Tobias PeterkaAfD - Verbraucherschutz in Online-Ticketbörsen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Das Geschäft mit Tickets diverser digitaler Ausprägungen ist riesig. Richtig genannt sind hier Sportveranstaltungen. Aber auch Musikkonzerte sind seit dem Einbruch des traditionellen Tonträgermarktes ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor geworden. Und wo Geld fließt, da wird Geld abgegriffen – im Graubereich, im dunkelgrauen und irgendwann auch kriminell.
(Beifall des Abg. Dirk Brandes [AfD])
Die Unionsausführungen sind insoweit korrekt, was die Lücke im Anhang zum UWG angeht. Abgestellt wird hier lediglich auf den technischen Aspekt der Umgehung von expliziten Einschränkungen beim Onlineerwerb. Natürlich kann man auch ohne diese Regelbeispiele zur Wettbewerbswidrigkeit kommen, aber gegen den Ansatz spricht erst einmal gar nichts. Denn neben dem technischen Aspekt gibt es auch einen gesellschaftlichen: Unter der Hand lässt sich in Deutschland inzwischen so gut wie alles auf einem wie auch immer gestalteten Sekundärmarkt kaufen: Termine auf Ämtern, bei Ärzten oder in Werkstätten, dazu ein Wunschnummernschild, ein gefälschter Leumund, eine Zeugenaussage im engeren Sinn, Urlaube, Hotelzimmer oder Umsatzsteuerbescheinigungen für Rückerstattungen. Letzteres reicht bekanntlich bis in die höchsten Ämter bei uns.
Ansonsten ist doch einmal wieder ganz klar, was eigentlich abläuft: Gelegenheit macht Diebe, und gerade ohnehin eher halbseidene Milieus finden beim sogenannten Scalping, also dem Verknappen von konkret unersetzbaren Waren oder Dienstleistungen, reiche Beute bei uns – wenig Aufwand, wenn der Bot erst einmal programmiert ist oder der ganze Familienclan halt mal eine Extraschicht im Internetcafé schiebt.
Die Veranstalter sind da zwiegespalten. Zu restriktive Portale verschrecken nämlich die ehrlichen Kunden, bzw. man baute bisher sogar gewissermaßen auf diesen Zweitmarkt. In den letzten Jahren aber nahmen Scalping und auch reiner Betrug – das ist ja nicht das Gleiche – überhand. Deutsches Geld hängt mal wieder allzu verlockend niedrig im Geäst und wird dankbar in dunkle Kanäle umgeleitet. Gesetzgeberisch hinken wir bekanntlich auf unzähligen Ebenen stabileren Ländern hinterher.
Hier soll es jetzt den Ticketbörsen als Mittelsmännern an den Kragen gehen. Die sind natürlich auch besser greifbar als der Kartendealer hinter der nächsten Shishabar. Identitätsoffenlegung und weitere Detailpflichten – alles gut und richtig – werden allzu ausladende Geschäftspraktiken durchaus ausbremsen. Die Frage wäre aber, ob man nicht eine Art umgekehrte Buchpreisbindung einführt. Das hilft mir zwar nicht, wenn ich in Berlin einen Termin auf dem Amt kaufen muss. Aber das würde Ticket-Scalpern den Markt entziehen, der – und das sage ich als Wirtschaftsliberaler – wirklich keinerlei Wertschöpfung aufweist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7617215 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | Verbraucherschutz in Online-Ticketbörsen |