Nadine HeselhausSPD - Verbraucherschutz in Online-Ticketbörsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Haben Sie schon mal vergeblich versucht, Konzertkarten zu bekommen? Ob Oasis, Taylor Swift oder Beyoncé: Tickets für die Konzerte der Superstars sind schnell ausverkauft. Wenn man nach Tickets sucht, wird man deshalb häufig nur noch auf dem eben erwähnten sogenannten Zweitmarkt fündig, also dort, wo sie dann weiterverkauft werden, und das oft zu völlig überhöhten Preisen. Darauf macht die Union mit ihrem Antrag zu Recht aufmerksam.
Natürlich soll es möglich sein, sein Ticket privat zu verkaufen, wenn man beispielsweise krank geworden ist oder eben etwas anderes dazwischengekommen ist. Das Problem – das hat der Kollege eben auch schon dargestellt – sind die gewerblichen Akteure, die durch den massenhaften Einkauf die Tickets dem regulären Markt entziehen und aus dem überteuerten Weiterverkauf dieser Tickets ein Geschäftsmodell gemacht haben. Dieser Weiterverkauf erfolgt in der Regel auf Ticketbörsen im Internet. Dort werden öfter mal wesentliche Informationen über das Ticket vorenthalten. Oder es werden personalisierte Tickets verkauft, was zur Folge haben kann, dass Sie als neue Käufer keinen Zutritt zum Konzert erhalten.
Diese gewerblichen Akteure sichern sich für den Verkauf sogenannte Keywords auf Google, durch die sie bei der eiligen Suche nach Tickets ganz oben erscheinen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten so den Eindruck, es handele sich um eine offizielle Verkaufsstelle und nicht um eine Zweitbörse. Frankreich hat diese irreführende Praxis bereits untersagt. Das kann ich mir zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auch vorstellen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Die Union macht in ihrem Antrag verschiedene weitere Vorschläge; die wird sich der Ausschuss dann im Detail anschauen.
Einiges ist aber auch schon passiert. Um schnell besonders viele Tickets auf einmal kaufen zu können, bedienen sich manche sogenannter Bots, also einer speziellen Software, die das übernimmt. Deshalb wurde auf Initiative der SPD ein Weiterverkauf solcher Tickets bereits in der letzten Wahlperiode verboten. Auch das seit Februar geltende Gesetz über digitale Dienste der EU bringt Verbesserungen. Es verpflichtet Onlineplattformen zum Beispiel zur Transparenz über den tatsächlichen Verkäufer eines Produkts und verbietet manipulative Gestaltungen, die Konsumierende unter Druck setzen. Das sind wichtige Fortschritte.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Awet Tesfaiesus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Und wenn dann doch das eigene Recht eingeklagt werden muss, hilft die Sammelklage, die wir im letzten Jahr beschlossen haben. Verbraucherverbände können so vielen Menschen auf einmal zu ihrem Recht verhelfen. Da hätten Sie von der CDU/CSU sich aktiv an der Verbesserung des Verbraucherschutzes beteiligen können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Judith Skudelny [FDP])
Stattdessen haben Sie dagegengestimmt. Wenn es darauf ankommt, steht die Union eben nicht an der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der nächste Redner ist Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7617214 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | Verbraucherschutz in Online-Ticketbörsen |