssten Sie vielleicht noch mal korrigieren; denn ansonsten haben wir zweimal § 4 in diesem Gesetz.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Janich. – Nächster Redner ist der Kollege Manuel Höferlin, FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Daniel Baldy [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7616694 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 192 |
Tagesordnungspunkt | NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz |