Michael KaufmannAfD - Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Sie, Frau Stark-Watzinger, sind bei dieser Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes maßvoll vorgegangen. Verglichen mit Forderungen, die hier im Raum standen, ist das Bemühen erkennbar, den besonderen Bedingungen des Wissenschaftsbetriebs weiter Rechnung zu tragen. Ob Ihre neuen Regeln praxistauglich sind, muss sich noch erweisen. Im Kollegenkreis nehme ich da eine gewisse Skepsis wahr.
Dabei geht es vor allem um den neuen Vorzug der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung. Die Laufzeiten von Drittmittelprojekten sind nämlich in vielen Fällen kürzer als die nun geforderten drei Jahre Mindestbefristung. Wie sollen die Hochschulen die Differenz finanzieren?
Der Präsident der TU Ilmenau, Professor Sattler, konstatiert dazu stellvertretend für alle Thüringer Hochschulleitungen, dass dies – ich zitiere – angesichts der in Aussicht stehenden Finanzierungsbedingungen die Hochschulen vor sehr große Herausforderungen stellt. Der Präsident der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena, Professor Teichert, kritisiert darüber hinaus, dass insbesondere für die HAW neue Unklarheiten geschaffen wurden und der Gesetzentwurf zu einseitig die Karrieren an Universitäten in den Blick nimmt.
Manche Forderungen implizieren die Unterstellung, Befristungen seien in der Mehrzahl der Fälle missbräuchlich. Solche Fälle gibt es; denn schwarze Schafe gibt es überall. Auch unnötige Härtefälle gibt es, und die sind zu vermeiden. Doch ein Generalverdacht, Professoren und Forscher würden ihre Mitarbeiter rücksichtslos ausbeuten, trifft nicht zu.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Aus dem Spannungsfeld von Qualifizierung, öffentlicher Projektförderung und Drittmittelprojekten ergeben sich Sachzwänge, die sich mit den Mitteln des allgemeinen Arbeitsrechts nicht auflösen lassen. Auch der gütigste Professor oder Kanzler kommt darum nicht herum.
Kurzzeitverträge werden oft als Hilfsmittel eingesetzt, um Zeiten zwischen Drittmittelprojekten zu überbrücken; das ist im Übrigen unter den bestehenden Bedingungen im Interesse der Mitarbeiter. Betriebsbedingte Kündigungen sind bekanntlich im deutschen öffentlichen Dienst praktisch undenkbar, und deshalb besteht in der Befristung heute leider die einzige Möglichkeit, Stellen nach einer Qualifizierung neu zu besetzen.
(Zuruf der Abg. Maja Wallstein [SPD])
Wer das Befristungswesen in der deutschen Wissenschaft einschränken will, der kann das machen; aber er muss zuerst die Wissenschaftseinrichtungen deutlich besser ausfinanzieren,
(Beifall bei der AfD)
eine Forderung, die wir als AfD seit Langem erheben. Wer diese nötigen finanziellen Voraussetzungen nicht schaffen will, der betreibt mit seinen Forderungen nur wohlfeile Schaufensterpolitik.
(Markus Hümpfer [SPD]: Dabei hören Sie gar nicht auf die Wissenschaft! – Dr. Carolin Wagner [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)
Im Übrigen höre ich aus MINT-Studiengängen eher selten Beschwerden über die Befristungspraxis. Warum? In Fächern wie dem Maschinenbau findet man schlicht keine Doktoranden, die Teilzeitverträge mit geringem Umfang annehmen müssen.
Da stellt sich die Frage: In welchen Fächern gibt es denn die viel zitierten prekären Arbeitsverhältnisse? Das sind die Fächer, die a) heillos überlaufen sind, b) vergleichsweise wenige Drittmittel einwerben und c) deren Absolventen auf dem Arbeitsmarkt wenig gefragt sind. Deshalb: Augen auf bei der Wahl des Studienfachs! Wer ein MINT-Fach studiert, der wird nicht nur als Absolvent deutlich besser bezahlt; der bekommt auch bessere Vertragsbedingungen bei der Promotion.
(Maja Wallstein [SPD]: Interessant, wie abfällig Sie über Studierende reden!)
Niemand sollte an den Grundsätzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes rütteln, bevor Wissenschaft und Forschung in Deutschland nicht auch finanziell in die Lage versetzt werden, mehr Personal unbefristet zu beschäftigen. Der Schaden für die Wissenschaftsnation Deutschland wäre enorm.
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Laura Kraft.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7616924 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 193 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft |