Erwin RüddelCDU/CSU - Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung ist die größte Herausforderung, aber auch die größte Chance für unser Gesundheitswesen. Fest steht: Ohne konsequente Digitalisierung ist das Gesundheitssystem nicht auf dem heutigen guten Niveau zu halten. Wir müssen die Effizienz- und Qualitätsversprechen eines digitalen Gesundheitswesens für uns nutzbar machen, um den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel ein Stück weit auszugleichen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dies kann uns gelingen, wenn wir die Akteure im Gesundheitswesen gut miteinander vernetzen, Versorgungsprozesse digitaler und damit schneller machen, Assistenzkräften und nichtmedizinischen Leistungserbringern mehr Verantwortung, aber auch mehr technische Unterstützung wie KI und Robotik an die Hand geben und mit digitalen Lösungen und E-Health ein modernes Gesundheitssystem schaffen. Daher freue ich mich grundsätzlich, dass wir heute das Dritte Digitalgesetz in erster Lesung beraten.
Uns ist es ein Anliegen, dass die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung vorangetrieben wird – ein Ziel, das durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinerzeit Fahrt aufgenommen hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Insofern begrüße ich auch ausdrücklich das Anliegen einer Digitalagentur, die den Rahmen für die digitale Transformation setzt.
Doch was bringt dieser Gesetzentwurf wirklich? Es geht um die Stärkung der Telematikinfrastruktur, mehr Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit. In der Theorie klingt das alles sehr sinnvoll. Doch steckt der Teufel im Detail. Es ist zu begrüßen, dass das Mandat der Digitalagentur durch Bündelung zentraler Aufgaben gestärkt wird. Aber wir haben Bedenken, was die angedachte Doppelrolle der Digitalagentur Gesundheit betrifft.
(Beifall der Abg. Emmi Zeulner [CDU/CSU])
Die Agentur soll sowohl als Anbieter auftreten als auch Standards setzen und die Zulassung von Anwendungen übernehmen. Damit wird sie de facto Schiedsrichter und Spieler zugleich – eine Doppelrolle, die Interessenkonflikte nahezu unvermeidbar macht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Innovationskraft der Privatwirtschaft wird ignoriert. Gerade für die Entwicklung von benutzerfreundlichen und digitalfortschrittlichen Anwendungen sollte die Innovationskraft des wirtschaftlichen Wettbewerbs genutzt werden. Mit dem vorliegenden Entwurf besteht die Gefahr, dass privatwirtschaftliche Akteure ausgebremst werden. Das schadet letztendlich der Digitalisierung insgesamt. Wir müssen sicherstellen, dass die besten Ideen im Wettbewerb entstehen, dass sich Benutzerfreundlichkeit durch Produktvielfalt herausstellt und nicht durch staatliche Dominanz unterdrückt oder vordefiniert wird.
(Beifall der Abg. Emmi Zeulner [CDU/CSU])
Ein weiteres Risiko sehe ich in der nicht klar definierten Vergabepraxis. Wenn nur wenige Anbieter für diese wesentlichen Dienste zugelassen werden, droht eine Konzentration, die das System anfälliger für Störungen und Sicherheitsrisiken macht. Es muss zweifelsfrei gelten: Zentrale und nur einmalige Komponenten und Dienste der TI, denen ein Marktmodell fehlt, beschafft oder entwickelt die Digitalagentur Gesundheit. Aber wesentliche Komponenten, Dienste und Anwendungen werden im Wettbewerb des Marktes entwickelt.
Unsere Forderungen sind klar. Ja, wir brauchen eine zentral koordinierte Steuerung der Telematikinfrastruktur. Aber wir brauchen auch die privatwirtschaftlichen Akteure. Die Digitalagentur Gesundheit sollte als neutraler Koordinator einheitliche Standards und Regeln setzen und deren Einhaltung überwachen, den Wettbewerb fördern, statt sich selbst als Marktteilnehmer zu positionieren. Nur so können wir eine zukunftssichere, benutzerfreundliche und sichere Gesundheitsinfrastruktur schaffen. Wir dürfen die digitale Transformation des Gesundheitswesens nicht durch falsch verstandene Staatsgläubigkeit ausbremsen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Rüddel. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dr. Janosch Dahmen, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7617163 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz |