17.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 194 / Tagesordnungspunkt 14

Kerstin ViereggeCDU/CSU - Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

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Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Disziplinarwesen der Bundeswehr steht vor großen Herausforderungen, die wir entschlossen angehen müssen. Die derzeitige Dauer von durchschnittlich zweieinhalb Jahren für Disziplinarverfahren ist schlicht untragbar. Um auf Dienstvergehen angemessen reagieren zu können und die Ordnung in den Streitkräften aufrechtzuerhalten, ist ein schnelles und rechtsstaatliches Handeln unerlässlich. Das betrifft nicht nur die Effizienz, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Bundeswehr. Und daher ist eine Reform des Wehrdisziplinarrechts dringend notwendig.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung sowie der Änderungsantrag der Ampelfraktionen orientieren sich in weiten Teilen an den Empfehlungen der WDO-Expertenkommission, die bereits unter der Leitung von Frau von der Leyen ins Leben gerufen wurde.

Die Logik dieses Gesetzes ist klar: Die Befugnisse der Disziplinarvorgesetzten werden erweitert, und der Maßnahmenkatalog wird ergänzt. Dies soll es ermöglichen, dass mehr Entscheidungen vor Ort getroffen werden, ohne dass die Truppendienstgerichte oder die Wehrdisziplinaranwaltschaften eingeschaltet werden müssen. Zusätzlich werden die Truppendienstgerichte durch die erweiterte Möglichkeit der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen per Disziplinargerichtsbescheid entlastet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist kein radikaler Wandel, sondern eine schrittweise Weiterentwicklung. Es handelt sich um wichtige und richtige Verbesserungen. Aber die Frage bleibt: Sind diese Änderungen ausreichend, um den bereits bestehenden Rückstau bei den gerichtlichen Disziplinarverfahren in den kommenden Monaten und Jahren abzubauen?

Die CDU/CSU-Fraktion ist der Ansicht, dass hierfür ein paralleler personeller Aufbau bei den Truppendienstgerichten notwendig ist. Wer echte Veränderungen anstrebt, muss auch die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Doch im Haushalt 2025 sind Mittel für einen personellen Aufwuchs bei den Truppendienstgerichten leider nicht vorgesehen.

Zudem ist es bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine pauschalen Entschädigungsregelungen für Soldatinnen und Soldaten vorsieht, die zu Unrecht beschuldigt wurden. Eine pauschale Regelung, wie sie von der Expertengruppe vorgeschlagen wurde, wäre nicht nur angemessen, sondern auch dringend erforderlich.

Darüber hinaus müssen wir im Kontext des kürzlich verabschiedeten Veteranenantrags insbesondere auf die speziellen Bedürfnisse einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten im Disziplinarwesen Rücksicht nehmen. Für diese Gruppe sind gesonderte disziplinarrechtliche Regelungen erforderlich, um sicherzustellen, dass sie nicht wie alle anderen behandelt werden.

Trotz dieser Kritikpunkte erkennen wir an, dass mit der Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts Schritte in die richtige Richtung unternommen wurden, und darum werden wir dem Gesetzentwurf, wozu ja gerade noch mal aufgefordert wurde, auch gerne zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Vieregge. – Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Kollege Peter Heidt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617186
Wahlperiode 20
Sitzung 194
Tagesordnungspunkt Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
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