Peter HeidtFDP - Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts schaffen wir heute einen kleinen, aber wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur Modernisierung der Bundeswehr. Wie wichtig eine funktionierende Bundeswehr ist, zeigt uns der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine doch sehr drastisch.
Im Kern dieser Novellierung geht es um eine signifikante Beschleunigung des Verfahrens. Dabei handelt es sich keineswegs, wie von der AfD gerne behauptet wird, ausschließlich um kosmetische Veränderungen, sondern um substanzielle Verbesserungen des Disziplinarrechts.
(Hannes Gnauck [AfD]: Wir haben noch gar nichts gesagt!)
Die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens muss nun grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung über Vorermittlungen erfolgen.
Die Möglichkeit des Disziplinargerichtsbescheides bei allen Disziplinarmaßnahmen, die gerichtlich möglich sind, beschleunigt das Verfahren insgesamt unheimlich. Das ist im Prinzip vergleichbar mit dem Strafbefehlsverfahren in unserer Strafprozessordnung. Damit verfügen wir über ein Mittel, gerichtliche Disziplinarverfahren ohne Durchführung einer Hauptverhandlung abschließen zu können. Gerade bei kleineren Vergehen halte ich das für sehr sinnvoll. Als Strafverteidiger weiß ich, dass man im Vorfeld, nach Abschluss von Ermittlungen sehr gut mit einem Staatsanwalt oder hier mit der Disziplinaranwaltschaft über eine Beendigung des Verfahrens reden kann. Damit beschleunigt man das Ganze außerordentlich. Damit werden auch viele Ressourcen gespart; ich schaue da in Richtung der Union. Deswegen kann man mit vorhandenen Ressourcen schneller arbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wehrbeauftragte hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die teils sehr langen Verfahrensdauern in Disziplinarangelegenheiten hingewiesen. Die durchschnittliche Dauer betrug zweieinhalb Jahre – wir haben es schon gehört –, in einigen Fällen sogar fast zehn Jahre. Dies ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen, aber auch für die Kollegen eine Zumutung, und es schadet auch dem, was das Disziplinarverfahren eigentlich erreichen soll.
Wenn Vorfälle erst nach Jahren Konsequenzen haben, wenn Betroffene schon lange versetzt oder aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, dann kann eine Disziplinarmaßnahme weder eine erzieherische noch eine generalpräventive Wirkung entfalten. Auch eine individuelle Wirkung ist mehr als fraglich, wenn die Konsequenzen für ein Fehlverhalten jahrelang auf sich warten lassen.
In dem Zusammenhang halte ich es auch für sehr gut, dass wir die Frage des Berufungsrechts, gerade die der Berufungsfristen, sehr stark an die Strafprozessordnung angeglichen haben. Wir übernehmen jetzt hier, womit wir bei der Strafprozessordnung gute Erfahrungen gemacht haben. Das ist sehr richtig und gut.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte am Schluss noch einige Worte auf den Fall des Bundeswehrsoldaten Oberfeldwebel Alexander Bittner verwenden, der sich in Haft befindet, weil er eine Gehorsamsverweigerung begangen hat, da er die Duldungspflicht bei Covid-Impfungen nicht anerkannt hat. Ich persönlich – das ist nachweisbar – war gegen diese Impfpflicht. Ich habe mich hier mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen und aus meiner FDP-Fraktion auch sehr für die Verhinderung der allgemeinen Impflicht eingesetzt.
Aber wenn wir ein Rechtsstaat sind – und das sind wir unzweifelhaft –, dann muss man ein Gesetz einhalten. Das gilt für jeden Menschen in Deutschland, und es gilt erst recht für einen Bundeswehrsoldaten in einer besonderen Situation.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb kann es nicht sein, dass wir anfangen, hier aus irgendwelchen moralischen Gründen zu sagen: Der muss jetzt nicht in Haft. – Das kann nicht sein. Wenn jemand das Gesetz nicht einhält, muss er bestraft werden; denn sonst werden wir eine Bananenrepublik, und das wollen wir nicht werden.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Götz Frömming [AfD]: Vollkommen unverhältnismäßig!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen bin ich der Auffassung, dass wir unverzüglich Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine liefern müssen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Markus Grübel [CDU/CSU]: Das war der beste Teil der Rede!)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Hannes Gnauck, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7617187 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts |