Jens TeutrineFDP - Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Sterben gehört zum Leben. Die letzte Lebensphase würdevoll, möglichst schmerzfrei und gut umsorgt zu erleben, das ist der Wunsch der allerallermeisten und vieler Patientinnen und Patienten. Dies leisten die Palliativversorgung und die Hospizarbeit für unheilbar Erkrankte und Sterbende. Dabei wird auch die Belastung der Angehörigen mit in den Blick genommen.
In einer repräsentativen Umfrage vor zwei Jahren wurde gefragt, ob der Sterbeort eines nahestehenden Menschen als würdevoll empfunden wurde. Das Ergebnis war, dass kein Ort so häufig als würdevoll eingestuft wurde wie eine Einrichtung der Sterbebetreuung, nicht einmal das eigene Zuhause, obwohl die Hälfte aller Befragten angab, dass der eigene Wunsch ist, zu Hause zu sterben.
Dies zeigt, erstens, dass das Wirken der Haupt- und Ehrenamtlichen in den Einrichtungen der Sterbebetreuung zu Recht große Anerkennung und den Dank unseres ganzen Hauses verdient.
(Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Barbara Benkstein [AfD])
Zweitens zeigt es, dass die Palliativversorgung ein zentraler Baustein für eine würdevolle letzte Lebensphase ist. Ich begrüße deshalb auch, dass wir mit der Antragsinitiative der CDU/CSU-Fraktion über dieses bedeutsame Thema im Deutschen Bundestag hier im Plenum und in einer Anhörung im Ausschuss sprechen. Vielen Dank für Ihre Initiative!
(Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei diesem wichtigen Thema möchte ich mich frei von parteipolitischem Klein-Klein und dem typischen Geplänkel zwischen Regierung und Oppositionsfraktionen zum Antrag äußern. Der Redner der CDU/CSU ist damit gestartet und hat den Antrag auch so begründet.
Im Antrag wird festgestellt, dass die Datenlage in Bezug auf die bundesweite Versorgungslage unzureichend sei. Das zeigte auch die Antwort auf die Kleine Anfrage, die Sie gestellt haben. Sie enthielt viel kostbares Wissen; aber es wurden auch Lücken aufgezeigt.
In Ihrem Antrag wird dazu aufgerufen, dass die Bundesländer, die für die Versorgungsausgestaltung zuständig sind, die Kommunen und der Bund einen Auftrag bekommen sollen, die Datenlage über den Status quo zu verbessern, ohne die ehrenamtlichen Strukturen zu überfordern.
Außerdem wird eine Gesamtevaluation zur Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes eingefordert. Auch wenn es regelmäßige Berichte bereits gibt, halte ich beide Maßnahmen für sinnvoll, um einen guten Überblick über den Status quo, die aktuelle Lage und die Auswirkungen des Gesetzes zu erhalten. Ich begrüße diese beiden Forderungen ausdrücklich.
Kommen wir jetzt zum logischen Vorgehen. Wir verbessern die Datengrundlage, wir machen eine Gesamtevaluation, wir analysieren den Status quo, und daraus leiten wir dann Maßnahmen ab. Dass trotz unzureichender Datenlage und fehlender Gesamtevaluation im Antrag eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen wird, halte ich insofern dennoch für vertretbar, da diese teilweise durchaus sinnvoll sind, von den Verbänden selbst und aus der Praxis kommen und auch nicht alle neu sind.
Für nicht vertretbar halte ich allerdings den Umstand, dass für eine Vielzahl der Ausgaben, die im Antrag vorgeschlagen werden und durchaus auch gerechtfertigt und notwendig sein können, keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist. Letzte Woche haben wir über den Zustand der Pflegeversicherung debattiert; diese Woche sind die GKV-Beiträge das Thema. Ich möchte mich daran nicht zu weit aufhängen und sagen, alle Maßnahmen müssten vom Tisch. Doch dieses wichtige Thema verdient auch, dass man sich die Mühe macht, über die Finanzierung nachzudenken.
Ich würde es begrüßen, wenn dieser Antrag einen fraktionsübergreifenden Blick auf die Palliativversorgung und die Hospizarbeit anstößt, bei dem die regierungstragenden Fraktionen die Anregungen ernst nehmen und die Oppositionsfraktionen Vorschläge mit entsprechender Finanzierung unterbreiten, damit der Eindruck, dieses Thema würde zur reinen parteipolitischen Profilierung genutzt, vermieden wird.
Ich freue mich, wenn dies im laufenden Verfahren nachgeholt oder im Rahmen der Haushaltsberatungen durch Anträge untermauert wird.
(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen und danke für diesen Anstoß.
(Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Teutrine. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Georg Kippels, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7617177 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland |